Art. 66 Zweiter Abschnitt: Andere Massnahmen
1 Besteht die Gefahr, dass jemand ein Verbrechen oder Vergehen ausführen wird, mit dem er gedroht hat, oder legt jemand, der wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens verurteilt wird, die bestimmte Absicht an den Tag, die Tat zu wiederholen, so kann ihm das Gericht auf Antrag des Bedrohten das Versprechen abnehmen, die Tat nicht auszuführen, und ihn anhalten, angemessene Sicherheit dafür zu leisten.
2 Verweigert er das Versprechen oder leistet er böswillig die Sicherheit nicht innerhalb der bestimmten Frist, so kann ihn das Gericht durch Sicherheitshaft zum Versprechen oder zur Leistung von Sicherheit anhalten. Die Sicherheitshaft darf nicht länger als zwei Monate dauern. Sie wird wie eine kurze Freiheitsstrafe vollzogen (Art. 79 (1) ).
3 Begeht er das Verbrechen oder das Vergehen innerhalb von zwei Jahren, nachdem er die Sicherheit geleistet hat, so verfällt die Sicherheit dem Staate. Andernfalls wird sie zurückgegeben.
(1) Dieser Art. ist aufgehoben (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230104 | Unterlassung der Buchführung | Beschuldigte; Buchhaltung; Führung; Vorinstanz; Beschuldigten; Buchführung; Urteil; Berufung; Geschäfts; Verteidigung; Verwaltungsrat; Pflicht; Unterlassung; Geldstrafe; Forderung; Sinne; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Geschäftsführer; Gesellschaft; Gericht; Dispositiv; Konkurs; önne |
ZH | SB210633 | Mehrfache Pornografie | Beschuldigte; Beschuldigten; Staat; Urteil; Verteidigung; Berufung; Recht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Härte; Härtefall; Europa; Interesse; Gericht; Verlobte; Beziehung; Sinne; Verlobten; Vorinstanz; Kinder; Interessen; Berufungsverhandlung; Aufenthalt; Integration |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2017.00677 | Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit. | Gericht; Niederlassungsbewilligung; Widerruf; Beschwerdeführers; Ausländer; Schweiz; Freiheitsstrafe; Gewalt; Urteil; Recht; Taten; Verbindung; Kosovo; Arbeit; Sicherheit; Familie; Kanton; Verurteilung; Wegweisung; Person; Widerrufsgr; Bewilligung; Diebstahl; Delikt; Vollzug; Einbruch; Verfahren; Kantons |
BS | SB.2021.106 | - | Richt; Anklage; Gramm; Betäubungsmittel; Crystal; Ziffer; Gericht; Betäubungsmittelgesetz; Akten; Urteil; Staatsanwaltschaft; Beruf; Berufung; Anklageschrift; Vorinstanz; Vergehen; Lieferung; Über; Bande; Anklage-Ziffer; Freiheitsstrafe; BetmG; Verfahren; Verbrechen; Lieferungen; Landes; Apos; |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 453 (6B_422/2021) | Regeste Art. 66a und 66d StGB ; Art. 42 Abs. 2, Art. 78 Abs. 2 lit. b und Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid, in dem der Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung abgewiesen wird. Der Vollzug einer rechtskräftigen Strafe oder einer rechtskräftigen Massnahme kann grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen ( Art. 92 StGB ) sine die aufgeschoben oder unterbrochen werden, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (E. 1.2). | écution; Exécution; Expulsion; écision; être; énal; été; érêt; énale; édéral; éjà; ègle; Tribunal; Suisse; Intéressé; Autre; Autorité; Oppose; était; érée; écuté; éciation; énérale; Existence; érant; éfinit; érence; Genève; Landesverweisung; Vollzug |
147 IV 534 (6B_323/2021) | Regeste Art. 139 Abs. 2, Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO ; Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen (E. 2.3.2). Über die Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien (sog. Generalfrage, vgl. Art. 177 Abs. 2 StPO ) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, sondern nur, wenn diese Zweifel auch geeignet sind, sich auf die konkrete Beweiswürdigung, d.h. die Glaubhaftigkeit von konkreten, rechtserheblichen Zeugenaussagen auszuwirken (E. 2.3.2-2.3.4 und E. 2.5.1). Zeugen sind daher nicht immer zwingend zu allfälligen Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten zu befragen (E. 2.5.2). | Zeuge; Zeugen; Glaubwürdigkeit; Beweis; Aussage; Abklärung; Verhältnis; Abklärungen; Vorleben; Zeugenaussage; Urteil; Verhältnisse; Aussagen; DONATSCH; Verhältnissen; Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeit; Verfahren; Rechtspflege; Sinne; Über; Beziehungen; Gericht; Vorinstanz; Person |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-3795/2024 | Asyl und Wegweisung | Landesverweisung; Eritrea; Verfügung; Wegweisung; Schweiz; Beschwerdeführers; Noven; Gericht; Beschwerdeschrift; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Verfolgung; Vollzug; Staat; Erkrankung; Person; Flüchtling; Aufenthalt; Vorinstanz; Aufenthalts; Behörde |
E-564/2022 | Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung) | Bundesverwaltungsgericht; Wiedererwägung; Verfügung; Verfahren; Recht; Revision; Urteil; Wiedererwägungsgesuch; Beweismittel; Gesuch; Nichteintreten; Beschwerdeführers; Interpol; Dokument; Haftbefehl; Bundesverwaltungsgerichts; Behandlung; Verfahrens; Türkei; Wegweisung; Schweiz; Flüchtlingseigenschaft; Feststellung; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Gewährung; Revisionsgesuch; Zuständigkeit; Vorinstanz |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2021.178 | Apos;; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Person; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anklage; Hinsicht; Kontrollschilder; Weiterschaffen; Sprengstoffen; Gericht; Personen; Geldstrafe; Verkehr; Täter; Bankomaten | |
BB.2021.73 | Beschwerdegegner; Filter; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Einstellung; Verfahren; Kollision; Verfahrensakten; Einstellungsverfügung; Kantons; Unfall; Gericht; Kantonspolizei; Gleitschirm; Urteil; Parteien; Untersuchung; Verkehr; Verschulden; Verletzung; Bundesstrafgericht |
Autor | Kommentar | Jahr |
Stefan Trechsel, Mark Pieth, Schweizer | Praxis Schweizerisches Strafgesetzbuch | 2021 |
Schweizer, Wohlers | Hand, 4. Auflage, Zürich | 2020 |