Art. 8 VwVG vom 2022
Art. 8 II. Überweisung und Meinungsaustausch
1 Die Behörde, die sich als unzuständig erachtet, überweist die Sache ohne Verzug der zuständigen Behörde.
2 Erachtet die Behörde ihre Zuständigkeit als zweifelhaft, so pflegt sie darüber ohne Verzug einen Meinungsaustausch mit der Behörde, deren Zuständigkeit in Frage kommt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2017/219 | EntscheidTätigkeit als Stadtrat vom Amtsgeheimnis zu entbinden und überwies das | Stadt; Recht; Stadtrat; Amtsgeheimnis; Gemeinde; Behörde; Departement; Verwaltung; Vorinstanz; Rechtsverweigerung; Regierung; Gesuch; Zuständig; Entbindung; Entscheid; Zuständigkeit; Beschwerdeführers; Verfahren; Über; Verfahren; Innern; Verwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Kanton; Staat; Gallen; Kantons; Stadtrats |
SG | B 2012/258 | Urteil Ausländerrecht, Nichteintreten, Art. 11 Abs. 3 VRP.Eine von der Ehefrau des Rekurrenten während der zur Rekursergänzung angesetzten Frist an die verfügende Behörde eingereichte Eingabe ist an die Rekursinstanz weiterzuleiten, auch wenn der Rekurrent anwaltlich vertreten ist. Der Inhalt der Eingabe ist bei der Beurteilung, ob der Rekurs den gerichtlichen Anforderungen genügt, mit zu berücksichtigen (Verwaltungsgericht, B 2012/258). | Recht; Rekurs; Eingabe; Vorinstanz; Begründung; Rechtsvertreter; Entscheid; Beschwerde; Beschwerdeführers; Anforderungen; Frist; Sachverhalt; Verfügung; Sachverhalts; Rechtsmittel; Migration; Gallen; Migrationsamt; Darstellung; Rekurses; Behörde; Schweiz; Rekursergänzung; Kanton; Nichteintreten; Eingaben; Bundes |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 I 172 (2C_376/2019) | Regeste Art. 8 EMRK ; Art. 25 bis Abs. 2 DBA CH-ES ; Ziff. IV Abs. 5 und 6 des Protokolls zum DBA CH-ES; Art. 13 und Art. 29 Abs. 2 BV ; Art. 3 lit. a, Art. 14 und 19 Abs. 2 StAhiG ; Art. 48 VwVG ; internationale Amtshilfe in Steuersachen; Recht der Dritten auf Information über den Bestand eines Verfahrens; Spezialitätsprinzip; Recht zur informationellen Selbstbestimmung. Tragweite der Verfahrensgarantien Dritter, die vom Verfahren der internationalen Amtshilfe in Steuersachen nicht betroffen werden, deren Name im Verfahren aber erscheint (E. 6). | édé; édéral; édérale; Administration; édure; Assistance; être; été; ésilienne; étés; ésiliennes; érant; Sociétés; écision; Existe; Tribunal; Existence; érêt; Autorité; éter; érante; Suisse; échange; CH-ES; StAhiG; écial; Verfahren; Limitada; Informer; évidente |
127 III 567 | Überweisung des Betreibungsbegehrens (Art. 67 SchKG). Das einem örtlich nicht zuständigen Betreibungsamt eingereichte Betreibungsbegehren muss von Amtes wegen dem zuständigen Betreibungsamt überwiesen werden, sofern dieses anhand der Angaben im Begehren erkennbar ist (Art. 32 Abs. 2 SchKG; E. 3).
| Betreibungs; Betreibungsamt; Betreibungsbegehren; SchKG; Basel-Stadt; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Schuldbetreibung; Vorinstanz; Bundes; Urteil; Schuldbetreibungs; Betreibungsbegehrens; Begehren; Erwägungen; Zuständigkeit; GILLIÉRON; Recht; Sachverhaltsfeststellungen; Zürich; Aufgr; Auffassung; ässt |