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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 68b SchKG vom 2024

Art. 68b Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 68b Besondere
Bestimmungen
(1)

1 Jeder Ehegatte kann im Widerspruchsverfahren (Art. 106–109) geltend machen, dass ein gepfändeter Wert zum Eigengut des Ehegatten des Schuldners gehört.

2 Beschränkt sich die Betreibung neben dem Eigengut auf den Anteil des Schuldners am Gesamtgut, so kann sich überdies jeder Ehegatte im Widerspruchsverfahren (Art. 106–109) der Pfändung von Gegenständen des Gesamtgutes widersetzen.

3 Wird die Betreibung auf Befriedigung aus dem Eigengut und dem Anteil am Gesamtgut fortgesetzt, so richten sich die Pfändung und die Verwertung des Anteils am Gesamtgut nach Artikel 132; vorbehalten bleibt eine Pfändung des künftigen Erwerbseinkommens des betriebenen Ehegatten (Art. 93). (2)

4 Der Anteil eines Ehegatten am Gesamtgut kann nicht versteigert werden.

5 Die Aufsichtsbehörde kann beim Richter die Anordnung der Gütertrennung verlangen.

(1) Eingefügt durch Ziff. II 3 des BG vom 5. Okt. 1984 über die Änderung des ZGB, in Kraft seit 1. Jan. 1988 (AS 1986 122 153 Art. 1; BBl 1979 II 1191).
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 68b Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS120049Fortsetzung der Grundpfandverwertung Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; SchKG; Widerspruch; Widerspruchsverfahren; Güterstand; Aufsicht; Aufsichtsbehörde; Urteil; Ehegatte; Verfahren; Kanton; Vorinstanz; Gütergemeinschaft; Bundesgericht; Gepfändete; Gepfändeten; Bungsamtes; Ehegatten; Recht; Kantone; Widerspruchsverfahrens; Anfechtungsobjekt; Kantonale; Beschwerdegegnerin; Bezirksgericht; Betreibungsamtes; Anspruch
SOZKBER.2019.8EheschutzEhemann; Berufung; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Ehefrau; Ehegatte; Partei; Beschwerde; Ehegatten; Einkommen; Urteil; Rechtspflege; Eheliche; Gütertrennung; Arbeit; Bezahlen; Ehemannes; Ehelichen; Hypothetische; Tochter; Staat; Urteils; Eheschutz; Unterhaltsbeitrag; Schulden; Gesuch; Unentgeltlichen; Zahlen; Zahlung; Berufungsverfahren
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