E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 718a OR vom 2024

Art. 718a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 718a Umfang und Beschränkung (1)

1 Die zur Vertretung befugten Personen können im Namen der Gesellschaft alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.

2 Eine Beschränkung dieser Vertretungsbefugnis hat gegenüber gutgläubigen Dritten keine Wirkung; ausgenommen sind die im Handelsregister eingetragenen Bestimmungen über die ausschliessliche Vertretung der Hauptniederlassung oder einer Zweigniederlassung oder über die gemeinsame Vertretung der Gesellschaft.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733, BBl 1983 II 745).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 718a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230075Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Verwaltungsrat; Aktien; Recht; Generalversammlung; Handelsregister; Massnahme; Gericht; Verwaltungsrats; Bundesgericht; Urteil; Vertreten; Vorsorgliche; Vertretung; Bundesgerichts; Beschlüsse; Hauptsache; Nichtig; Glaubhaft; Aktionär; Kantons; Verfügung; Gesellschaft; Partei; Ordentlichen; Organ; Einträge; Anordnung; Frist
ZHLA220025Arbeitsrechtliche ForderungVertrag; Partei; Vertrags; Parteien; Arbeitsvertrag; Recht; Vorinstanz; Sonderkonditionen; Berufung; Wille; Klagt; Klagte; Herrn; Rungen; Brutto; Rechtsbegehren; Klagten; Willen; Verbindlich; Arbeitsvertrages; Läge; Vertragsvorschlag; Einigung; Netto; Beklagten; Zeichnet; Unterzeichnet; übereinstimmend; Salär
Dieser Artikel erzielt 40 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2006/63Entscheid Art. 1a Abs. 1, Art. 66 Abs. 1, Art. 68 UVG, Art. 88 UVV, Art. 24 UVG i.V.m. Art. 36 UVV. Unterstellung unter die Versicherung, Auslegung des statutarischen Gesellschaftszwecks, Abgrenzung gegliederter/ungegliederter Betrieb, Grundsatz der Detraktion; Adäquanz zwischen Unfall und psychisch bedingten Unfallfolgen; Anspruch auf eine Integritätsentschädigung; Würdigung der Medizinischen Akten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2007, UV 2006/63).
BSZB.2021.19 (AG.2021.341)Auflösung Art. 908 OR i.V.m. Art. 731b OR ([...])
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7311/2010Markenschutz (Übriges)Marke; Beschwerde; ?bertragung; Beschwerdef?hrerin; Unwiderruflich; ;unwiderrufliche; Erkl?rung Partei; ALPENSWISS; fig; Alpen; K?se; Alpenswiss; Recht; Vorinstanz; Eintrag; ;unwiderruflichen; Beschwerdegegnerin; Eintragung; Verf?gung; Vertretung; Parteien; Gesellschaft; Gen?ge; Antrag; Marken?bertragung; MSchV; Firma; Inhaber
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz