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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 73 BV vom 2024

Art. 73 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 73 Umwelt und Raumplanung Nachhaltigkeit

Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 73 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA170003Arbeitsrechtliche ForderungVorinstanz; Klage; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Erwäg; Anträge; Parteien; Beschwerdeschrift; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Forderung; Arbeitsgericht; Hauptverhandlung; Akten; Pensionskassenbeiträge; Beanstandung; Erwägung; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiber; Rieke; Verfügung; Beilage; Klagebewilligung; Beklagten; Beschwerdeanträge; /oder
SOVSKLA.2018.2Partnerrente BVGVerstorbene; Laden; Beigeladene; Verstorbenen; Beigeladenen; Beziehung; Zimmer; Richt; Partner; Klage; Tochter; Möbel; Sachen; Person; Vorsorge; Partnerrente; Todes; KB-Nr; Rente; Büro; Zeugin; Recht; Stunden; Beklagten; Zeuge; Zeugen; Versicherungsgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSKLA.2022.2-Leistung; Reglement; Invalidität; Invaliden; Unfall; Leistungen; Rente; Invalidenrente; Urteil; Vorsorge; Invaliditätsgrad; Reglements; Mindestinvalidität; Anspruch; Recht; Mindestinvaliditätsgrad; Minimum; IV-Nr; Renten; Klage; Beklagten; Klägers; Krankheit; Versicherung; Bestimmungen; Verfügung
SOVSKLA.2023.5-Betreibung; Apos; Klage; Versicherungsgericht; Vorsorge; Beklagten; Betrag; Umtriebsentschädigung; Rechtsvorschlag; Arbeitgeber; Forderung; Verzug; Gericht; Vizepräsident; Personalvorsorge; Anschlussvertrag; Zahlungen; Umtriebsentschädigungen; Vorsorgeeinrichtung; Beiträge; Verzugszins; Mahnung; Bundesgericht; Urteil; Helvetia; Sammelstiftung; Betreibungsamtes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 V 26 (9C_244/2021)
Regeste
Art. 62 Abs. 1 und Art. 73 BVG ; Zuständigkeiten im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es keine Kompetenzattraktion des kantonalen Berufsvorsorgegerichts in Bezug auf rein aufsichtsrechtliche (Vor-)Fragen gibt. Im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung (resp. eines Vorsorgewerks) ist zu unterscheiden, ob die Rechtmässigkeit von Sanierungsmassnahmen an sich in Frage steht - was in die alleinige Beurteilungskompetenz der Aufsichtsbehörde fällt -, oder ob auch resp. nur die konkrete Umsetzung der Sanierung auf der Basis des Anschlussvertrags zu beurteilen ist (E. 4.1).
Sanierung; Vorsorge; Sanierungsmassnahmen; Aufsichtsbehörde; Vorsorgewerk; Recht; Stiftung; Unterdeckung; Streit; Klage; Zuständigkeit; Vorsorgeeinrichtung; Verfahren; Urteil; Rechtmässigkeit; Pensionskasse; Basel; Arbeitgeberin; Ausfinanzierung; Berufsvorsorgegericht; Basel-Stadt; Vorsorgewerks; Sanierungsbeitrag; Renten; Berufsvorsorgegerichts; Bezug; Umsetzung; Bundesgericht
147 V 2 (9C_615/2019)
Regeste
Art. 25, Art. 73 Abs. 1 und 2 BVG ; Art. 71 ter Abs. 3 AHVV ; Invalidenkinderrente; Aktivlegitimation; Drittauszahlung. Weder das Personalvorsorgereglement der Sammelstiftung (gültig ab 1. Januar 2002) noch Art. 25 BVG bieten dem volljährigen Kind die Möglichkeit, im eigenen Namen den Anspruch auf eine Invalidenkinderrente einzuklagen (E. 3).
Kinder; Kinderrente; Swisscanto; Invalidenkinderrente; Vorsorge; Recht; Anspruch; Invalidenrente; Urteil; Klage; Mutter; Auszahlung; Vorinstanz; Gericht; Person; Kinderrenten; Drittauszahlung; Invalidenversicherung; Grundlage; Ausrichtung; Hinweis; Entscheid; Altersjahr; Ziffer; Waisenrente; Lücke; Schweigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5347/2017AufsichtsmittelVorinstanz; Verfahren; Entscheid; Recht; Akten; Vorsorge; BSABB; Betrag; Verwendung; Akteneinsicht; Streit; Übergang; Stiftung; Bundesverwaltungsgericht; Entscheids; Verfahrens; Vorsorgeeinrichtung; Zwischenentscheid; Jahresrechnung; Mittelverwendung; Übergangsfinanzierung; Leistung; Jahresbericht; Urteil; ässige
A-6695/2017(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenDestinatär; Stiftung; Destinatäre; Verfügung; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Stiftungsrat; Aufhebung; Destinatären; Bundesverwaltungsgericht; Stifterunternehmung; Liquidation; Interesse; -Destinatär; Urteil; Verfahrens; Eingabe; Entscheid; Vorsorge; Beschwerdeführer; Übertragung; Aufsichtsbehörde; -Destinatäre; Beschwerdeführers; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Ulrich Meyer, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter Hand zum BVG und FZG2019
Schweizer, Meyer, Ulrich Kommentar zur Schweizerischen Sozialversicherungsrecht2019