Art. 73 zu Gunsten des Geschädigten
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2 Das Gericht kann die Verwendung zu Gunsten des Geschädigten jedoch nur anordnen, wenn der Geschädigte den entsprechenden Teil seiner Forderung an den Staat abtritt.
3 Die Kantone sehen für den Fall, dass die Zusprechung nicht schon im Strafurteil möglich ist, ein einfaches und rasches Verfahren vor.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220183 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Verfahren; Urteil; Beschwerdeverfahren; Betreibung; Entscheid; Verfahren; Vermögenswerte; Forderung; Rechtsöffnung; Bezirksgericht; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Parteien; Schadenersatz; Zahlung; Freigabe; Obergericht; Parteientschädigungen; Anschlussberufung; Rechtsmissbrauch; Verhalten; ätten |
ZH | RT220182 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Verfahren; Urteil; Beschwerdeverfahren; Betreibung; Entscheid; Verfahren; Vermögenswerte; Forderung; Bezirksgericht; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Parteien; Schadenersatz; Rechtsöffnung; Zahlung; Freigabe; Obergericht; Parteientschädigungen; Anschlussberufung; Rechtsmissbrauch; Verhalten; ätten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.48 | - | Apos; Beschuldigte; Kredit; Beschuldigten; Umsatz; Konto; Bürgschaftsgenossenschaft; Ersatzforderung; Zahlung; Über; Staat; Berufung; Betrag; -Kredit; Recht; Urteil; Geschäft; Urkunde; Höhe; Verfahren; COVID-; Covid; Covid-; Firma; Privatklägerin; Arbeit |
BS | BES.2018.170 (AG.2019.21) | Rechtsverzögerung | Verfahren; Recht; Schweiz; Staatsanwaltschaft; Geldwäscherei; Verfahren; Gericht; Vermögens; Vermögenswerte; Beschwerde; Verfahrens; Rechtsverzögerung; Verfahrens; Auflage; Recht; Schweizer; Basel; Deutsche; Basel-Stadt; Insolvenzverfahren; Vortat; Zeitpunkt; Pieth; Schweizerischen; Deutschen; Deutschland; Kommentar; Behörde |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 211 (6B_1202/2019) | Regeste Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3). | Geldwäscher; Schaden; Geldwäscherei; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Zivilklage; Vortat; Vermögenswerte; Schadenersatz; Geschädigten; Schadenersatzforderung; Person; Schutz; Haftung; Verfahren; Hinweis; Gericht; Rechtsprechung; HEIERLI; Graubünden; Staatsanwalt |
145 IV 237 (6B_1065/2017) | Art. 73 Abs. 1 lit. b StGB in Verbindung mit Art. 70 StGB; Zusprechung von Vermögenswerten, die infolge strafbarer Handlungen gegen Individualinteressen, namentlich Eigentum und Vermögen, eingezogen worden sind, an den Geschädigten; Aktivlegitimation des Versicherers, der den Geschädigten entschädigt hat. Wenn aus einer strafbaren Handlung gegen individuelle Rechtsgüter des Geschädigten, namentlich Eigentum und Vermögen, erlangte Vermögenswerte nach Art. 70 StGB eingezogen werden, lässt Art. 73 Abs. 1 lit. b StGB es zu, ihm diese subsidiär, anstelle der direkten Aushändigung nach Art. 70 Abs. 1 a.E. StGB, zuzusprechen (E. 3.2 und 3.3). Der Versicherer, der den Geschädigten entschädigt hat, kann seinerseits die in Art. 73 Abs. 1 lit. b StGB vorgesehene Zusprechung an sich verlangen (E. 5.1). Regeste b Art. 73 Abs. 2 StGB; Voraussetzung der Abtretung nach Art. 73 Abs. 2 StGB. In diesem besonderen Kontext, in welchem die Zusprechung mit einer Einziehungsmassnahme verbunden ist, welche als im Interesse des Geschädigten liegend anzusehen ist, rechtfertigt es sich, von der Voraussetzung einer Abtretung gemäss Art. 73 Abs. 2 StGB abzusehen (E. 5.2). | ésé; Allocation; été; éance; écité; était; érêts; SCHMID; énal; Auteur; être; Tribunal; BAUMANN; édure; Assurance; ément; également; écision; Infraction; Intérêt; énale; THOMMEN; étention; -intérêts; éférence; éjudice; Appel; épens; éparation |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2021.8 | Kammer; Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Bundes; Revision; Urteil; Entscheide; Filter; BStGer; Revisionsgesuch; Apos;; Konkurs; Bundesstrafgericht; Uster; Verfahren; Liquidation; Berufungskammer; Ersatzforderung; Ziffer; Dispositiv; Konkursamt; Bundesstrafgerichts; Urteils; Gericht; Gesuchstellers; ädigte | |
SK.2021.32 | Apos;; Entscheid; Bundes; Privatklägerinnen; Urteil; Bundesstrafgericht; Entscheide; Filter; BStGer; Kammer; Bundesstrafgerichts; Dispositiv-Ziff; Ersatzforderung; Urteils; Gericht; Bundesanwaltschaft; Gelder; Vermögenswerte; Verwertungserlös; Schadenersatz; Verwendung; Gesuch; Verfahren; Akten; Busse |
Autor | Kommentar | Jahr |
Baumann | Basler Kommentar Strafrecht II | 2013 |
Niklaus Schmid | Kommentar Einziehung | 2007 |