DO Art. 708 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 708 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 708 (1)

(1) Abolì tras la cifra I 3 da la LF dals 16 da dec. 2005 (dretg da ScRL sco er adattaziuns en il dretg d’aczias, en il dretg d’associaziun, en il dretg dal register da commerzi ed en il dretg da firmas), cun effect dapi il 1. da schan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).

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Art. 708 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLH110004FeststellungsklageRevision; Verfahren; Entscheid; Recht; †Dr; Beweis; Verfahren; Urteil; Urkunde; Bundesgericht; Zivilkammer; Generalversammlung; Gericht; Beweismittel; Obergericht; Kantons; Beschluss; Klägers; Urkunden; Kriminallabor; Klage; Schwester; Revisionsverfahren; Kriminallabors; Schweiz; Person; Gesuch; Beschlüsse
GRPZ-06-85Bestellung eines LiquidatorsLiquidator; Kanton; Kantons; Liquidation; Bezirksgericht; Maloja; Kantonsgericht; Rekurs; Kantonsgerichts; Bezirksgerichtspräsidium; Gesuch; Gesellschaft; Recht; Kantonsgerichtspräsidium; Liquidators; Verfügung; Handelsregister; Gesuchs; Bestellung; Gläubiger; HRegV; Richter; Graubünden; Gesuchsteller; Handelsregisterführer; Frist; Begehren; Vorinstanz

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2004 53AGVE 2004 53 S.221 2004 Submissionen 221 [...] 53 Ausschluss eines Anbieters. - Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit...SubmD; Ausschluss; Verga; Leistungsfähigkeit; Anbieter; Eignung; Beurteilung; Vergabestelle; Sozialabgaben; Verfahren; Ermes; Submissionen; Anbieters; Steuern; Konkursverfahren; Zuschlag; Verwaltungsgericht; Kreditwürdig; Festzu; Ermessen; Betracht; Bezug; Verwaltungsrat; Vertretung; Zustand; Betreibungen; Vergabebehörde; ährigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 101Zustellung des Zahlungsbefehls an eine Aktiengesellschaft (Art. 65 SchKG); Beginn der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags bei fehlerhafter Zustellung. Wurde der Zahlungsbefehl allein deshalb (in sinngemässer Anwendung von Art. 68c Abs. 1 SchKG) der Vormundschaftsbehörde am Sitz der betriebenen Aktiengesellschaft übergeben, weil diese an der im Handelsregister vermerkten Adresse über keine Geschäftsräumlichkeiten mehr verfügt und die einzige Verwaltungsrätin nicht mehr in der Schweiz wohnt, ist er nicht gültig zugestellt worden (E. 1). Falls die Betriebene trotz fehlerhafter Zustellung vom Inhalt des Zahlungsbefehls Kenntnis erhält, entfaltet dieser damit seine Wirkungen; im Zeitpunkt der Kenntnisnahme beginnt demnach auch die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags zu laufen (E. 2). Zahlungsbefehl; Recht; Vormundschaft; Zustellung; SchKG; Vormundschaftsbehörde; Frist; Schweiz; Betreibung; Rechtsvorschlag; Rechtsvorschlags; Verwaltung; Zahlungsbefehls; Aktiengesellschaft; Erhebung; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Verwaltungsrätin; Betriebene; Zeitpunkt; Eingabe; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Wiederherstellung; Vertreter; Schuldner; Urteil
126 V 443Art. 52 AHVG; Art. 82 Abs. 1 AHVV; Art. 171 und 219 Abs. 4 Dritte Klasse SchKG: Arbeitgeberhaftung; Zeitpunkt der Schadenskenntnis. Der Verlust des Konkursprivilegs für die Beitragsforderung ändert nichts an der bisherigen Rechtsprechung, wonach die Ausgleichskasse im Konkurs der Arbeitgeberin in der Regel erst im Zeitpunkt der Auflage des Kollokationsplans Kenntnis vom Schaden erlangt. Schaden; Konkurs; Schadens; Ausgleichskasse; Zeitpunkt; Schadenersatz; Recht; Rechtsprechung; Konkurse; Schadenskenntnis; Beitragsforderung; Regel; Kollokation; Urteil; Hinweis; SchKG; Gläubiger; Konkurseröffnung; Arbeitgeber; Verwaltungsgericht; Verlust; Konkursverfahren; Kollokationsplan; Forderung; Gericht; Höhe; Schadenersatzforderung; Versicherungsgericht; Konkursverfahrens