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Obligationenrecht (OR)

Art. 71 OR vom 2024

Art. 71 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 71 Bestimmung nach der Gattung

1 Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so steht dem Schuldner die Auswahl zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt.

2 Er darf jedoch nicht eine Sache unter mittlerer Qualität anbieten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 71 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP160032ForderungUrteil; Berufung; Garage; Beklagten; Gefälle; Einzelrichter; Zustellung; Sendung; Abholung; Abholungseinladung; Anwalt; Recht; Parteien; Akten; Gericht; Wasser; Klage; Frist; Frist; Verfahren; Werkvertrag; Einzelrichters; Beweis; Vertrag; ässig
ZHLB140086Ablieferung des Werkes, Prüfung der Vollständigkeit.Vollständige Behauptungen der Parteien in den Rechtsschriften.Mehrfache Verrechnung mit der selben Forderung?Verrechnung; Träge; Projekt; SIA-Norm; Parteien; Beklagten; Leistung; Rechnung; Schlussrechnung; Recht; Forderung; Bezirksgericht; Schlussabrechnung; Vertrag; Rechtsschrift; Position; Unternehmer; Werkvertrag; Abrechnung; Positionen; Besteller; Behauptung; Saldo; Berufung; Preis; Abnahme; Trägen; Beilage; Beilagen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 120 (4A_579/2016)Art. 693 Abs. 3 Ziff. 1 OR; Wahl der Revisionsstelle; Stimmrechtsaktien; Stichentscheid. Mit Art. 693 Abs. 3 Ziff. 1 OR ist nicht vereinbar, dem Verwaltungsratspräsidenten für die Wahl der Revisionsstelle den Stichentscheid einzuräumen (E. 3).
Regeste b
Art. 706 Abs. 2 OR; Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen; Gebot schonender Rechtsausübung. Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses; Verstoss gegen das Gebot schonender Rechtsausübung (E. 4).
Statuten; Stichentscheid; Stimme; Stimmen; Verwaltungsrat; Revision; Revisionsstelle; Generalversammlung; Aktie; Verwaltungsratspräsident; Aktien; Stimmrecht; Verwaltungsratspräsidenten; Stimmrechts; Recht; Losentscheid; Aktionär; Wahlen; Vorinstanz; Stimmrechtsaktien; Gesellschaft; Stimmengleichheit; Beschlüsse; Gebot; Stammaktien; Klage; Beklagten; Urteil; Rechtsausübung
142 III 204 (4A_536/2015)Art. 718a Abs. 2 OR; Art. 119 Abs. 1 lit. g HRegV; Eintrag von Kombinationen von Kollektivunterschriften im Handelsregister. Kollektivunterschriften, bei denen die zur gemeinsamen Unterzeichnung befugten Personen namentlich bezeichnet werden, können in das Handelsregister eingetragen werden (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Handelsregister; Kollektivunterschrift; Verwaltungsrat; Kollektivunterschriften; Eintrag; Mitglied; Eintragung; Verwaltungsrates; Handelsregisterverordnung; Kombinationen; Vorinstanz; Handelsregisteramt; HRegV; Personen; Bundesgericht; Zeichnungsberechtigung; Bundesrat; Zeichnungsberechtigungen; Bisher:; Vertretungsbefugnis; Wortlaut; Entscheid; Urteil; Unterzeichnung; Rechtsprechung; Gesellschaft; Verwaltungsratsmitglieder

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1504/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Vorinstanz; Verwaltung; Entschädigung; Verwaltungsrat; Urteil; Kündigung; Sachverhalt; Geschäft; Arbeitsverhältnis; Beweis; Verwaltungsrats; Verhalten; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Recht; Vereinbarung; Aufwand; Sachverhalts; Interesse; Arbeitgeber; Interessen; Person
BVGE 2018 IV/9Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Genossenschaft; Verwaltung; Gruppe; Gesellschaft; Vorinstanz; Geschäft; Person; Mitglied; Gesellschaften; Organ; Verletzung; Urteil; Mitglieder; Aufsicht; Pflicht; Aufsichts; Verwaltungsrat; Über; Beschwerdeführer; Verfügung; Sorgfalt; Aufsichtsrecht; Begründung; Personen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.59Bundes; Beschuldigte; Insider; Urteil; Apos;; Tatsache; Recht; Insiderinformation; Bundesstrafgericht; Beschuldigten; Kammer; FinfraG; Gericht; Bundesstrafgerichts; Bundesanwaltschaft; Ausnützen; Insiderinformationen; Berufung; Zeitpunkt; E-Mail; Verfahren; Verfahrens; Einzelrichter; Effekten; Schweiz; Tatsachen; Google; Store
BP.2019.83Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).
Akten; Verfahren; Verfahren; Kammer; Entschädigung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Recht; Geschäft; Verteidigung; Bundesstrafgerichts; Genugtuung; Person; Verfügung; Verwaltungsrat; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Sorgfalt; Einstellung; Sachverhalt; Verteidiger; Apos;; Bundesgerichts; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Urteil; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Schweizerischen Zivilprozessordnung2017
Schweizer Schweizerischen Zivilprozessordnung2017