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Obligationenrecht (OR)

Art. 754 OR vom 2024

Art. 754 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 754 Haftung für Verwaltung,
Geschäftsführung und Liquidation
(1)

1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen sind sowohl der Gesellschaft als den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.

2 Wer die Erfüllung einer Aufgabe befugterweise einem anderen Organ überträgt, haftet für den von diesem verursachten Schaden, sofern er nicht nachweist, dass er bei der Auswahl, Unterrichtung und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 754 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210152ForderungBeklag; Beklagte; Ausschüttung; Beklagten; Verwaltung; Verwaltungsrat; Rückstellung; Rückstellungen; Verwaltungsrats; Geschäft; Recht; Pflicht; Recht; Bildung; Organ; Entscheid; Ehemann; Gesellschaft; Rechnung; Reserve; Über; Revision; Ausschüttungsbeschluss; Noven; Forderung
ZHHE230068AuskunftGesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Information; Recht; Aktionär; Rückversicherung; General; Auskunft; Generalversammlung; Aktie; Aktionärs; Dividende; Informationen; Aktionärsrecht; Rückversicherungsvertrag; Aktionärsrechte; Ausübung; Gesuchstellers; Geschäfts; Gericht; Aktien; Einsicht; Parteien; Gesellschaft; Geheimhaltung; Namenaktie
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2023.129-Forderung; Arbeitgeber; Organ; Forderungen; Personalvorsorgeeinrichtung; Organe; Klasse; Konkurs; Personalvorsorgeeinrichtungen; Schuld; Recht; Beschwerdegegner; SchKG; Schuldner; Arbeitgebern; Privileg; Konkursprivileg; Bundesgericht; Vorsorge; Verantwortlichkeitsansprüche; Verfügung; Urteil; Apos; Schadenersatz; Gläubiger; Franco
SGHG.1999.54 und HG.1999.55Entscheid Art. 41, 754 und 755 OR (SR 220). Aktienrechtliche Verantwortlichkeit, direkter Gläubigerschaden (Handelsgericht, 25. Februar 2005, HG.1999.54 und HG.1999.55). Quot; Verkauf; Versicherung; -HGK:; Beklagten; Verkaufsgespräch; Produkt; Sorbarix; Kissen; Versicherungen; Preis; Vertrag; Beweis; Depositär; Vertrags; Geschäft; Aussage; Kläg; Kläger; Wasser; Recht; Aussagen; Kunde; Kunden; Verkaufsgespräche; Verkäufe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 69 (4A_496/2021)
Regeste
Art. 731b Abs. 1 OR ; Art. 699 Abs. 2 OR ; Art. 710 Abs. 1 OR ; nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats. Das Amt des Verwaltungsrats endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Schluss des betreffenden Geschäftsjahres, wenn keine Generalversammlung nach Art. 699 Abs. 2 OR durchgeführt oder die Wahl des Verwaltungsrates nicht traktandiert wurde. Eine stillschweigende Verlängerung greift nicht Platz (E. 3).
Verwaltungsrat; Generalversammlung; Verwaltungsrates; Verwaltungsrats; Urteil; Mitglied; Gesellschaft; Bundesgericht; Organ; Geschäftsjahr; Verwaltungsratsmandat; Geschäftsjahre; Verlängerung; Verwaltungsräte; Revision; Verwaltungsratsmandats; Geschäftsjahres; Namenaktien; Revisionsstelle; Amtsdauer; Organisationsmangel; Kommentar; Gesellschafts; Mandat; Aktiengesellschaft; Aktionäre; Handelsregister; Sachwalter; Aktienrecht
148 III 11 (4A_36/2021)
Regeste
Art. 754 ff. OR ; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2).
Gesellschaft; Gläubiger; Schaden; Klage; Konkurs; Aktionär; Gläubigers; Konstellation; Recht; X-Fonds; Bundesgericht; Konkurrenz; Schutz; Gesellschafts; Organ; Verwaltung; Schädigung; Urteil; Einschränkung; Aktionärs; Beschwerdegegner; Handelsgericht; Verantwortlichkeit; Vorinstanz; Verwaltungsrat; Aktivlegitimation

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5793/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Aktie; Quot;; Aktien; Vorinstanz; Gruppe; Verwaltung; Recht; Urteil; Anleger; Verkauf; FINMA; Verwaltungsrat; Verfügung; Leistung; -Aktien; Person; Untersuchung; Bundes; Effekten; Personen; Finanzmarkt; Untersuchungsbeauftragte; Broker; Untersuchungsbeauftragten; Bewilligung
B-5688/2016Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Vorinstanz; Aktie; Aktien; Gruppe; Verwaltungsrat; Geschäft; Verfügung; Gesellschaft; Urteil; Person; Quot;; Bundes; Untersuchungs; Organ; -Gruppe; Ziffer; Verfahren; Dispositiv; FINMA; Beschwer; Dispositiv-Ziffer; Personen; Effekten; Verkauf; Gruppen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2016.19Mehrfacher Effektenhandel ohne Bewilligung und Missachten von Verfügungen der FINMA.Beschuldigte; FINMA; Kunde; Kunden; Beschuldigten; Effekte; Effekten; Verwaltung; Geschäft; Recht; Aktie; Bundes; Aktien; Gesellschaft; Apos;; Verwaltungsrat; Effektenhandel; Verfahren; Urteil; FINMAG; Bewilligung; Gesellschaften; Gerichts; VStrR; Verfahrens; Anklage; Gericht
BV.2013.16Kostenerkenntnis (Art. 96 Abs. 1 VStrR).Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Verfahrenskosten; Bundesstrafgerichts; Gericht; Verwaltung; VStrR; Eidgenössische; Kapitalanlage; Bewilligung; Beschuldigten; Kostenauflage; Entscheid; Bundesgerichts; Tribunal; Finanzdepartement; Beschwerdegegner; Urteil; Einstellung; Begründung; Sinne; Verwaltungsrat; Entschädigung; Gerichtsschreiber; Parteien; Eidgenössisches; Generalsekretariat; FINMA

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GerickeBasler Kommentar Obligationenrecht II2016
GerickeBasler Kommentar Obligationenrecht II2012