Art. 80 5. Abschnitt: Entscheide Form
1 Entscheide, in denen über Straf- und Zivilfragen materiell befunden wird, sowie selbstständige nachträgliche
2 Entscheide ergehen schriftlich und werden begründet. Sie werden von der Verfahrensleitung sowie der protokollführenden Person unterzeichnet und den Parteien zugestellt.
3 Einfache verfahrensleitende Beschlüsse und Verfügungen brauchen weder besonders ausgefertigt noch begründet zu werden; sie werden im Protokoll vermerkt und den Parteien in geeigneter Weise eröffnet.
(1) Fassung des ersten und zweiten Satzes gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT210165 | Rechtsöffnung | Rechtsöffnung; Entscheid; Gesuchsteller; Obergericht; Kanton; Kantons; Obergerichts; Thurgau; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Urteil; Gesuchsgegner; Verfahren; Rechtsöffnungstitel; Bezirksgericht; Betreibung; Noven; Gericht; Bundesgericht; Oberrichter; Winterthur; Rechtsöffnungsgesuch; Akten; Sache; Parteien; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber |
ZH | SB170499 | Vorsätzliche Tötung | Beschuldigte; Beschuldigten; Ketamin; Aussage; Droge; Drogen; Aussagen; Gutachter; Vorinstanz; Gutachten; Kokain; Anklage; Recht; Polizei; Privatkläger; Schuld; Behörde; Psychose; Kerze; Dispositiv; Verteidigung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB170011 | Aufsichtsbeschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts eines Bezirksgerichts (GG170023-.../Z02) | Obergericht; Verfügung; Obergerichts; Verfahren; Aufsicht; Bülach; Aufsichts; Bezirksgericht; Kammer; Geschäfts-Nr; Aufsichtsbeschwerde; Staatsanwältin; Verwaltungskommission; Beschluss; Verfahrens; Rekurs; Kantons; Bezirksrichter; Eingabe; Bezirksgerichts; Daniela; Känel; Sinne; Verfahrensleitung; Ausstandsbegehren; Entscheid; Interesse; Gerichtsschreiber; Frist |
SO | STBER.2023.63 | - | Beschuldigte; Staat; Fahrrad; Staatsanwalt; Recht; Beschuldigten; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Urteil; Befehl; Verfahren; Polizei; Berufung; Beweis; Zeuge; Verfahren; Diebstahl; Zeugen; Verfahrens; Gericht; Solothurn; Zahlen; Akten; Befehls; Urteils; Winkelschleifer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 297 (6B_1295/2020) | Regeste a Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 14 UNO Pakt II, Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 69 und 70 StPO ; Grundsatz der Justizöffentlichkeit, teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit, Anwesenheit von Vertrauenspersonen. Der Entscheid über den teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Verhandlung ist ein verfahrensleitender Beschluss im Sinne von Art. 80 Abs. 3 StPO . Er ist nicht mit sofortiger Beschwerde sondern zusammen mit dem Endentscheid anzufechten (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1.1). Es verstösst nicht gegen den Grundsatz der Justizöffentlichkeit, wenn die Allgemeinheit (wegen der Corona-Pandemie) teilweise ausgeschlossen, jedoch rund zwanzig Journalisten die Teilnahme an der Berufungsverhandlung gestattet und dadurch die öffentliche Berichterstattung gewährleistet wird (E. 1.2). Aus Art. 70 Abs. 2 StPO lässt sich nicht ableiten, dass der Beschuldigte unabhängig von den konkreten Umständen die Anwesenheit von Vertrauenspersonen verlangen kann, denn dieser Anspruch kann mit anderen Interessen in Konflikt geraten. Vorliegend ist die vorinstanzliche Abwägung dieser Interessen nicht zu beanstanden (E. 1.3). | être; ébat; ébats; été; érêt; édé; édéral; état; énéral; CourEDH; énal; Lausanne; Tribunal; était; ésent; ègle; Audience; érêts; écessité; èglement; Autorité; Autre; ément; échauffement; Appel; édure; écédent; énale; écision; écédente |
147 IV 518 (1B_244/2020) | Regeste Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3). | Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Recht; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Einsprachefrist; Eröffnung; Wohnsitz; Urteil; Brasilien; Rechtshilfe; Ausland; Entscheid; Zustellungsdomizil; Sache; Sachen; Befehle; ändische |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2022.225 | Gesuch; Gesuchsteller; Kammer; Revision; Bundes; Beschwerdekammer; Verfahren; Verfahren; Beschluss; Ausstand; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Staatsanwalt; StBOG; Stellung; Ziffer; Stellungnahme; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Bundesanwalt; ändig | |
BG.2023.17 | Revision; Bundes; Kammer; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Beschwerdekammer; Verfahren; Beschluss; Berufungskammer; Verfahren; Rechtsmittel; StBOG; Gericht; Bundesstrafgericht; Durchsuchung; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Revisionsgr; Parteien; Bundesanwaltschaft; Sicherstellung; Urteils; Revisionsgründe; Gebühr; BStKR; Richter; Hausdurchsuchung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |