DO Art. 770 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 770 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 770 Dissoluziun

1 La societad prenda ina fin cun l’extrada, cun la mort, cun l’inabilitad d’agir u cun il concurs da tut ils societaris cun responsabladad illimitada.

2 Per dissolver la societad acziunara commanditara valan dal rest las medemas prescripziuns sco per dissolver ina societad anonima; la radunanza generala na po dentant betg decider ina dissoluziun avant il termin ch’è fix en ils statuts senza il consentiment da l’administraziun.

3 ... (1)

(1) Abolì tras la cifra 2 da l’agiunta da la L dals 3 d’oct. 2003 davart la fusiun, cun effect dapi il 1. da fan. 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
115 II 415Fusion von Stiftungen durch Absorption. 1. Obgleich das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist eine Fusion von Stiftungen dadurch möglich, dass eine Stiftung eine andere absorbiert (E. 2). 2. Die Fusion von Stiftungen kann nur durch behördlichen Akt erfolgen. Ist dafür die Aufsichtsbehörde (Art. 84 ZGB) oder die Umwandlungsbehörde (Art. 85 f. ZGB) zuständig? Die von der Aufsichtsbehörde verfügte Fusion ist jedenfalls nicht wegen sachlicher Unzuständigkeit nichtig (E. 3b). 3. Bei der Fusion von Stiftungen sind die in Art. 748 und 914 OR aufgestellten Grundsätze einzuhalten, soweit sich diese auf eine Stiftung übertragen lassen. Ihre Missachtung führt aber nicht zur Nichtigkeit der Fusion (E. 3c). 4. Als Universalsukzession bewirkt die Fusion, dass die Rechte und Verbindlichkeiten der aufgenommenen Stiftung auf die aufnehmende übergehen, selbst wenn sie im Zeitpunkt der Übernahme den Beteiligten nicht bekannt waren (E. 5). Fusion; Stiftung; Person; Versicherungskasse; Beklagten; Vermögens; Gunsten; Stiftungen; Versicherungskasse; Recht; Innern; Arbeiter-Rentenkasse; Obergericht; Personal; Vermögenswert; Berufung; Aufsichtsbehörde; Angestellten; Arbeiter-Rentenkasse; Vermögenswerte; Arbeiter-Rentenkasse; Direktion; Entscheid; Verfügung; Urteil; Arbeitnehmer; Angestellten; Zeitpunkt