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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 8 VwVG vom 2022

Art. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 8 II. Überweisung und Meinungsaustausch

1 Die Behörde, die sich als unzuständig erachtet, überweist die Sache ohne Verzug der zuständigen Behörde.

2 Erachtet die Behörde ihre Zuständigkeit als zweifelhaft, so pflegt sie darüber ohne Verzug einen Meinungsaustausch mit der Behörde, deren Zuständigkeit in Frage kommt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2024/652éral; édéral; étent; Chambre; élai; écision; LRECA; édure; étente; Autorité; ’Etat; éré; éans; ’acte; Appel; Gros-de-Vaud; évrier; érêts; ésente; Conseil; ’espèce; énéral; Interdiction; écité
VD2024/403Enfant; écision; Assistance; Point; était; édure; étant; ’elle; ’au; ’AX; Rencontre; ’assistance; érêt; Autorité; Office; éveloppement; écembre; éter; Effet; ésence; évaluation; édé; ’office; ’intimée
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2017/219EntscheidTätigkeit als Stadtrat vom Amtsgeheimnis zu entbinden und überwies das Stadt; Recht; Stadtrat; Amtsgeheimnis; Gemeinde; Behörde; Departement; Verwaltung; Vorinstanz; Rechtsverweigerung; Regierung; Gesuch; Zuständig; Entbindung; Entscheid; Zuständigkeit; Beschwerdeführers; Verfahren; Über; Verfahren; Innern; Verwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Kanton; Staat; Gallen; Kantons; Stadtrats
SGB 2012/258Urteil Ausländerrecht, Nichteintreten, Art. 11 Abs. 3 VRP.Eine von der Ehefrau des Rekurrenten während der zur Rekursergänzung angesetzten Frist an die verfügende Behörde eingereichte Eingabe ist an die Rekursinstanz weiterzuleiten, auch wenn der Rekurrent anwaltlich vertreten ist. Der Inhalt der Eingabe ist bei der Beurteilung, ob der Rekurs den gerichtlichen Anforderungen genügt, mit zu berücksichtigen (Verwaltungsgericht, B 2012/258). Recht; Rekurs; Eingabe; Vorinstanz; Begründung; Rechtsvertreter; Entscheid; Beschwerde; Beschwerdeführers; Anforderungen; Frist; Sachverhalt; Verfügung; Sachverhalts; Rechtsmittel; Migration; Gallen; Migrationsamt; Darstellung; Rekurses; Behörde; Schweiz; Rekursergänzung; Kanton; Nichteintreten; Eingaben; Bundes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 172 (2C_376/2019)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 25 bis Abs. 2 DBA CH-ES ; Ziff. IV Abs. 5 und 6 des Protokolls zum DBA CH-ES; Art. 13 und Art. 29 Abs. 2 BV ; Art. 3 lit. a, Art. 14 und 19 Abs. 2 StAhiG ; Art. 48 VwVG ; internationale Amtshilfe in Steuersachen; Recht der Dritten auf Information über den Bestand eines Verfahrens; Spezialitätsprinzip; Recht zur informationellen Selbstbestimmung. Tragweite der Verfahrensgarantien Dritter, die vom Verfahren der internationalen Amtshilfe in Steuersachen nicht betroffen werden, deren Name im Verfahren aber erscheint (E. 6).
édé; édéral; édérale; Administration; édure; Assistance; être; été; ésilienne; étés; ésiliennes; érant; Sociétés; écision; Existe; Tribunal; Existence; érêt; Autorité; éter; érante; Suisse; échange; CH-ES; StAhiG; écial; Verfahren; Limitada; Informer; évidente
127 III 567Überweisung des Betreibungsbegehrens (Art. 67 SchKG). Das einem örtlich nicht zuständigen Betreibungsamt eingereichte Betreibungsbegehren muss von Amtes wegen dem zuständigen Betreibungsamt überwiesen werden, sofern dieses anhand der Angaben im Begehren erkennbar ist (Art. 32 Abs. 2 SchKG; E. 3).
Betreibungs; Betreibungsamt; Betreibungsbegehren; SchKG; Basel-Stadt; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Schuldbetreibung; Vorinstanz; Bundes; Urteil; Schuldbetreibungs; Betreibungsbegehrens; Begehren; Erwägungen; Zuständigkeit; GILLIÉRON; Recht; Sachverhaltsfeststellungen; Zürich; Aufgr; Auffassung; ässt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.249Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Richt; Bundes; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Aufsichtsbericht; Bundesgerichts; Gericht; Ausstand; Recht; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Beschwerdekammer; Verwaltungskommission; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Person; Anzeige; Untersuchung; Tatbestand; ünde
BG.2018.15Sachliche Zuständigkeit (Art. 28 StPO).Bundes; Zuständigkeit; Kanton; Codes; Bundesstrafgericht; Täter; Geldwäscher; Bundesstrafgerichts; Geldwäscherei; Betrug; Gesuch; Täters; Beschwerdekammer; Täterschaft; Bundesgericht; Behörden; Verfahren; Recht; Schweiz; Bundesgerichts; Vortat; Ausland; Beschluss; Betrugs; Barkeit; Verbrechen; Tatbestand; Urteil; Delikt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Waldmann, Oesch, Maurer, WeissenbergerBasler 3. Auflage 2014
Waldmann, Oesch, Maurer, WeissenbergerBasler 3. Auflage 2014