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Obligationenrecht (OR)

Art. 725 OR vom 2024

Art. 725 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 725 Drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung 1. Drohende Zahlungsunfähigkeit (1)

1 Der Verwaltungsrat überwacht die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.

2 Droht die Gesellschaft zahlungsunfähig zu werden, so ergreift der Verwaltungsrat Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Er trifft, soweit erforderlich, weitere Massnahmen zur Sanierung der Gesellschaft oder beantragt der Generalversammlung solche, soweit sie in deren Zuständigkeit fallen. Er reicht nötigenfalls ein Gesuch um Nachlassstundung ein.

3 Der Verwaltungsrat handelt mit der gebotenen Eile.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 725 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210152ForderungBeklag; Beklagte; Ausschüttung; Beklagten; Verwaltung; Verwaltungsrat; Rückstellung; Rückstellungen; Verwaltungsrats; Geschäft; Recht; Pflicht; Recht; Bildung; Organ; Entscheid; Ehemann; Gesellschaft; Rechnung; Reserve; Über; Revision; Ausschüttungsbeschluss; Noven; Forderung
ZHSB220587Misswirtschaft etc.Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Misswirtschaft; Verteidigung; Urteils; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Gericht; Verfahren; Vorinstanz; Verschulden; Tatschwere; Bundesgericht; Täter; Buchführung; Vollzug; Kantons; Probezeit; Verurteilung; Betreibungen; Gesellschaft; Obergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160025Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2016 (EK162082-.../Z1)Verfahren; Aufsicht; Aufsichts; Beschwer; Konkurs; Gericht; Beschwerdegegner; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Verfügung; Über; Überschuldung; Antrag; Rechtsmittel; Konkursgericht; Aufsichtsbehörde; Akten; Obergericht; Überschuldungsanzeige; Entscheid; Geschäft; Revisionsstelle; Konkurseröffnung; Frist; Amtspflicht; Pflicht
SOSTBER.2022.76-Beschuldigte; Apos; Verfahren; Beschuldigten; Verfahrens; Geschäft; Geschäfts; Urteil; Staat; Recht; Konkurs; Verfahren; Verletzung; Privat; Bundesgericht; Geschäftsbesorgung; Beschleunigungsgebot; Einstellung; Solothurn; Beruf; Berufung; Privatbezüge; Ausland
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 V 57 (9C_202/2023)
Regeste
Art. 1 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall (in Kraft vom 17. März 2020 bis 31. Dezember 2022) in Verbindung mit Art. 25 Abs. 1 Satz 2 ATSG ; Art. 24 Covid-19-SBüG (in der bis 31. Dezember 2022 in Kraft gewesenen Fassung); Erlass der Rückerstattung von unrechtmässig bezogenem Corona-Erwerbsersatz; Berücksichtigung eines Covid-19-Kredites als Eigen- oder Fremdkapital. Zum Kriterium der grossen Härte bei einer um Erlass der Rückerstattung von unrechtmässig bezogenem Corona-Erwerbsersatz ersuchenden juristischen Person (E. 5.1-5.3.4).
Covid-; Erlass; Kredit; Härte; Kredite; Rückerstattung; -Kredit; Fremdkapital; Erwerbsersatz; Leistung; -Kredite; Urteil; Überschuldung; Leistungen; Corona-Erwerbsersatz; Ausgleichskasse; -SBüG; Forderung; Covid-Kredit; Vorinstanz; Eigenkapital; Covid-Kredite; Person; Rückforderung; Verordnung; Massstab; Einsprache; Erwerbsausfall; Sachverhalt; Einspracheentscheid
144 IV 52Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). BankG; Konkurs; Urteil; Banken; Liquidation; FINMA; Urteile; Hinweisen; Recht; Bankengesetz; Insolvenz; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Kredit; Bankenkonkurs; Misswirtschaft; Konkurseröffnung; Kapital; Überschuldung; Basler; Kommentar; Hinweisen;; Bewilligung; Gesellschaft; SchKG; Gläubiger; Bundesanwaltschaft; öglich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-646/2018RevisionsaufsichtRevision; Gesellschaft; Vorinstanz; Zulassung; Überschuldung; Revisionsstelle; Beweis; Pflicht; Urteil; Beschwerdeführers; Unterlagen; Zulassungsentzug; Revisor; Verfahren; Gründung; Entzug; Gesellschafter; Recht; Pflichtverletzung
B-6138/2016RevisionsaufsichtRevision; Vorinstanz; Zulassung; Recht; Verfahren; Aufsicht; Unterlagen; Anzeige; Prüfung; Position; Beschwerdeführers; Überschuldung; Zusammenhang; Zulassungsentzug; Stornorisiken; Urteil; Aufsichtsbehörde; „TP; Stornorisiken“; Revisor; Verfügung; Sachverhalt; Entzug; Jahresrechnung; Auskünfte; Zulassungsvoraussetzungen; Revisionsbericht; Verfahrens; Revisionsexperte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2019.26Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Konkurs; Kanton; Gesuch; Verfahren; Verfahrens; Gesellschaft; Gesuchs; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Kantons; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; «Konkursreiterei»; Gläubiger; Misswirtschaft; Fahrzeug; Gesellschaften; Geschäfts; Beschwerdekammer; Thurgau; Gesuchsgegner; Verfahren; Endorgan; Gläubigerschädigung; Vermögensverminderung; Übernahme; Behörde; Mittäter
BG.2018.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Konkurs; Kanton; Gerichtsstand; Geschäft; Gesellschaft; Schwyz; Vororgan; Konkursort; Bundesstrafgericht; Graubünden; Konkurseröffnung; Geschäftstätigkeit; Beschluss; Endorgan; Bundesstrafgerichts; Kantons; Konkursreiterei; Verfahren; Gesellschaften; Konkursdelikte; Konkursreiterei; Betreibungs; Misswirtschaft; Zuständigkeit; Gerichtsstands

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HansBasler Kommentar Obligationenrecht II2016
HansBasler Kommentar Obligatio- nenrecht II2008