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Obligationenrecht (OR)

Art. 652h OR vom 2024

Art. 652h Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 652h Nichtigkeit von Aktien, die vor der Eintragung ausgegeben werden (1)

Aktien, die vor der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister ausgegeben werden, sind nichtig; die aus der Aktienzeichnung hervorgehenden Verpflichtungen werden dadurch nicht berührt.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 652h Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130163Erschleichung einer falschen Beurkundung Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Zeichnungsschein; Unterschrift; Recht; Vorinstanz; Zeichnungsscheine; Urteil; Berufung; Beurkundung; Gebrüder; Notar; Aktien; Recht; Urkunde; Falsch; Busse; Beweis; Geldstrafe; Unterschriften; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Tatsache; Verfahren; Bundesgericht; Kapitalerhöhung; Verwaltungsrat; Einkommen
SGHG.2018.108Entscheid Teilentscheid vom 14. August 2018; HG.2018.108-HGP Gesuch; Kapital; Kapitalerhöhung; Aktie; Aktien; Gesuchsteller; Handelsregister; Verwaltungsrat; Gesuchsgegnerin; Generalversammlung; Recht; Frist; Beschluss; Eintrag; Handelsregisteramt; Eintragung; Bezug; Gesuchstellern; Eingabe; Beschlossene; Bezugsrecht; Gültig; Entscheid; Gallen; Bezugsrechte; Nichtig; Liberierung; Anmeldung; BSK-Z; INDEL

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2018.108Entscheid Teilentscheid vom 14. August 2018; HG.2018.108-HGP
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-364/2013VerrechnungssteuerBeschwerde; Steuer; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Verzug; Verzugszins; Kapital; Kapitalerh?hung; Abrechnung; Recht; Formular; Steuerforderung; Schulde; Leistung; Gratisaktien; Aktien; Ausgabe; Handelsregister; Bundesverwaltungsgericht; Emissionsabgabe; Generalversammlung; F?llig; Geschuldet; Verfahren; Anspruch; Zeitpunkt
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