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Obligationenrecht (OR)

Art. 730a OR vom 2024

Art. 730a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 730a Amtsdauer der Revisionsstelle

1 Die Revisionsstelle wird für ein bis drei Geschäftsjahre gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine Wiederwahl ist möglich.

2 Bei der ordentlichen Revision darf die Person, die die Revision leitet, das Mandat längstens während sieben Jahren ausführen. Sie darf das gleiche Mandat erst nach einem Unterbruch von drei Jahren wieder aufnehmen.

3 Tritt eine Revisionsstelle zurück, so hat sie den Verwaltungsrat über die Gründe zu informieren; dieser teilt sie der nächsten Generalversammlung mit.

4 Die Generalversammlung kann die Revisionsstelle nur aus wichtigen Gründen abberufen. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 730a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE210084Organisationsmangel und Einberufung einer GeneralversammlungGesuch; Generalversammlung; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Sachwalter; Verwaltungsrat; Aktien; Recht; Revision; Verwaltungsrates; Gericht; Organ; Ordentliche; Ziffer; Sachwalters; Berufen; Organisationsmangel; Namenaktien; Mitglied; Revisionsstelle; Einzuberufen; Parteien; Ordentlichen; Einladung; Generalversammlung; [Adresse]; Gründung; Einberufung; Rechtsbegehren; Versand
ZHNN080074Benachrichtigung des Konkursrichters durch die Revisionsstelle, Aufschub des Konkurses wegen Aussicht auf Sanierung.Revision; Überschuldung; Revisionsstelle; Rekurrentin; Sanierung; Verwaltungsrat; Zwischenbilanz; Überschuldungsanzeige; Gesellschaft; Zwischenabschluss; Benachrichtigung; Abgewählt; Richter; Antrag; Abwahl; Sanierungsmassnahmen; Anzeige; Konkursrichter; Gläubiger; Aktiven; Massnahme; Konkursrichters; Aussicht; Werden; Generalversammlung; Handelsregister; Massnahmen; Abschluss; Fremdkapital

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3409/2016RevisionsaufsichtBeschwerde; Schwerdef?hrer; Beschwerdef?hrer; Revision; Unabh?ngigkeit; Revisor; Vorinstanz; Unternehmen; Zulassung; Urteil; Holding; Jahresrechnung; Entzug; Gesellschaft; Recht; Beschwerdef?hrers; Unterzeichnung; Verwaltungsrat; Dernisse; Gesellschaften; Vorinstanzliche; Unabh?ngigkeitserfordernis; Schr?nkte; Revisionsstelle; Vorliegen; Revisoren; Unabh?ngigkeitserfordernisse; Partei; Verfahren; Gesetzliche
B-456/2016RevisionsaufsichtRevision; Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Gesellschaft; Unabh?ngigkeit; Zulassung; Vorinstanz; Revisionsstelle; Revisor; Leitung; Gesellschaften; Urteil; Einheitliche; Verwaltungsrat; Leitende; Recht; Leitender; Gepr?ft; Gemeinsame; Entscheid; Pr?fe; Zulassungsentzug; Pr?fen; Beschwerdef?hrers; Jahresrechnung; Einheitlicher; Konzern; Entzug; Scheidfunktion; Pr?fte
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