CCS Art. 665 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 665 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 665 III. Dretg sin l’inscripziun

1 Il motiv d’acquist dat il dretg a l’acquistader da pretender ch’il proprietari fetschia far l’inscripziun en il register funsil; sche quel refusa quai, po l’acquistader dumandar la dretgira che la proprietad vegnia attribuida ad el.

2 L’acquistader po laschar far da sai anor l’inscripziun en cas d’ina appropriaziun, d’ina successiun d’ierta, d’ina expropriaziun, d’ina execuziun sfurzada u d’ina sentenzia da la dretgira.

3 Las midadas vi da la proprietad funsila che resultan sin fundament da la lescha tras cuminanza dals bains u tras la schliaziun da quels, vegnan inscrittas en il register funsil sin dumonda d’in consort. (1)

(1) Versiun tenor la cifra I 2 da la LF dals 5 d’oct. 1984, en vigur dapi il 1. da schan. 1988 (AS 1986 122 153 art. 1; BBl 1979 II 1191).

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Art. 665 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220057AusweisungGesuchsgegner; Obergericht; Gesuchsteller; Urteil; Verwaltungskommission; Obergerichts; Zivilkammer; Eingabe; Verfahren; Berufung; Bezirksgericht; Grundbuch; Gesuchsgegners; Aufsicht; Akten; Kopie; Kantons; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Beschluss; Ausweisung; Urteils; Einzelgerichts; Bezirksgerichts; Winterthur; Erhebung; Vorinstanz; Zwangsvollstreckung
ZHLB160007Forderung Umbau; Vorinstanz; Umbaukosten; Zahlung; Beklagten; Beweis; Kaufrecht; Rechnung; Berufung; Recht; Position; Kaufrechts; Zeuge; Klägers; Zahlungen; Vertrag; Rechnungen; Partei; Saldo; Positionen; Liste; Zeugen; Höhe; Saldovereinbarung; Betrag; Liegenschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB130006Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 6. März 2013 (BA120010-G)Grundbuch; Grundbuchamt; Grundbuchanmeldung; Urteil; Recht; Anmeldung; Verfügung; Bundesgericht; Eintrag; Eintragung; Bedingung; Vorinstanz; Zahlung; Schmid; Aufsicht; Einzelgericht; Zahlungsversprechen; Grundbuchverwalter; Gestaltungsurteil; Aufsichts; Leistungs; Jürg; Dispositiv-Ziff; Miteigentum; Eigentumsübertragung; Dispositiv-Ziffer; Entscheid
LUA 98 254§ 3 Ziff. 3 HStG. Eingesetzte Erben, die ein Grundstück aus dem ungeteilten Nachlass direkt an einen Dritten verkaufen, bezahlen keine Handänderungssteuer. Die Handänderungssteuer ist nur vom Käufer des Grundstücks zu erheben. Verletzung des Rechtsgleichheitsgebotes verneint (Erw. 4e).Erben; Grundstück; Handänderung; Erbengemeinschaft; Steuerbefreiung; Handänderungssteuer; Erbgang; Grundstücks; Alleinerbe; Erblasser; Erbteilung; Besteuerung; Alleinerben; Erbinnen; Gesetzes; Erbganges; Erwerb; Mitglied; Gesetzgeber; Grundeigentum; Steuerverwaltung; Handänderungen; Übergang; Tatbestand; Wortlaut; Mitglieder; Abgabe; Phase; Botschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 293 (5A_664/2010)Art. 682 ZGB; Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt wurde (E. 2-6). Grundbuch; Vorkaufsrecht; Verkäufer; Feststellung; Recht; Eintrag; Miteigentumsanteil; Eigentümer; Grundbuchberichtigung; Urteil; Grundbuchberichtigungsklage; Eintragung; Anspruch; Käufer; Klage; Miteigentumsanteils; Erben; Grundstück; Eigentum; Ausübung; Vorkaufsberechtigte; Beklagten; Vorkaufsrechts; Eigentums; Vorkaufsberechtigten; Verkäufern; Kaufvertrag; Sinne; Frist
115 II 221Grundbuchanmeldung (Art. 948 Abs. 1, 963 Abs. 1 und 972 ZGB). Ist die Anmeldung einer dinglichen Verfügung im Tagebuch eingetragen und damit über das Grundeigentum verfügt worden, kommt ein einseitiger Rückzug dieser Anmeldung ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund der Verfügung auch dann nicht mehr in Frage, wenn deren Vollzug im Hauptbuch noch aussteht (Änderung der Rechtsprechung). Recht; Grundbuch; Eigentum; Eintragung; Hauptbuch; Eigentums; Anmeldung; Recht; Grundbuchanmeldung; Tagebuch; Erwerber; Verfügung; Eigentumsübertragung; Einschreibung; Obergericht; Eigentümer; Veräusserer; Grundbuchverwalter; Über; Rechte; Rechtsprechung; DESCHENAUX; Rückzug; Anspruch; Veräusserers; Kanton; Bundesgericht; Eigentümers; Fanny; Waser-Osterwalder

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.51Verwertung beschlagnahmter Gegenstände (Art. 266 Abs. 5 StPO). Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).Liegenschaft; Kammer; Verkauf; Verfügung; Recht; Verwertung; Bundesstrafgericht; Unterhalt; Urteil; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Wertverminderung; Verfahren; Güter; Bundesanwaltschaft; Basel; Apos;; Sinne; Ehegatten; Beschwerdekammer; Vorsitz; Vorinstanz; Vorsitzende; Entscheid; Beschlag; Ehevertrag; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heinz ReyBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch II2011
Heinz Rey, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht1998