CCS Art. 717 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 717 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 717 3. Acquisiziun senza possess

1 Sche la chaussa resta en possess da l’alienader sin fundament d’ina relaziun da dretg speziala, n’ha il transferiment nagin effect per terzas persunas, sch’el aveva l’intenziun da chaschunar in dischavantatg per quellas u da guntgir las disposiziuns davart il pegn manual.

2 La dretgira decida en chaussa tenor ses appreziar.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 717 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220025ForderungAktie; Aktien; Beklagten; Vorinstanz; Vereinbarung; Vertrag; Kaufrecht; Namenaktie; -Aktie; Namenaktien; -Aktien; Vertrags; Berufung; Parteien; Erwerb; Über; Eigentum; Recht; Verkauf; Aktionär; Kaufrechts; Erwerbs; Kläger; Vertragspartei; Klägers; Anschlussberufung; Aktienzertifikat; Vertragsparteien; Auslegung
ZHNE210005LastenbereinigungsklageSchuldner; Schuldbrief; Schenkung; Grundstück; Beklagte; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Besitz; Betreibung; Nutzniessung; Schuldners; SchKG; Grundstücke; Geschäft; Schuldbriefs; Gläubiger; Pfändung; Schenkungsvereinbarung; Simulation; Anfechtung; Urteil; Sicherungsübereignung; Übertragung; Grundbuch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 73Fahrniseigentum; Erwerb ohne Besitz (Art. 717 ZGB). Dass eine Umgehung der Bestimmungen über das Faustpfand beabsichtigt worden sei, kann nur angenommen werden, wenn diese Absicht bei beiden Parteien, insbesondere auch beim Erwerber, bestanden hat. Tat- und Rechtsfrage. Verbindlichkeit der vorinstanzlichenFeststellungen über den innern Tatbestand. Fälle, in denen die Umstände auf die Umgehungsabsicht schliessen lassen (Einschränkung von BGE 78 II 212 Erw. 4). Gautschi; Maschinen; Umgehung; Recht; Kobel; Faustpfand; Berufung; Steiner; Vorinstanz; Urteil; Umstände; Beklagten; Miete; Erwerb; Absicht; Parteien; Feststellungen; Tatbestand; Holzbearbeitungsmaschinen; önne; Vertrag; ätte; Verkäufer; ührt; Rindlisbacher; Mietvertrag; Kündigung; Konkurs; Appellationshof; Klage

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)FINMA; Beschuldigte; Recht; Edelmetall; Apos;; Beschuldigten; Recht; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; VStrR; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Verteidigung; Gesellschaften; Einlage; Person; Täter; Finanz