DO Art. 662a -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 662a Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 662a (1)

(1) Integr tras la cifra I da la LF dals 4 d’oct. 1991 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745). Abolì tras la cifra I 1 da la LF dals 23 da dec. 2011 (dretg da rendaquint), cun effect dapi il 1. da schan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 662a Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG100356ForderungSchaden; Beklagte; Beklagten; Recht; Überschuldung; Beteiligungen; Sanierung; Rückstellung; Bilanz; Gesellschaft; Verwaltungsrat; Sacheinlage; Konzern; Mandat; Pflicht; Rechnung; Rückstellungen; Forderung; Reserven; Transaktion; Verbuchung; Klage; Hinweis
ZHLB120095Forderung Recht; Jahresrechnung; Vorinstanz; Genehmigung; Verfahren; Berufung; Klage; Stellung; Gewinn; Bezüge; Entscheid; Stellungnahme; Revision; Generalversammlung; Ausschüttung; Urteil; Entschädigung; Beschluss; Gericht; Beklagten; Gesellschaft; Eingabe; Parteien; Verwaltungsrat; Leistung; Gewinnausschüttung
Dieser Artikel erzielt 11 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.1-Beschuldigte; Beschuldigten; Konto; Apos; Urteil; Gesellschaft; Anklage; Recht; Staat; Geschäft; Steuerbetrug; Berufung; Gericht; Urteils; Aussage; Buchhaltung; Handel; Aussagen; Steuerjahr; Fahrzeug; Bilanz; Staatsanwaltschaft; Liquidation; Einvernahme
SGHG.2005.32 und HG.2006.66Entscheid Art. 706 und Art. 706b OR (SR 220). Der Kläger, der Mitglied eines Aktionärskonsortiums (einfache Gesellschaft) ist, das wiederum sämtliche Aktien einer Aktiengesellschaft hält, ist zur Anfechtungsklage nicht legitimiert. Unter gewissen Umständen kann eine Mehrheit der Mitglieder des Aktionärskonsortiums dieses ermächtigen, an einer Generalversammlung Beschlüsse zu fällen. Der Bericht einer Revisionsstelle, die nicht von der Generalversammlung gewählt worden ist, stellt keinen Revisionsbericht im Sinne des Gesetzes dar, weshalb der von der GV gefasste Beschluss betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das betreffende Geschäftsjahr nichtig ist (Handelsgericht St. Gallen, 22. Februar 2008, HG.2005.32 und HG.2006.66).Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt (Urteil 4A_197/2008 neues Fenster vom 24. Juni 2008). Gesellschaft; Generalversammlung; Aktie; Aktien; Recht; Aktionär; Beklagten; Revision; Revisions; Aktionärskonsortium; Nichtig; Klage; Revisionsstelle; Gesellschafter; Nichtigkeit; Jahresrechnung; Rechtsbegehren; Beschlüsse; Feststellung; Beschluss; Verwaltungsrat; Verfahren; Einladung; Geschäfts; Geschäftsjahr; Partner; Schranken
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6072/2013VerrechnungssteuerKapital; Kapitaleinlage; Verlust; Kapitaleinlagen; Verrechnung; Steuer; Gewinn; Verluste; Rückzahlung; Bundes; Kapitaleinlagereserve; Grund; Reserve; Reserven; Verrechnungssteuer; Verlusten; Kapitaleinlagereserven; Handelsbilanz; Recht; Einlage; Gewinne; Gesellschaft; Sinne; Bilanz; Verlustverrechnung; Auslegung; Höhe; Einlagen; Bundesverwaltungsgericht
A-629/2010VerrechnungssteuerBeweis; Quot;; Leistung; Bundes; Beweislast; Steuer; Urteil; Tatsache; Zahlung; Person; Entscheid; Einsprache; Zahlungen; Recht; Bundesgericht; Gesellschaft; Sachverhalt; Indiz; Verrechnung; Verrechnungssteuer; BVGer; Bundesgerichts; Bundesverwaltungsgericht; Leistung