E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 66 VwVG vom 2022

Art. 66 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 66 K. Revision I. Gründe (1)

1 Die Beschwerdeinstanz zieht ihren Entscheid von Amtes wegen oder auf Begehren einer Partei in Revision, wenn ihn ein Verbrechen oder Vergehen beeinflusst hat.

2 Ausserdem zieht sie ihn auf Begehren einer Partei in Revision, wenn:

  • a. die Partei neue erhebliche Tatsachen oder Beweismittel vorbringt;
  • b. die Partei nachweist, dass die Beschwerdeinstanz aktenkundige erhebliche Tatsachen oder bestimmte Begehren übersehen hat;
  • c. die Partei nachweist, dass die Beschwerdeinstanz die Bestimmungen der Artikel 10, 59 oder 76 über den Ausstand, der Artikel 26–28 über die Akteneinsicht oder der Artikel 29–33 über das rechtliche Gehör verletzt hat; oder
  • d. (2) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem endgültigen Urteil festgestellt hat, dass die Konvention vom 4. November 1950 (3) zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) oder die Protokolle dazu verletzt worden sind, oder den Fall durch eine gütliche Einigung (Art. 39 EMRK) abgeschlossen hat, sofern eine Entschädigung nicht geeignet ist, die Folgen der Verletzung auszugleichen, und die Revision notwendig ist, um die Verletzung zu beseitigen.
  • 3 Gründe im Sinne von Absatz 2 Buchstaben a–c gelten nicht als Revisionsgründe, wenn die Partei sie im Rahmen des Verfahrens, das dem Beschwerdeentscheid voranging, oder auf dem Wege einer Beschwerde, die ihr gegen den Beschwerdeentscheid zustand, geltend machen konnte.

    (1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).
    (2) Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 1. Okt. 2021, in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2022 289; BBl 2021 300, 889).
    (3) SR 0.101

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 66 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDJug/2022/337égal; Appel; éjour; édéral; ’appel; Suisse; énal; égale; Office; Entrée; ’il; Lausanne; énale; ’entrée; éfenseur; ’office; édure; Directive; Arrondissement; ’arrêt; -amende; Italie; Indemnité; ’indemnité
    VDJug/2022/144été; Appel; ’il; éjour; ’appel; égal; énal; évenu; Suisse; étention; était; énale; élai; édure; Expulsion; Office; ’office; Ministère; édéral; Arrondissement; émarche; Directive; éfenseur; ’arrondissement; écision; épart
    Dieser Artikel erzielt 16 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2022.200-Abstimmung; Polizei; Plakate; Beschwerde; Recht; Kanton; Staat; Verwaltungsgericht; Abstimmungsbeschwerde; Unregelmässigkeit; Vorfeld; Unregelmässigkeiten; Kantons; Abstimmungskampf; Kantonspolizei; Standort; Beweis; Solothurn; Entfernung; Eingriff; Standorten; Volksabstimmung; Verfahren
    SGIV 2017/398Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG. Art. 70 IVG. Art. 25 Abs. 1 ATSG. Prozessuale Revision. Verwirkungsfrist. Verbrechen oder Vergehen. Betrug. Rückforderung. Rente und Hilflosenentschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2020, IV 2017/398). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_206/2020. IV-act; Verfügung; Leistung; Rente; Observation; Recht; Ehemann; Hilflosenentschädigung; IV-Stelle; Untersuchung; Verfahren; Video; Revision; Verfügungen; Leistungen; Gutachten; Tatsache; Frist; Untersuchungs; Verhalten
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 II 433 (2C_436/2015)Art. 2 lit. b, Art. 5 Abs. 1 lit. b PublG; Art. 15 PublV; Art. 3 lit. e und Art. 12 VwVG; Art. 8 ZGB; Art. 34 und 116 ZG; Art. 1 ZTG; Einordnung der zollrechtlichen Berichtigung, Abgrenzung von den direktsteuerlichen Berichtigungstatbeständen und Verhältnis zur zollrechtlichen Beschwerde. Dem Generaltarif kommt Gesetzesrang zu. Die zollrechtliche Berichtigung hat die Richtigstellung einer unzutreffenden Veranlagungsverfügung zum Gegenstand; sie wirkt sich daher zwangsläufig auf das Dispositiv aus. Beweisführungs- und Beweislast im Berichtigungsverfahren (E. 3.2). Ob eine Falschanmeldung vorliegt, ist berichtigungsweise zu klären. Die Beschwerde ist erst im Anschluss an die Verfügung über die Berichtigung zulässig (E. 3.4). Der Beweis der Nämlichkeit ist im konkreten Fall nicht erbracht (E. 4). Die fehlende Veröffentlichung der Anhänge 1 und 2 zum ZTG, welche den Generaltarif enthalten, ändert nichts an dessen Gesetzesrang (E. 5). Berichtigung; Bundes; Veranlagung; Berichtigungs; Beweis; Zollkreis; Zollkreisdirektion; Spediteurin; Zollstelle; Zollanmeldung; Recht; Urteil; Person; Tarifnummer; PublG; Berichtigungsverfahren; Einfuhr; Entscheid; Zolltarif; Generaltarif; Verfügung; Sachverhalt; Rindfleisch; Beschwerde; Bundesgericht; Veranlagungsverfügung; Sammlung
    140 V 514 (8C_424/2013)Art. 53 Abs. 2 ATSG; Wiedererwägung einer Verfügung. Auch mehr als zehn Jahre nach Erlass einer zweifellos unrichtigen Verfügung ist die Verwaltung befugt, auf diese wiedererwägungsweise zurückzukommen (E. 3).
    Regeste b
    Art. 17 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG; Wiedererwägung einer Revisionsverfügung. Der Rentenanspruch einer versicherten Person, der eine halbe Rente der Invalidenversicherung zugesprochen wurde und der die Rente in der Folge zweifellos zu Unrecht auf eine ganze Rente erhöht wurde, ist für die Zukunft auch dann frei zu prüfen, wenn bezüglich der ursprünglichen Verfügung kein Rückkommenstitel vorliegen würde (E. 5).
    Verfügung; Rente; Revision; Wiedererwägung; Recht; IV-Stelle; Revisionsverfügung; Renten; Verwaltung; Leistung; Urteil; Sachverhalt; Bundesgericht; Sozialversicherung; Rentenanspruch; Person; Entscheid; Vorinstanz; Bundesgesetz; Dauerleistung; Unrichtigkeit; Rückkommen; Abteilung; Erlass

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-6972/2016Asyl und Wegweisungändig; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; Verfügung; Recht; Beschwerdeführers; Urteil; Cousin; Lanka; Verfahren; Sachverhalt; Zuständigkeit; Behörde; Wegweisung; Bundesverwaltungsgerichts; Schweiz; Asylgesuch; Beweismittel; Person; Gericht; Revision; Behandlung; Behörden; önne
    E-564/2022Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Bundesverwaltungsgericht; Wiedererwägung; Verfügung; Verfahren; Recht; Revision; Urteil; Wiedererwägungsgesuch; Beweismittel; Gesuch; Nichteintreten; Beschwerdeführers; Interpol; Dokument; Haftbefehl; Bundesverwaltungsgerichts; Behandlung; Verfahrens; Türkei; Wegweisung; Schweiz; Flüchtlingseigenschaft; Feststellung; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Gewährung; Revisionsgesuch; Zuständigkeit; Vorinstanz

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2022.43, BP.2022.36Bundes; Beschwerdekammer; Entscheid; Bundesstrafgericht; Gesuch; Wiedererwägung; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Dispositiv; Gericht; Dispositiv-Ziff; Dispositiv-Ziffer; Entscheide; StBOG; Verfahrens; Gesuchs; Gesuchsteller; Entschädigung; Rechtsbeistand; Gerichtsgebühr; Revision; Tribunal; Entscheides; Rechtspflege; Apos;; Beschwerdeverfahren; Verwaltungsverfahren; Rechtsmittel; Gerichtsschreiberin; Auslieferung
    CR.2021.5Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Gericht; Entscheid; Auslieferung; Filter; Urteil; Sachen; Beschwerdekammer; StBOG; Revisionsgesuch; Entscheide; Bundesgericht; Tatsachen; Verfahren; Urteile; Verfahren; Gericht; Bundesstrafgericht; Berufungskammer; Justiz; Bundesamt; Bundesstrafgerichts; Beschluss; Rechtshilfe; BStGer; Gesuchstellers

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG]2019
    Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG]2019