Art. 79 ZPO vom 2024
Art. 79 Stellung der streitberufenen Person
1 Die streitberufene Person kann:a. zugunsten der Partei, die ihr den Streit verkündet hat, ohne weitere Voraussetzungen intervenieren; oderb. anstelle der Partei, die ihr den Streit verkündet hat, mit deren Einverständnis den Prozess führen.
2 Lehnt sie den Eintritt ab oder erklärt sie sich nicht, so wird der Prozess ohne Rücksicht auf sie fortgesetzt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2005.123 | Entscheid Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung (Handelsgericht, 9. April 2008, HG.2005.123). | Quot; Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Rechtsbegehren; Saugkraft; Aussage; Modell; Typen; Typenbezeichnung; Quot;Marathon; Saugleistungquot; Saugkraftverlust; Produkt; Werbeaussage; Werbeaussagen; Werbung; Modelle; Quot;Marathonquot; Kläg; Quot;hohe; ;aspiration; Aussagen; Airwatt; Quot;dauerhaft; Quot;konstant; Durchschnittskonsument |
SG | HG.2005.105 | Entscheid Art. 50 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 72 VVG (SR 221.229.1); Art. 398 | Beklagten; Vertrag; Schaden; Baugr; Unternehmer; Baugrube; Unternehmervariante; Ingenieur; Klage; Baugrubensicherung; Projekt; Architekt; Bauleitung; Abklärung; Grundlage; Klageantwort; Vertragsverletzung; Quot; Architekten; Ausführung; Verschulden; Auftrag; Kausalzusammenhang; Zusammenhang; Recht; Abklärungen; Schadens |