SG | B 2017/73 | Entscheid Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 12 Abs. 1 lit. a VöB.Die Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde W. hat die in ihre Zuständigkeit fallende Rechnungskontrolle für die Jahre 2017 und 2018 mit der Option auf Verlängerung um vier Jahre im Einladungsverfahren auf eine externe Revisionsgesellschaft übertragen. Obwohl sie bei den Eignungskriterien die Unabhängigkeit der Gesellschaft verlangte, hat sie eine Bewerberin berücksichtigt, welche mit der Politischen Gemeinde in einem Mandatsverhältnis stand und deshalb das Risiko bestanden hätte, dass sie als Revisionsstelle eigene Arbeiten hätte überprüfen müssen. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Zuschlag aufgehoben (Verwaltungsgericht, B 2017/73). | Angebot; Vorinstanz; Preis; Zuschlag; Unabhängigkeit; Punkt; Revisionsstelle; Vergabe; Einladung; Gemeinde; Recht; Punkte; Prüfung; Verwaltung; Verfahren; Zuschlags; Projekt; Geschäftsprüfungskommission; Politische; Auftrag; Anbieter; Stadt; Einladungsverfahren; Verwaltungsgericht; Politischen; Unternehmen; Mehrwertsteuer |