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Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Art. 74 Ort
der Erfüllung
1 Der Ort der Erfüllung wird durch den ausdrücklichen oder aus den Umständen zu schliessenden Willen der Parteien bestimmt.
2
3 Wenn der Gläubiger seinen Wohnsitz, an dem er die Erfüllung fordern kann, nach der Entstehung der Schuld ändert und dem Schuldner daraus eine erhebliche Belästigung erwächst, so ist dieser berechtigt, an dem ursprünglichen Wohnsitze zu erfüllen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220056 | Mehrfache Vergewaltigung etc. | Privat; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Aussage; Vorinstanz; Aussagen; Recht; Vorfall; Urteil; Gericht; Übergriff; Tatschwere; Verteidigung; Berufung; Kinder; Landes; Anklage; Vergewaltigung; Tochter; Landesverweisung; Körper; Sinne |
ZH | HG210007 | Forderung | LugÜ; Recht; Lieferung; Handel; Urteil; Vertrag; Beklagten; Lieferort; Transport; Über; Gericht; Versendung; Klage; Rechnung; Handelsgericht; Gedankenstrich; Versendungskauf; Abholung; Zuständigkeit; Trim/KeySafety; Systems; Lieferorts; Rechtsprechung; Verfügung; Parteien; Gerichtsstand; Kommentar |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2007.87 | Entscheid Art. 5 Abs. 1 lit. a HZÜ (SR 0.274.131), Art. 73 Abs. 2 GerG (sGS 941.1), Art. 61 | Vertrag; Vertrags; Schaden; Klage; Gericht; Beweis; Beklagten; Gerichtsstand; Produkte; Parteien; Schadenersatz; Gewinn; Handels; Umsatz; Geschäft; Einreichung; Klageantwort; Handelsgericht; Konkurrenzprodukte; Menge; Verfahren; Klageschrift; Pflicht; Marge; LugÜ; Gallen; Indiz |
BS | VD.2023.82 | - | Rekurrent; Zahlung; Rekurs; Rechnung; Basel; Recht; Wasser; Verfügung; Elektrizität; Energie; Barzahlung; Regelung; Annahme; Kunde; Industrielle; Werke; Verfügungen; Bargeld; Unterbrechung; Verwaltungsgericht; Rechnungen; Bestimmungen; Gericht; Kunden; Zahlungsweg; Energielieferung; Bezug; Strom |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 537 (4A_147/2021) | Regeste Art. 731b OR ; Art. 74 ZPO ; Organisationsmängelverfahren gegen eine zu den Aktiven eines Nachlasses gehörende Aktiengesellschaft. Klageberechtigung des Willensvollstreckers. Berechtigung eines einzelnen Erben, als Nebenintervenient in das Verfahren zu treten. Wenn die Erben als Mitglieder einer Erbengemeinschaft gemeinsam Aktionär einer Gesellschaft sind, hat der Willensvollstrecker als Nachlassverwalter das Recht, Klage wegen Organisationsmängeln der Gesellschaft einzureichen (E. 3.2). Jeder Erbe hat ein rechtlich geschütztes Interesse, in einem solchen Verfahren zu intervenieren; er kann folglich alleine als unabhängiger Nebenintervenient im Verfahren intervenieren (E. 3.3.1 und 3.3.2). | été; éritier; érant; Intervention; écuteur; éritiers; Exécuteur; épendant; éré; Action; Héritier; édure; Intervenant; éréditaire; érêt; Administrateur; Actionnaire; Organisation; épendante; Selon; Willensvollstrecker; énérale; Lexécuteur; évrier; ésigné; étant; écessaire; Erben; Verfahren |
146 III 441 (4A_19/2020) | Regeste Löschung der konkursiten Gesellschaft im Handelsregister/Abtretung von Ansprüchen nach Art. 260 SchKG . Die Löschung der konkursiten Gesellschaft im Handelsregister hat keinen Einfluss auf die Aktivlegitimation der Abtretungsgläubiger nach Art. 260 SchKG (E. 2). | Gesellschaft; Konkurs; SchKG; Löschung; Urteil; Recht; Handelsregister; Forderung; Wiedereintrag; Wiedereintragung; Abtretung; Bundesgericht; Konkursverfahren; Forderungen; Gläubiger; Hinweis; Abtretungsgläubiger; Bundesgerichts; Ansprüche; Hinweisen; Aktivlegitimation; Liquidation; Entscheid; LORANDI; Klage; Untergang; önne |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6250/2016 | Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) | Vorinstanz; Aktie; Aktien; Quot;; Verfügung; Urteil; Untersuchung; Untersuchungs; Dispositiv; Emission; Recht; Gesellschaft; Effekten; Verfahren; BVGer; Anleger; Geschäft; Dispositiv-; Urteile; Dispositiv-Ziff; Feststellung; Emissionshaus; Gruppe; Beschwerdeführende; FINMA |
BVGE 2019 IV/4 | Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) | Aktie; Aktien; Emission; Gruppe; Effekten; Urteil; Vorinstanz; Primärmarkt; Anleger; Gruppen; Gesellschaft; Emissionshaus; Kapital; Feststellung; Platzierung; Finanzbereich; Vermittler; Emittent; Kapitalerhöhung; Emissionshaustätigkeit; Angebot; Gesellschaften; Sinne |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2017.66 | Akteneinsicht (Art. 107 f. StPO). | Journalist; Journalisten; Recht; Korrespondenz; Bundes; Akten; Akten; Beschwerdeführers; Verfahrens; Beschwerdekammer; Medienschaffende; Verfahren; Verfahrensakten; Verteidiger; Anonymisierung; Medienschaffenden; Ukraine; Entscheid; Unschuldsvermutung; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Akteneinsicht; Verletzung; Beschluss |
RR.2015.249 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Stellvertretende Strafverfolgung (Art. 85 ff. IRSG). | Recht; Kantons; Rechtshilfe; Beschwerdekammer; Schweiz; Verfahren; Recht; Generalstaatsanwaltschaft; Staat; Bundesstrafgericht; Verfügung; Sachen; Tribunal; Entscheid; Nürnberg-Fürth; Rechtsmittelbelehrung; Obergericht; Bestimmungen; Ausland; Basel; Sinne; Annahme; Verfahren; énal; Vorsitz; Gerichtsschreiberin; Rechtsanwalt; Jörg; Werder |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2016 |
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |