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Obligationenrecht (OR)

Art. 718 OR vom 2024

Art. 718 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 718 Vertretung 1. Im
Allgemeinen
(1)

1 Der Verwaltungsrat vertritt die Gesellschaft nach aussen. Bestimmen die Statuten oder das Organisationsreglement nichts anderes, so steht die Vertretungsbefugnis jedem Mitglied einzeln zu.

2 Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einem oder mehreren Mitgliedern (Delegierte) oder Dritten (Direktoren) übertragen.

3 Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein.

4 Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor sein. Sie muss Zugang zum Aktienbuch sowie zum Verzeichnis nach Artikel 697l haben, soweit dieses Verzeichnis nicht von einem Finanzintermediär geführt wird. (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).
(2) Eingefügt durch Ziff. I 3 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht) (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969). Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 12. Dez. 2014 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1389; BBl 2014 605).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 718 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF240008OrganisationsmangelBerufung; Berufungsklägerin; Frist; Organisationsmangel; Entscheid; Kantons; Handelsregister; Vorinstanz; Gericht; Rechtsmittel; Obergericht; Handelsregisteramt; Eingabe; Verfahren; Schweiz; Wiederherstellung; Behebung; Organisationsmangels; Bezirksgerichtes; Datum; Einzelgericht; Verfügung; Konkurs; Akten; Schweizerischen; Zustellung; Poststempel; Antrag; Entscheidgebühr; Streitwert
ZHLF240008OrganisationsmangelBerufung; Berufungsklägerin; Frist; Organisationsmangel; Entscheid; Kantons; Handelsregister; Vorinstanz; Gericht; Rechtsmittel; Obergericht; Handelsregisteramt; Eingabe; Verfahren; Schweiz; Wiederherstellung; Behebung; Organisationsmangels; Bezirksgerichtes; Datum; Einzelgericht; Verfügung; Konkurs; Akten; Schweizerischen; Zustellung; Poststempel; Antrag; Entscheidgebühr; Streitwert
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.9-Berufung; Berufungsklägerin; Solothurn; Gesuch; Verwaltungsrat; Entscheid; Gesellschaft; Schweiz; Handelsregister; Verfahren; Obergericht; Handelsregisteramt; Kantons; Auflösung; Urteil; Gesuchsgegnerin; Frist; Zustand; Berufungsbeklagte; Organ; Zivilkammer; Vertretung; Solothurn-Lebern; Parteientschädigung; Entscheids; Ziffern; Verwaltungsrates
SGAHV 2015/17Entscheid Art. 52 Abs. 1 AHVG. Schadenersatz. Das Unternehmen zahlte regelmässig zu tiefe Pauschalbeiträge und liess die auszugleichenden und nachzuzahlenden Beitragsforderungen offen. Zudem wurden über das Büro in Liechtenstein angestellte, jedoch in der Schweiz beschäftigte und wohnhafte Mitarbeitende auf den Jahresabrechnungen nicht gemeldet, obwohl der Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin über die Versicherungspflicht aufgeklärt wurde. Verschulden (und übrige Haftungsvoraussetzungen) bejaht (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 6. September 2016, AHV 2015/17).Entscheid vom 6. September 2016 Schaden; Verwaltung; Verwaltungsrat; Beiträge; Posten; Verwaltungsrats; Delegierte; Organ; Konkurs; Höhe; Gesellschaft; Schadenersatz; Schadens; Forderung; Arbeitgeber; Aufgaben; Haftung; Person; Rechnung; Lohnsumme; Ausgleichs; Zeitraum; Delegierten; Versicherung; Über; Handelsregister; Beitragsablieferung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 388 (4A_645/2017)Art. 718a und Art. 718b OR; Gültigkeit von Rechtsgeschäften bei Interessenkonflikten. Kein Erfordernis einer Ermächtigung durch ein übergeordnetes Organ, wenn der sich in einem Interessenkonflikt befindende Vertreter der Gesellschaft zugleich Alleinaktionär ist (E. 5; Bestätigung der Rechtsprechung). Gesellschaft; Interessen; Ermächtigung; Organ; Generalversammlung; Urteil; Fabrication; Aktien; Bundesgericht; Vertretung; Vertreter; Alleinaktionär; Widerklage; Geschäft; Insichgeschäft; Interessenkonflikt; International; Verwaltungsrat; Rechtsprechung; Beschwerdegegner; Arbeitgeberin; Beschluss; Abgangsentschädigung; Lehre; ässig
142 III 204 (4A_536/2015)Art. 718a Abs. 2 OR; Art. 119 Abs. 1 lit. g HRegV; Eintrag von Kombinationen von Kollektivunterschriften im Handelsregister. Kollektivunterschriften, bei denen die zur gemeinsamen Unterzeichnung befugten Personen namentlich bezeichnet werden, können in das Handelsregister eingetragen werden (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Handelsregister; Kollektivunterschrift; Verwaltungsrat; Kollektivunterschriften; Eintrag; Mitglied; Eintragung; Verwaltungsrates; Handelsregisterverordnung; Kombinationen; Vorinstanz; Handelsregisteramt; HRegV; Personen; Bundesgericht; Zeichnungsberechtigung; Bundesrat; Zeichnungsberechtigungen; Bisher:; Vertretungsbefugnis; Wortlaut; Entscheid; Urteil; Unterzeichnung; Rechtsprechung; Gesellschaft; Verwaltungsratsmitglieder

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5793/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Aktie; Quot;; Aktien; Vorinstanz; Gruppe; Verwaltung; Recht; Urteil; Anleger; Verkauf; FINMA; Verwaltungsrat; Verfügung; Leistung; -Aktien; Person; Untersuchung; Bundes; Effekten; Personen; Finanzmarkt; Untersuchungsbeauftragte; Broker; Untersuchungsbeauftragten; Bewilligung
B-434/2015ArbeitsvermittlungArbeit; Zweigniederlassung; Verleih; Person; Quot;; Arbeitnehmer; Personal; Personalverleih; Arbeitgeber; Bewilligung; Verleiher; Betrieb; Einsatz; Arbeitsvermittlung; Vorinstanz; Einsatzbetrieb; Hauptsitz; Recht; Verträge; Arbeitsvertrag; Zweigniederlassungen; Verleihvertrag; Kanton; Vertrag; Gesellschaft; Arbeitsvermittlungsgesetz; önne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.38Dénonciation calomnieuse (art. 303 CP), séquestration (art. 183 CP) et faux témoignage (art. 307 CP)Anwalt; Anwalts; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Erwägung; Anwaltskanzlei; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Berufs; Bundes; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Rechtshilfe; Dokument; Mitwirkung; Agent
RR.2015.41Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Anwalt; Anwalts; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Erwägung; Anwaltskanzlei; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Berufs; Bundes; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Rechtshilfe; Dokument; Mitwirkung; Agent

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Bühler, Obligationenrecht2014
Bühler, Obligationenrecht2014