Art. 8 Invalidität
1 Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.
2 Nicht erwerbstätige Minderjährige gelten als invalid, wenn die Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit voraussichtlich eine ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben wird. (1)
3 Volljährige, die vor der Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit nicht erwerbstätig waren und denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, gelten als invalid, wenn eine Unmöglichkeit vorliegt, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen. Artikel 7 Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar. (2) (1)
(1) (3)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC180039 | Abänderung Scheidungsurteil | Berufung; Vorbescheid; Berufungs; Verfahren; Entscheid; Abänderung; Rente; Beklagten; Kinder; Unterhalt; Parteien; Vorinstanz; Einkommen; Scheidung; Urteil; Rechtspflege; Bezirksgericht; Meilen; Unterhalts; Person; Zeitpunkt; Verhältnisse; Scheidungsurteil; Klägers; Veränderung; üsse |
ZH | LA120024 | Forderung | ähig; Vorinstanz; Beweis; Erwerbsunfähigkeit; Unfall; Beruf; Lohnfortzahlung; Berufung; Klägers; Beklagten; Arbeitsvertrag; Ziffer; Verfahren; Arbeitsvertrages; Recht; Urteil; Invalidität; Beweis; Klage; Unfallversicherung; Beweissatz; Edition; Höhe; Arbeitsgericht; Gutachten; Beweismittel; Zusammenhang; Zeugen; Beweismittel |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2022.248 | - | ähig; Arbeit; Gutachten; Verfügung; Invalidität; Stellung; Rente; Recht; Invalide; Abzug; IV-Nr; Anspruch; Stellungnahme; Arbeitsfähigkeit; Invaliditätsgrad; Bundesgericht; Urteil; Tabelle; IV-Stelle; Gericht; Tabellenlohn; Apos; Versicherungsgericht; Solothurn; Stellungnahmen; Bundesgerichts; Gutachter; Kantons |
SO | VSBES.2022.229 | - | Arbeit; IV-Nr; Gutachten; Gutachter; Migräne; Recht; Persönlichkeit; Diagnose; Borderline; Stunden; Persönlichkeitsstörung; Arbeitsfähigkeit; Akten; Bericht; Behandlung; Rente; Beurteilung; Hinweis; Verfügung; Sicht; Migräneattacken |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 124 (9C_82/2020) | Regeste Art. 17 Abs. 1 ATSG ; Art. 28a Abs. 3 IVG ; Art. 27 bis Abs. 2-4 IVV (in Kraft seit 1. Januar 2018); gemischte Bemessungsmethode. Ein familiär bedingter Statuswechsel hin zu einer teilzeitlichen Erwerbstätigkeit gilt seit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Verordnungsänderung auch bei einer dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Di Trizio gegen Schweiz (7186/09) vom 2. Februar 2016 analogen Konstellation als Revisionsgrund (E. 5 und 6). | ätig; Urteil; Trizio; Methode; Invalidität; Status; Erwerbs; Aufgaben; Aufgabenbereich; Revision; Invalidenrente; Geburt; Berechnung; Invaliditätsgrad; Person; Vorinstanz; Statuswechsel; Rente; Teilzeit; Entscheid; Invaliditätsbemessung; IV-Stelle; Erwerbstätigkeit; Revisionsgr; Invalidenversicherung; Verfügung; Anspruch; Bundesgericht; Recht |
146 V 271 (8C_508/2019) | Regeste Art. 20 sexies Abs. 1 lit. b IVV ; Taggelder während Eingliederungsmassnahmen. Art. 20 sexies Abs. 1 lit. b IVV (in Kraft seit 1. Januar 2008), wonach Versicherte als erwerbstätig gelten, wenn sie glaubhaft machen, dass sie nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, fehlt die gesetzliche Grundlage (E. 7). | ätig; Taggeld; Erwerb; Nichterwerbstätige; Erwerbstätigkeit; Arbeit; Verordnung; Eingliederung; Person; Taggelder; Arbeitsunfähigkeit; Revision; Anspruch; IV-Revision; Erwerbseinkommen; Bundesrat; Taggeldes; Eingliederungsmassnahmen; Eintritt; Mindesttaggeld; Aufhebung; Taggeldanspruch; Gesetzes; IV-Stelle |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | ATSG- 3. Auflage | 2015 |
- | ATSG- 2. Aufl., Zürich | 2009 |