Art. 809 Geschäftsführung und Vertretung
1 Alle Gesellschafter üben die Geschäftsführung gemeinsam aus. Die Statuten können die Geschäftsführung abweichend regeln.
2 Als Geschäftsführer können nur natürliche Personen eingesetzt werden. Ist an der Gesellschaft eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft beteiligt, so bezeichnet sie gegebenenfalls eine natürliche Person, die diese Funktion an ihrer Stelle ausübt. Die Statuten können dafür die Zustimmung der Gesellschafterversammlung verlangen.
3 Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so muss die Gesellschafterversammlung den Vorsitz regeln.
4 Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so entscheiden diese mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorsitzende hat den Stichentscheid. Die Statuten können eine andere Regelung der Beschlussfassung durch die Geschäftsführer vorsehen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE220027 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Geschäft; Geschäfts; Gesuchsteller; Gegnerin; Gesuchsgegnerin; Recht; Geschäftsführung; Kündigung; Gesellschaft; Rechtsbegehren; Liegenschaft; Vertretung; Hauptsache; Spiegelstrich; Interesse; Massnahmen; Anordnung; Interessen; Urteil; Vorsorglich; Geschäftsführungs; Gericht; Partei; Einstweilen; Eheliche; Tungs; Geschäftsräumlichkeiten; Vertretungs; Bundesgericht |
ZH | NP210014 | Forderung | Schuld; Beklagten; Vorinstanz; Zedentin; Zahlung; Recht; Berufung; Vereinbarung; Partei; übernahme; Über; Konkurs; Schuldübernahme; Entscheid; Zahlungen; Parteien; Verfahren; Behauptet; Tatsache; Wille; Übernahme; Teilzahlung; Behauptung; Teilzahlungen; Geleistet; Tatsachen; Willen; Vertrag; Genüge |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2015/1 | Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Art. 7 lit. h AHVV. Entschädigungen an den Geschäftsführer einer GmbH stellen grundsätzlich massgebenden Lohn dar. Ausnahmen sind nicht ausgewiesen (E. 2.2). Auch kann nicht von einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden (E. 2.3). Im Übrigen ist die behauptete bestehende Erfassung als Selbstständigerwerbender nicht ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgericht des KantonsSt. Gallen vom 15. August 2016, AHV 2015/1).Entscheid vom 15. August 2016 | |
GR | S 2022 114 | IV-Rente |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 V 200 (8C_621/2018) | Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG; kein Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf Arbeitslosenentschädigung. Festhalten an der Rechtsprechung, wonach sich der massgebliche Einfluss eines Gesellschafters oder einer Gesellschafterin einer GmbH nach schweizerischem Recht (mit oder ohne Geschäftsführerfunktion) bereits aus der Gesellschafterstellung an sich ergibt (E. 4.1-4.5). Diese Rechtsprechung zur arbeitgeberähnlichen Stellung der Gesellschafter einer GmbH nach schweizerischem OR gilt auch für die Gesellschafter einer GmbH nach deutschem GmbHG (E. 4.6). | Gesellschaft; Gesellschafter; Recht; Beschwerde; Einfluss; Deutsche; Entscheid; Geschäftsführer; Gesellschafterversammlung; GmbHG; Gesellschafters; Rechtsprechung; Stellung; Arbeitgeberähnliche; Arbeitslosenentschädigung; Beschwerdeführer; Schweizerische; Anspruch; Stammanteil; Geschäftsführung; Deutschem; Vorinstanz; Urteil; Schweizerischem; Entscheidungen; Einflussnahme; übertrag; Sozialversicherung; Person |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5536/2019 | Verrechnungssteuer | Verrechnungssteuer; Gesellschaft; Beschwerde; Steuer; Leistung; Beschwerdeführerin; Recht; Gesellschafter; Urteil; Forderung; Bundes; Geldwerte; Verjährung; BVGer; Verfahren; Leistungen; Einsprache; Geldwerten; Verrechnungssteuerforderung; Recht; Jahresrechnung; VStG; Verrechnungssteuern; Entscheid; Kommentar; Vorliegen; Hinterziehung; IVm; VStrR |
A-5692/2016 | Zwangsanschluss an die Auffangeinrichtung | Gesellschaft; Beschwerde; Gesellschafter; Gesellschafterin; Malige; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Bundes; Vorsorge; Vormalige; Anschluss; Recht; Vorsorgeeinrichtung; Vorinstanz; Versicherung; Urteil; Verf?gung; Bundesverwaltungsgericht; Angeschlossen; BVGer; Arbeitnehmer; Zwangsanschluss; Berufliche; Obligatorisch; Gesetzliche; Vorliegende |
Autor | Kommentar | Jahr |
ORWATTER, ROTH PELLANDA | Basler Kommentar II | 2016 |
OR WAT-TER, ROTH PELLANDA | Basler Kommentar II | 2016 |