Art. 78 Kontrolle
1 Die ESTV kann bei steuerpflichtigen Personen Kontrollen durchführen, soweit dies zur Abklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Zu diesem Zweck haben diese Personen der ESTV den Zugang zu ihrer Buchhaltung sowie zu den dazugehörigen Belegen zu gewähren. Dasselbe gilt für auskunftspflichtige Drittpersonen nach Artikel 73 Absatz 2.
2 Als Kontrolle gilt auch das Einfordern und die Überprüfung von umfassenden Unterlagen durch die ESTV.
3 Eine Kontrolle ist schriftlich anzukündigen. In begründeten Fällen kann ausnahmsweise von der Ankündigung einer Kontrolle abgesehen werden.
4 Die steuerpflichtige Person kann mittels begründeten Gesuchs die Durchführung einer Kontrolle verlangen. Die Kontrolle ist innerhalb von zwei Jahren durchzuführen.
5 Die Kontrolle ist innert 360 Tagen seit Ankündigung mit einer Einschätzungsmitteilung abzuschliessen; diese hält den Umfang der Steuerforderung in der kontrollierten Periode fest.
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7 Die Berufsgeheimnisse nach dem Bankengesetz, nach dem Finanzinstitutsgesetz und nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz sind zu wahren. (5)
(1) SR 952.0Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU210013 | Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazu | Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; MWSTG; Steuer; Galerie; Gericht; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Urteil; Bundes; Sinne; Verlagerung; Busse; Verlagerungsverfahren; VStrR; Recht; Berufung; Verfügung; Memorandum; Fall-Nr; Gerichts |
BE | ZK 2008 451 | Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung | Appellat; Mehrwertsteuer; Zahlung; Appellatin; Steuer; Konkurs; Schuld; Zollverwaltung; SchKG; Appellantin; Vorsteuer; Gläubiger; Schuldner; Einfuhr; Zahlungseinstellung; Eidgenössische; Betreibung; Betrag; Zahlungen; Vorsteuerabzug; Konkurseröffnung; STAEHELIN; MWStG; Person; Veranlagung; Steuerverwaltung; Forderung; Mehrwertsteuerabrechnung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5811/2023 | Mehrwertsteuer | Einsprache; Verfügung; Vorinstanz; Recht; MWSTG; Sendung; Frist; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Zustellung; Brief; Einschätzungsmitteilung; Einsprachefrist; Rechtsmittel; Person; Empfänger; Nichteintreten; Forderung; A-Post; Einspracheentscheid; Adressat; Steuerforderung; «A-Post; Plus»; Briefkasten; Verfahrens; Entscheid; Richter; Parteien |
A-2686/2020 | Mehrwertsteuer | Leistung; Müesli; MWSTG; Steuer; Adventskalender; Gesamtleistung; Kalender; Urteil; Leistungen; Mehrwertsteuer; Steuerperiode; BVGer; Karton; Überraschungseffekt; Konsum; Verjährung; Vorinstanz; MWSTG:; Konsument; Recht; Hauptleistung; Nebenleistung; Müeslidose; Vordergr; Steuersatz; Kartonkalender; Müeslidosen |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2017.15 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Bundes; VStrR; Gesuch; Durchsuchung; Entsiegelung; MWSTG; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Steuer; Papiere; Daten; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Beschluss; Verfahren; Unterlagen; Mehrwertsteuer; Entsiegelungsgesuch; Untersuchung; Bundesgericht; Sachverhalt; Apos;; Steuerforderung; Kontrolle; Urteil; Bundesgerichts; Tatverdacht |
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiger, Schluckebier | 2. Aufl. [nachfolgend: MWSTG Kommentar ] | 2019 |