Art. 66 Ausbildungsbeiträge (1)
1 Der Bund kann den Kantonen Beiträge an ihre Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge an Studierende von Hochschulen und anderen Institutionen des höheren Bildungswesens gewähren. Er kann die interkantonale Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge fördern und Grundsätze für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen festlegen. (1)
2 Er kann zudem in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen und unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit eigene Massnahmen zur Förderung der Ausbildung ergreifen.
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA210029 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Berufung; Beklagten; Arbeitsverhältnis; Aufhebung; Parteien; Arbeitsverhältnisses; Ziffer; Aufhebungsvertrag; Vorinstanz; Trennung; Vertrag; E-Mail; Schweiz; Dispositiv; Kündigung; Beendigung; Verfahren; Kunden; Auflösung; Verkauf; Berufungsverfahren; Behauptung; Urteil; Schweizer; Rechtsbegehren; Entscheid |
ZH | RT180072 | Rechtsöffnung | Gesuch; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Urteil; Gesuchsgegnerin; Brutto; Entscheid; Arbeitgeber; Betreibung; Arbeitnehmer; Abzüge; Vorinstanz; Bruttobetrag; Urteils; Gläubiger; SchKG; Zahlung; Verfahren; Gericht; Parteien; Urteilsvorschlag; Netto; Rechtsöffnungsverfahren; Spruchgebühr; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Summe; Rechtsöffnungstitel; Forderung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2015/5 | EntscheidEntscheid vom 8. Mai 2018 | Betrieb; Recycling; Betriebsteil; Transport; Bauschutt; Stiftung; Baustelle; Recyclinganlage; Recht; Beitragspflicht; Klage; Recyclinganlagen; Beiträge; Geltung; Mitarbeitende; Geltungsbereich; Mischbetrieb; Betriebsteile; Lohnsumme; Beklagten; Parteien; Beitragsforderung; Tätigkeiten; Bundesgericht; Unternehmen |
SG | B 2017/94 | Entscheid Stipendienrecht, Eingabefrist, Art. 35 StipV, Art. 30 Abs. 1 VRP in Verbindung mit Art. 143 Abs. 1 ZPO.Allein durch seine Parteiaussage, er habe gesehen, wie sein Vater die Ausbildungsbestätigung am Postschalter zum Versand per A-Post aufgegeben habe, vermag der Beschwerdeführer den Beweis der Rechtzeitigkeit der Eingabe nicht zu erbringen (E. 5), (Verwaltungsgericht, | Stipendien; Entscheid; Frühlingssemester; Vorinstanz; Stipendienabteilung; Ausbildungsbestätigung; Hinweis; Verfahren; Verfügung; VerwGE; Verbindung; Eingabe; Frist; Vater; Verwaltungsgericht; Gallen; Akten; Hinweisen; Bundes; Beschwerdeführers; Erwägung; Schweizerischen; Kanton; Eingabefrist; Bildungsdepartement; Kantons; Schule; Prozessordnung; Urteil; Bundesgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 II 425 (2C_582/2016) | Art. 27 und Art. 94 BV, Art. 83 lit. f und Art. 66 BGG, Art. 11 BöB; Art. 12 VwVG, Art. 25 Abs. 4 VöB; öffentliches Beschaffungswesen, wettbewerbsneutrales Verhalten staatlicher Anbieter, Ausschluss vom Vergabeverfahren. Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten: Schwellenwert und Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Anwendbare Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen (E. 3). Ein Verstoss gegen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität durch einen Anbieter mit staatlichem Hintergrund stellt einen Ausschlusstatbestand im Sinne von Art. 11 BöB dar (E. 4). Reichweite des Untersuchungsgrundsatzes im Verfahren der öffentlichen Beschaffung (E. 5). Anwendung im konkreten Fall (E. 6). Kostenpflicht der ursprünglichen Zuschlagsempfängerin im bundesgerichtlichen Verfahren (E. 7). | Vergabe; Wettbewerb; Anbieter; Wettbewerbs; Beschaffung; Ausschluss; Wettbewerbsneutralität; Verfahren; Grundsatz; Bundes; Angebot; Vergabestelle; Recht; Urteil; Universität; Vergabeverfahren; Auftrag; Ausschlussgr; Anbieterin; Bundesgericht; Departement; Verstoss; Sinne; Zuschlag; Verfahrens; Beschaffungsrecht; Vorinstanz; ässige |
142 II 369 (2C_6/2016) | Ist die Aargauische Pensionskasse bei der Vergabe von Unterhaltsarbeiten an Liegenschaften ihres Anlagevermögens dem kantonalen Vergaberecht unterstellt? Beurteilung der Frage nach Staatsvertrags-, Bundes-, und kantonalem Recht. Zulässigkeit der Beschwerde (E. 1.1-1.4). Beschwerdelegitimation der Aargauischen Pensionskasse im Sinne von Art. 89 Abs. 1 BGG bejaht (E. 1.5). Kognition und Rügen (E. 2). Eine Unterstellung unter das Vergaberecht ergibt sich nicht bereits aus dem Staatsvertragsrecht (E. 3). Das kantonale Recht kann den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts weiter fassen als das Staatsvertrags-, Bundes- und interkantonale Recht. Es ist nicht willkürlich, die Pensionskasse als Anstalt des Kantons in Bezug auf die streitbetroffenen Aufträge dem kantonalen Vergaberecht zu unterstellen (E. 4). Die Unterstellung verstösst nicht gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 49 BV) bzw. nicht gegen Art. 111 und Art. 113 BV, ebenso wenig gegen das BVG (E. 5). Frage der Grundrechtsträgerschaft (Art. 27 BV) der Pensionskasse offengelassen, da die Aargauische Pensionskasse mehrheitlich nicht im Wettbewerb tätig ist (E. 6). Gerichtskosten: Submissionsrechtliche Angelegenheiten gelten als Fälle mit Vermögensinteresse (Art. 68 Abs. 1 und 4 BGG), auch wenn es bloss um die Frage geht, ob das Beschaffungsrecht anwendbar ist (E. 7). | Vergabe; Vorsorge; Vergaberecht; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Bundes; Kanton; Pensionskasse; öffentlich-rechtliche; Vorsorgeeinrichtungen; Arbeitgeber; Staat; Bundesrecht; öffentlich-rechtlichen; Anlage; Vermögens; Aargauische; Unterstellung; Organ; Zweck; SubmD; Urteil; Vergaberechts; Verwaltung; Lemma; Aufgabe; Geltung; Kantons |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4387/2019 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Vorinstanz; Tilgung; Tilgungsplan; Betreibung; B-act; Beitrags; Zahlung; Beilage; Recht; Schuld; Verfügung; Höhe; Bundes; Beiträge; Auffangeinrichtung; Betrag; Beitragsverfügung; Forderung; Verzug; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Rechnung; Kosten; Rechtsvorschlag; Arbeitgeber; Urteil; Verfahren; Zahlungen; Zusammenhang |
C-4681/2019 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Vorinstanz; Betreibung; Beitrags; Verzugszins; Verfügung; Recht; Bundes; Beiträge; Mahnung; Forderung; Betrag; Höhe; Betreibungsbegehren; Auffangeinrichtung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Zahlung; Gebühren; Verjährung; Verzugszinsen; Rechnung; Schuld; Entscheid; Beilage; Verfahren; Saldo; Begründung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter | Hand zum BVG und FZG | 2010 |
Geiser, Schneider, Gächter | Hand zum BVG und FZG | 2010 |