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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 77 StGB vom 2024

Art. 77 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 77 Normalvollzug

Der Gefangene verbringt seine Arbeits, Ruhe- und Freizeit in der Regel in der Anstalt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 77 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB120265Freiheitsberaubung etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Freiheit; Raufhandel; Freiheitsstrafe; Bruder; Verteidigung; Person; Berufung; Recht; Auseinandersetzung; Sinne; Wohnung; Raufhandels; Busse; Staat; Urteil; Vollzug; Dispositiv; Kantons; Betäubungsmittel; Personen; Täter; Freiheitsberaubung; Entscheid; Geldstrafe; üglich
SZSTK 2019 50Ausstand STK 2018 44Ausstand; Ausstands; Verfahren; Gesuchsteller; Verfahren; Kantons; KG-act; Ausstandsgesuch; Berufung; Kantonsgerichtsvizepräsident; Ausstandsgr; Ausstandsverfahren; Mitglied; Kantonsgerichtsvizepräsidenten; Keller; Kommentar; Berufungsgericht; Sinne; Basel; Sachen; Walter; Gerichtsschreiberin; Gesuchsgegner; Urteil; Einzelrichters; Bezirksgericht; Einsiedeln

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.269Electronic MonitoringVollzug; Vollzug; Vollzugs; Freiheit; Freiheitsstrafe; Monitoring; Vollzugsform; Verurteilte; Kanton; Verwaltungsgericht; Entscheid; Staats; Solothurn; Delikt; Unterhaltspflichten; Beschwerde; Gesuch; Begründung; Probezeit; Vollzugs; Delikte; Schweiz; Vernachlässigung; Rechtsanwalt; Brunner; Electronic; Staatsanwaltschaft; üssen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 267 (6B_40/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
Vollzug; Vollzugs; Kinder; Recht; Vollzug; Freiheit; Recht; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Kindeswohl; Rechte; Betreuung; Urteil; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne
145 IV 10 (6B_726/2018)Art. 77b StGB; Voraussetzungen für die Bewilligung der Halbgefangenschaft; Vorrang von Bundesrecht. Mit Art. 77b StGB hat der Gesetzgeber die Kriterien für die Bewilligung der Halbgefangenschaft abschliessend festgelegt, ohne den Kantonen Raum für restriktivere Regelungen zu lassen. Kantonale oder interkantonale Bestimmungen dürfen die Gewährung der Halbgefangenschaft daher nicht davon abhängig machen, dass die verurteilte Person in der Schweiz über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt, da sich eine solche Voraussetzung nicht aus Art. 77b StGB ergibt. Die Behörden können das Fehlen einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz höchstens bei der Beurteilung berücksichtigen, ob beim Verurteilen Fluchtgefahr besteht (E. 2). étention; -détention; édéral; Exécution; énal; ègle; égime; éré; Suisse; être; éforme; énéral; énale; étence; Confédération; èglement; éjour; SAPEM; égislation; édérale; Tribunal; écision; Octroi; églementation; égiférer; érée; Message; énérale; CLDJP; Occupation

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2019.18Berufung teilweise Anfechtung des Urteils, mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung teilweise mehrfache Widerhandlung gegen das SprengstoffgesetzVerfahren; Beschuldigte; Urteil; Bundes; Apos;; Beschuldigten; Berufung; Verfahrens; Kammer; Verfahren; Entschädigung; Bundesgericht; Stunden; Bundesstrafgericht; Freiheitsstrafe; Urteils; Verfahrenskosten; Bundesstrafgerichts; Sprengkörper; Auslagen; Vorinstanz; Sinne; Dispositiv; Dispositivziffer; Berufungsverfahren; Person; Probezeit; Verschulden; Gefährdung; Absicht
SK.2012.4Mehrfache Geldfälschung, mehrfache versuchte Geld-fälschung, mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes und Versuch dazu, gewerbsmässiger Betrug und Versuch dazu, Raub, Diebstahl, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Rückweisungsurteil des Bundesgerichts vom 24. Januar 2012.
Bundes; Sinne; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgericht; Urteil; Bundesgericht; Beschuldigte; Entscheid; Geldfälschung; Verfahren; Recht; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Apos;; Staatsanwalt; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Beschuldigten; Arbeit; Bundesanwaltschaft; Bundesgerichts; Geldstrafe; Rückweisung; Widerhandlung; Diebstahl; Kanton; Zumessung; ände

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KollerBasler Strafrecht I2019
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 4. Auflage, Zürich2016