Art. 78 Verantwortlichkeit
1 Für Schäden, die von Durchführungsorganen oder einzelnen Funktionären von Versicherungsträgern einer versicherten Person oder Dritten widerrechtlich zugefügt wurden, haften die öffentlichen Körperschaften, privaten Trägerorganisationen oder Versicherungsträger, die für diese Organe verantwortlich sind.
2 Die zuständige Behörde entscheidet durch Verfügung über Ersatzforderungen.
3 Die subsidiäre Haftung des Bundes für ausserhalb der ordentlichen Bundesverwaltung stehende Organisationen richtet sich nach Artikel 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 1958 (1) .
4 Für die Verfahren nach den Absätzen 1 und 3 gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes. Ein Einspracheverfahren wird nicht durchgeführt. Die Artikel 3–9, 11, 12, 20 Absatz 1, 21 und 23 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 1958 sind sinngemäss anwendbar.
5 Personen, die als Organe oder Funktionäre eines Versicherungsträgers, einer Revisions- oder Kontrollstelle handeln oder denen durch die Einzelgesetze bestimmte Aufgaben übertragen wurden, unterliegen der gleichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit wie Behördemitglieder und Beamte nach dem Strafgesetzbuch (2) .
(1) SR 170.32Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2017/205 | Entscheid Art. 78 ATSG (Verantwortlichkeit von Durchführungsorganen von Versicherungsträgern gegenüber Versicherten oder Dritten) Verantwortlichkeit einer IV-Stelle als Folge zu tiefer Tarifvereinbarungen, die das BSV gestützt auf Art. 27 Abs. 1 IVG mit Spitexorganisationen geschlossen hat, fehlende Passivlegitimation der IV-Stelle und fehlende Widerrechtlicheit bei der Leistungszusprache durch die IV-Stelle; kein Anwendungsfall einer ungerechtfertigten Bereicherung der IV-Stelle zulasten der Wohnistzgemeinde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Januar 2019, IV 2017/205). | Kinderspitex; Tarif; Invalidenversicherung; Schaden; Zürcher; IV-Stelle; Kinderspitexverein; Sozialversicherung; Leistungen; Verfügung; Stunden; Gallen; Versicherungsgericht; Person; Kantons; Leistungserbringer; Vertrag; Sozialversicherungen; Preis; Bundesamt; Entscheid; Geburt; Behandlung; Pflege; Massnahmen; ührt |
SG | IV 2017/205 | Entscheid Art. 78 ATSG (Verantwortlichkeit von Durchführungsorganen von Versicherungsträgern gegenüber Versicherten oder Dritten) Verantwortlichkeit einer IV-Stelle als Folge zu tiefer Tarifvereinbarungen, die das BSV gestützt auf Art. 27 Abs. 1 IVG mit Spitexorganisationen geschlossen hat, fehlende Passivlegitimation der IV-Stelle und fehlende Widerrechtlicheit bei der Leistungszusprache durch die IV-Stelle; kein Anwendungsfall einer ungerechtfertigten Bereicherung der IV-Stelle zulasten der Wohnistzgemeinde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Januar 2019, IV 2017/205). | Kinderspitex; Tarif; Invalidenversicherung; Schaden; Zürcher; IV-Stelle; Kinderspitexverein; Sozialversicherung; Leistungen; Verfügung; Stunden; Gallen; Versicherungsgericht; Person; Kantons; Leistungserbringer; Vertrag; Sozialversicherungen; Preis; Bundesamt; Entscheid; Geburt; Behandlung; Pflege; Massnahmen; ührt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2017/205 | Entscheid Art. 78 ATSG (Verantwortlichkeit von Durchführungsorganen von Versicherungsträgern gegenüber Versicherten oder Dritten) Verantwortlichkeit einer IV-Stelle als Folge zu tiefer Tarifvereinbarungen, die das BSV gestützt auf Art. 27 Abs. 1 IVG mit Spitexorganisationen geschlossen hat, fehlende Passivlegitimation der IV-Stelle und fehlende Widerrechtlicheit bei der Leistungszusprache durch die IV-Stelle; kein Anwendungsfall einer ungerechtfertigten Bereicherung der IV-Stelle zulasten der Wohnistzgemeinde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Januar 2019, IV 2017/205). | Kinderspitex; Tarif; Invalidenversicherung; Schaden; Zürcher; IV-Stelle; Kinderspitexverein; Sozialversicherung; Leistungen; Verfügung; Stunden; Gallen; Versicherungsgericht; Person; Kantons; Leistungserbringer; Vertrag; Sozialversicherungen; Preis; Bundesamt; Entscheid; Geburt; Behandlung; Pflege; Massnahmen; ührt |
SG | IV 2017/205 | Entscheid Art. 78 ATSG (Verantwortlichkeit von Durchführungsorganen von Versicherungsträgern gegenüber Versicherten oder Dritten) Verantwortlichkeit einer IV-Stelle als Folge zu tiefer Tarifvereinbarungen, die das BSV gestützt auf Art. 27 Abs. 1 IVG mit Spitexorganisationen geschlossen hat, fehlende Passivlegitimation der IV-Stelle und fehlende Widerrechtlicheit bei der Leistungszusprache durch die IV-Stelle; kein Anwendungsfall einer ungerechtfertigten Bereicherung der IV-Stelle zulasten der Wohnistzgemeinde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Januar 2019, IV 2017/205). | Kinderspitex; Tarif; Invalidenversicherung; Schaden; Zürcher; IV-Stelle; Kinderspitexverein; Sozialversicherung; Leistungen; Verfügung; Stunden; Gallen; Versicherungsgericht; Person; Kantons; Leistungserbringer; Vertrag; Sozialversicherungen; Preis; Bundesamt; Entscheid; Geburt; Behandlung; Pflege; Massnahmen; ührt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 II 187 (8C_470/2009) | Art. 20 Abs. 1 VG; Schadenersatzansprüche der Witwe eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verwirkung. Die absolute Verwirkungsfrist von zehn Jahren beginnt entsprechend dem Wortlaut von Art. 20 Abs. 1 VG mit dem Tag der schädigenden Handlung bzw. Unterlassung mit der Konsequenz, dass der Schadenersatzanspruch vor Eintritt des Schadens - hier Ausbruch der Krankheit/Tod - verwirkt sein kann (E. 7). Dem steht Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht entgegen (E. 8.2). | Recht; Schaden; Recht; Verjährung; Verwirkung; Bundes; Schadenersatz; Handlung; Bundesgericht; Opfer; Schadens; Verhalten; Frist; Erfolg; Genugtuung; Verfahren; Sinne; Haftung; Verjährungs; Rechts; Asbest; Rechtsprechung; Hinweis; Opferhilfe; Hinweisen; Anspruch |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5147/2017 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Abfindung; Schaden; Vorinstanz; Auskunft; Schweiz; Verfügung; Schadenersatz; Serbien; Vertrauen; Aufwendungen; Recht; Konto; Rente; Einsprache; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Schweizer; Vertrauens; Auszahlung; Alter; Urteil; Beschwerdeführers; Sozialversicherung; Reise; Person |
C-5908/2015 | Staatshaftung (Bund) | Bundes; Recht; Urteil; Verfahren; Schweiz; Bundesgericht; Akten; Vorinstanz; Schaden; Rente; Schweizer; Zahlung; BVGer; Auszahlung; Verfügung; Verfahrens; Streit; Schadenersatz; Franken; PostFinance; Antrag; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgerichts; Verantwortlichkeitsverfahren; Genugtuung; Akteneinsicht; Urteils; öglich |
Autor | Kommentar | Jahr |
Kieser | ATSG- 4ème édition | 2020 |
- | ATSG- Zurich | 2003 |