E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zollgesetz (ZG)

Art. 78 ZG vom 2023

Art. 78 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 78 Rechte und Pflichten der Bürgin oder des Bürgen

1 Bezahlt die Bürgin oder der Bürge die Zollforderung, so stellt das BAZG auf Verlangen ihr oder ihm eine Bescheinigung aus, die als Grundlage für den Rückgriff auf die Zollschuldnerin oder den Zollschuldner und als definitiver Rechtsöffnungstitel dient.

2 Die Waren, bezüglich deren die verbürgte Zollforderung entstanden ist und die sich im Gewahrsam des BAZG befinden, werden der Bürgin oder dem Bürgen gegen Bezahlung der Zollforderung ausgehändigt.

3 Die Bürgin oder der Bürge kann mit Bezug auf die Zollforderung keine anderen Einreden geltend machen als die Zollschuldnerin oder der Zollschuldner. Vollstreckbare Titel gegenüber der Zollschuldnerin oder dem Zollschuldner wirken auch gegenüber der Bürgin oder dem Bürgen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 78 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug-par-déf/2014/1-éfenderesse; Association; Thierry; établi; écembre; économique; égué; œurs; érêt; ésente; Genève; éance; épens; Perrin/Chappuis; Jeanneret/Hari; Après; éité; égal; CPC-VD; Autre; Espèce; égale; étant
VDHC/2014/434-émolument; Avance; Audience; écembre; éfenderesse; ération; étermine; érêt; Association; égué; êté; Action; Selon; érations; Autorité; ésident; Genève; épôt; Intérêt; éfinitive; ître; étant; écisé; épens; édure

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 444 (5A_235/2011)Art. 781 ZGB; Inhalt und Umfang eines Kiesausbeutungsrechts. Der privatrechtliche Dienstbarkeitsvertrag und die öffentlich-rechtliche Kiesabbaubewilligung bestimmen Inhalt und Umfang der im Grundbuch als "Kiesausbeutungsrecht" eingetragenen Dienstbarkeit. Die dingliche Berechtigung umfasst nicht nur den Abbau von Sand, Kies und weiteren Materialien, sondern auch sämtliche Tätigkeiten auf dem belasteten Grundstück, die zur Wiederherrichtung nicht mehr genutzter Abbaustellen erforderlich sind (E. 2-4). Grundbuch; Kiesausbeutung; Kiesausbeutungsrecht; Kiesabbau; Abbau; Grundstück; Dienstbarkeitsvertrag; Aushub; Zustand; Obergericht; öffentlich-rechtliche; Kiesausbeutungsrecht; Aushubmaterial; Recht; Grundeigentümer; Zusatzvereinbarung; Materialien; Bewilligung; Vertrag; Grundbucheintrag; Rechte; Auslegung; Rekultivierung; Wiederherstellung; Vorschrift; Dienstbarkeiten; Zusatzvereinbarungen; Erwerbsgr; Dienstbarkeitsvertrags
134 III 467 (5A_74/2008)Art. 78 Abs. 1 IPRG; Anerkennung einer ausländischen Adoption. Eine ausländische Adoption kann im Erbteilungsprozess vorfrageweise anerkannt werden, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder im Heimatstaat der adoptierenden Person oder der adoptierenden Ehegatten ausgesprochen wurde, nicht hingegen, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes oder im Heimatstaat der adoptierten Person erfolgt ist (E. 2-4). Adoption; Anerkennung; Recht; Schweiz; Kindes; Behörde; Adoptionen; Wohnsitz; Zuständigkeit; Kanton; Behörden; Entscheid; Ehegatten; Kantons; Staat; Person; Verfahren; Heimat; Spanien; Kinder; Urteil; Aufenthalt; Ausland; Rechtskraft; Gericht; Kindesverhältnis; Übereinkommen; Heimatstaat

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6382/2017BahninfrastrukturVerfügung; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Enteignung; Beschwerdeführenden; Bundesverwaltungsgericht; Gemeinde; Recht; Quot;; Fahrwegrecht; Person; Bahnübergang; Chamues-ch; Urteil; Auflage; Grundstück; Grundbuch; Personaldienstbarkeit; Sinne; Erwägung; Interesse; Aufhebung; Plangenehmigung; Öffentlichkeit; Erwägungen; Ausgestaltung
A-5940/2016HochspannungsleitungenPlangenehmigung; Recht; Plangenehmigungs; Urteil; Enteignung; Bundes; Verfahren; Hochspannungsfreileitung; Erdseil; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; BVGer; Leitung; Bundesverwaltungsgericht; Anlage; Plangenehmigungsverfahren; Betrieb; Durchleitung; Bewilligung; Enteignungsverfahren; Daten; Verfügung