DO Art. 78 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 78 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 78 Dumengias e firads

1 Sch’il termin da l’adempliment u sche l’ultim di d’in termin croda sin ina dumengia u sin in auter fir ch’è renconuschì uffizialmain sco tal al lieu da l’adempliment (1) , vala il proxim lavurdi sco di d’adempliment u sco ultim di da quest termin.

2 Cunvegnas divergentas restan resalvadas.

(1) Concernent il termin legal dal dretg federal e concernent ils termins che vegnan fixads da las autoritads confurm al dretg federal ha la sonda oz il medem status sco in fir renconuschì (art. 1 da la LF dals 21 da zer. 1963 davart il curs dals termins las sondas; SR 173.110.3).

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Art. 78 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220056Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchsgegnerin; Zahlung; Kündigung; Parteien; Mietverhältnis; Zahlungsfrist; Frist; Liegenschaft; Parteientschädigung; Mietzins; Gericht; Obergeschoss; Rückgabe; Empfang; Streitwert; Einzelgericht; Labor; Lagerräume; Untergeschoss; Produktionshalle; Warenaufzug; Erdgeschoss; Büroräume; Parkplätze; Verladerampe
ZHPD200015ForderungAuflage; Miete; Vermiet; Mieter; Mängel; Vermiete; ILDISE; IG/WI; Vermieter; Kanton; ILDISEN; Obergericht; Kantons; Rechtsanwalt; Person; Übergabe; Beklagten; Wohnung; Werktag; Rückga; Vermieters; IGI/WILDISE; Mängelrüge; Zugan; Zivilkammer; Geschäfts
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAG ZBE.2024.6-Entscheid; Ausschlagungserklärung; Recht; Beschwer; Beschwerde; Datum; Protokoll; Frist; Behörde; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Verfahren; Beweis; Erben; Ausschlagungsfrist; Rechtsmittel; Bundesgericht; Eingabe; Hinweis; Kanton; Abgabe; Schweizerische; Obergericht; Erbschaft; Gericht; Entscheide
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 505 (4A_209/2021)
Regeste
Art. 783 und 822 OR ; Erwerb eigener Stammanteile; Austritt. Würde das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH dazu führen, dass die Gesellschaft eigene Stammanteile im Nennwert von über 35 % des Stammkapitals hielte, ist der Austritt nicht zu bewilligen (E. 1-6).
Gesellschaft; Stammanteil; Gesellschafter; Stammanteile; Austritt; Stammkapital; Gesellschafters; Recht; Stammkapitals; Ausschluss; Abfindung; Austritts; Ausscheiden; Kapital; Erwerb; Nennwert; Handelsregister; Gericht; Grenze; Lösung; Auflösung; GmbH-Recht; Botschaft; Vorliegen; Herabsetzung
140 III 418 (4A_113/2014)Gerichtsstand am Erfüllungsort bei Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf beweglicher Sachen (Art. 5 Nr. 1 Bst. b LugÜ). Bestimmung des Erfüllungsortsgerichtsstands nach Art. 5 Nr. 1 Bst. b LugÜ bei mehreren Verträgen zwischen denselben Parteien (E. 3). Der Erfüllungsortsgerichtsstand bestimmt sich, auch wenn bereits geleistet wurde, primär durch Auslegung des Vertrages. Der Erfüllungsort muss nicht ausdrücklich vereinbart worden sein (E. 4). Bestimmung des Gerichtsstands, wenn gemäss Vertrag mehrere Dienstleistungen in verschiedenen Staaten zu erbringen sind (E. 5). Gilt der Verkauf von Stammanteilen einer GmbH als Verkauf beweglicher Sachen? Frage offengelassen, da nicht dargetan wird, welche massgebende, zur vollständigen Übertragung der Anteile notwendige Handlung zur Annahme führen sollte, die engste Verknüpfung zwischen dem Vertrag und dem zuständigen Gericht bestehe nicht beim angerufenen Gericht in Zürich, sondern am behaupteten Erfüllungsort in Polen (E. 6).
Erfüllungsort; Vertrag; LugÜ; Beschwerdegegner; Urteil; Polen; Vorinstanz; Randnr; Recht; Gericht; Vertrags; Dienstleistung; Zusammenarbeitsvereinbarung; Gedankenstrich; Erfüllungsortes; Schweiz; Gesellschaft; Stammanteile; Randnrn; Dienstleistungen; Verträge; Gerichtsstand; Sachen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-181/2016Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBundes; Gesellschaft; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Recht; Vorsorge; Anschluss; Gesellschafter; Auffangeinrichtung; Vorsorgeeinrichtung; Person; Zwangsanschluss; Bundesverwaltungsgerichts; Urteil; Verfügung; Vorinstanz; Verfahren; Arbeitgeberin; Höhe; Pflicht; Handelsregister; Ausgleichskasse; Sachverhalt; Alter; Richter; Zeitpunkt; Anfechtungsobjekt
C-4037/2013Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungVorinstanz; Anschluss; Bundes; Beilage; Gesellschaft; Vorsorge; Auffangeinrichtung; Arbeitgeber; Verfügung; Recht; Vorsorgeeinrichtung; Bundesverwaltungsgericht; GastroSocial; Arbeitnehmer; Gesellschafter; Zwangsanschluss; Handel; Verfahren; Handelsregister; Geschäftsführer; Parteien; Geschäftsführerin; Ausgleichskasse; Begründung; Verfahrens; Hinweis; ätzlich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO2013