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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 68 AIG vom 2024

Art. 68 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 68 Ausweisung

1 Fedpol kann zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländern eine Ausweisung verfügen; es hört den NDB vorgängig an. (1)

2 Mit der Ausweisung ist eine angemessene Ausreisefrist anzusetzen.

3 Die Ausweisung wird mit einem befristeten oder unbefristeten Einreiseverbot verbunden. Die verfügende Behörde kann das Einreiseverbot vorübergehend aufheben, wenn wichtige Gründe vorliegen.

4 Wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere oder die äussere Sicherheit gefährdet, ist die Ausweisung sofort vollstreckbar.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 der V vom 12. Dez. 2008 über die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen infolge Überführung der nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention zum VBS, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 6261).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 68 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BESK 2021 386gewerbsmässiger Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung (gerinfügig) etc. sowie RückversetzungBeschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Delikt; Recht; Genossenschaft; Landes; Schweiz; Landesverweisung; Freiheitsstrafe; Verordnung; Verfahren; Delikts; Diebstahl; Vollzug; Deliktsbetrag; Eritrea; Befehl; Deliktsbetrag:; Vollzug; Zusatzstrafe; Verurteilung; Sicherheit; Staat; Rechtsanwalt; Vollzugs; Kanton

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.11-Beschuldigte; Privat; Privatklägerin; Aussage; Beschuldigten; Recht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Urteil; Beruf; Staat; Wohnzimmer; Beweis; Vergewaltigung; Berufung; Person; Schlaf; Interesse; Flüchtling; Schlafzimmer; Penis
SOSTBER.2021.76-Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Staat; Landesverweisung; Urteil; Schweiz; Recht; Interesse; Verletzung; Täter; Person; Körper; Freiheit; Freiheitsstrafe; Härte; Flüchtling; Körperverletzung; Staatsanwalt; Härtefall; Bundesgericht; Messer; Gericht; Apos; Auseinandersetzung; önne
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