E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 79 ZPO vom 2024

Art. 79 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 79 Stellung der streitberufenen Person

1 Die streitberufene Person kann:

  • a. zugunsten der Partei, die ihr den Streit verkündet hat, ohne weitere Voraussetzungen intervenieren; oder
  • b. anstelle der Partei, die ihr den Streit verkündet hat, mit deren Einverständnis den Prozess führen.
  • 2 Lehnt sie den Eintritt ab oder erklärt sie sich nicht, so wird der Prozess ohne Rücksicht auf sie fortgesetzt.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 79 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHG210124ForderungRecht; Rechtsbegehren; Klage; Ziffer; Beklagten; Klage; Widerklage; Anspruch; Tatsachen; Parteien; Streit; Betrag; Behauptung; Mehrvergütung; Werkvertrag; Ausführung; Rechtsschrift; Ausführungen; Gericht; Streitwert; Mehraufwand; Feststellung; Leistung; Zuschlag; Höhe; Tatsachenvortrag; Position
    ZHHG200096ForderungZahlung; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Forderung; Beweis; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Vorauszahlungen; Auftrag; Rechtsbegehren; Akontozahlungen; Klage; Streit; Kündigung; Rückforderung; Betreibung; Vertragsverhältnis; Hauptklage; Anspruch; Forderung; ätig
    Dieser Artikel erzielt 57 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGHG.2005.123Entscheid Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung (Handelsgericht, 9. April 2008, HG.2005.123). Quot; Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Rechtsbegehren; Saugkraft; Aussage; Modell; Typen; Typenbezeichnung; Quot;Marathon; Saugleistungquot; Saugkraftverlust; Produkt; Werbeaussage; Werbeaussagen; Werbung; Modelle; Quot;Marathonquot; Kläg; Quot;hohe; ;aspiration; Aussagen; Airwatt; Quot;dauerhaft; Quot;konstant; Durchschnittskonsument
    SGHG.2005.105Entscheid Art. 50 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 72 VVG (SR 221.229.1); Art. 398 Beklagten; Vertrag; Schaden; Baugr; Unternehmer; Baugrube; Unternehmervariante; Ingenieur; Klage; Baugrubensicherung; Projekt; Architekt; Bauleitung; Abklärung; Grundlage; Klageantwort; Vertragsverletzung; Quot; Architekten; Ausführung; Verschulden; Auftrag; Kausalzusammenhang; Zusammenhang; Recht; Abklärungen; Schadens
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    119 III 28Einstellung des Konkurses (Art. 230 SchKG) und unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). 1. Die Einstellung eines Konkurses richtet sich nach materiellrechtlichen Voraussetzungen (Art. 230 SchKG). Die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung begründet keinen voraussetzungslosen Anspruch auf Durchführung des Konkursverfahrens. 2. Ergibt sich aus den Akten klar, dass der Gesuchsteller bedürftig ist, so darf ihm die unentgeltliche Rechtspflege nicht durch allzu strenge Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften verweigert werden (Art. 4 BV). Konkurs; Prozessführung; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; SchKG; Rechtspflege; Gewährung; Entscheid; Gesuch; Verfahrens; Einstellung; Konkursverfahrens; Appellationshof; Urteil; Konkurses; Bundesgericht; Gesuchs; Voraussetzungen; Anspruch; Akten; Gesuchsteller; Oberhasli; Konkursamtes; Kantons; Konkurseröffnung; Schuldner; STOCKER; Konkursrichter

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    - Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999