Art. 697d Bei Ablehnung durch die Generalversammlung (1)
1
2 Das Begehren auf Anordnung einer Sonderuntersuchung kann sich auf alle Fragen erstrecken, die Gegenstand des Begehrens um Auskunft oder Einsicht waren oder die in der Beratung des Antrags auf Durchführung einer Sonderuntersuchung in der Generalversammlung angesprochen wurden, soweit ihre Beantwortung für die Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist.
3
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BR.2010.2 | Art. 8, insbes. Art. 8 Abs. 1 lit. d, Art. 12 lit. b, Art 13 BGFA (SR 935.61). Anwälte, die als Angestellte einer als Kapitalgesellschaft organisierten Anwaltskanzlei tätig sind, sind vom Eintrag in das Anwaltsregister ausgeschlossen | Anwalt; Anwälte; Gesuch; Anwältin; Entscheid; Anwaltskammer; Gesuchsteller; Recht; Kapitalgesellschaft; Anwältinnen; Anwaltlich; Auslegung; Beruf; Anwaltliche; Beschwerde; Kanton; Anwaltskanzlei; Kapitalgesellschaften; Setze; Angefochtener; Beschwerdeschrift; Anwaltskanzleien; Zulassung; Register; Wortlaut; Hinweis; Anwälten; Beschwerdeschrift; Organ; Anwaltsregister |
SG | BR.2010.2 | Entscheid Art. 8, insbes. Art. 8 Abs. 1 lit. d, Art. 12 lit. b, Art 13 BGFA (SR 935.61). Anwälte, die als Angestellte einer als Kapitalgesellschaft organisierten Anwaltskanzlei tätig sind, sind vom Eintrag in das Anwaltsregister ausgeschlossen (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 18. Januar 2011, BR.2010.2). | Anwalt; Anwälte; Gesuch; Anwältin; Anwaltskammer; Gesuchsteller; Entscheid; Recht; Kapitalgesellschaft; Anwältinnen; Anwaltlich; Auslegung; Beruf; Anwaltliche; Beschwerde; Kanton; Anwaltskanzlei; Kapitalgesellschaften; Setze; Angefochtener; Beschwerdeschrift; Anwaltskanzleien; Zulassung; Register; Wortlaut; Hinweis; Anwälten; Beschwerdeschrift; Organ; Organisation |