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Obligationenrecht (OR)

Der Art. 663a OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2024 nicht aufgenommen.

Art. 663a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160283aktienrechtliche VerantwortlichkeitKonkurs; Sitin; Kursitin; Konkursitin; Licht; Schaden; Partei; Klagte; Pflicht; Parteien; Beklagten; Gesellschaft; Beweis; Interesse; Vereinbarung; Aktien; Verwaltungsrat; Pflichtverletzung; Wortlichkeit; Aktiven; Biger; Hlung; Recht; Interessen; Geschäft; Verantwortlichkeit; Gläubiger; Gericht; Nahme
ZHHG160037Aktienrechtliche VerantwortlichkeitKonkurs; Sitin; Konkursitin; Schaden; Beklagten; Pflicht; Gesellschaft; Partei; Gläubiger; Parteien; Verwaltungsrat; Vereinbarung; Interesse; Verantwortlichkeit; Aktien; Aktiven; Geschäft; Recht; Handlung; Interessen; Aktienrechtliche; Zeitpunkt; Bestritten; Forderung; Handlungen; Pflichten; Verkauf; Klage; Überschuldung
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