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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 65 StPO vom 2024

Art. 65 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 65 Anfechtbarkeit verfahrensleitender Anordnungen der Gerichte

1 Verfahrensleitende Anordnungen der Gerichte können nur mit dem Endentscheid angefochten werden.

2 Hat die Verfahrensleitung eines Kollegialgerichts vor der Hauptverhandlung verfahrensleitende Anordnungen getroffen, so kann sie das Gericht von Amtes wegen oder auf Antrag ändern oder aufheben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 65 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH180059AkteneinsichtAkten; Akteneinsicht; Interesse; Verfahren; Recht; Gericht; Sterbehilfe; Einsicht; Anklage; Verfahren; Urteil; Öffentlichkeit; Verfahrens; Entscheid; Bezirksgericht; Bundesgericht; Medien; Person; Staat; Kanton; Akteneinsichtsverordnung; Kantons; Hauptverhandlung; Schweiz; Verfahrens
ZHUH140149Berichterstattung Beschwerde; Gericht; Beschwerdegegner; Medien; Entscheid; Verfahren; Öffentlichkeit; Person; Verfügung; Prozess; Verfahrens; Berichte; Berichterstattung; Auflage; Interesse; Beschwerdegegners; Entscheide; Bundesgericht; Auflagen; Beschuldigte; Persönlichkeit; Beschuldigten; Einschränkung; Verhandlung; Gerichtsberichterstatter; Zeitgeschichte; Arbeitgeber; Personen; Kanton; Internet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2023.126-Verfahren; Verfahrens; Anklage; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Raufhandel; Person; Verfahren; Verfahrenstrennung; Entscheid; Akten; Personen; Mittäter; Sistierung; Recht; Raufhandels; Verfügung; Teilnahme; Gericht; Gerichtspräsidentin; Verletzung; Vorakten; Über; Grundsatz; Beschuldigte; Rückweisung
BSBES.2020.12 (AG.2020.405)Einschränkung der GerichtsberichtserstattungVerfügung; Gericht; Entscheid; Gerichts; Recht; Gericht; Unterschrift; Beschwerde; Verfahren; Medien; Verfahrens; Appellationsgericht; Instruktionsrichter; Frist; Entscheide; Praxis; Kantons; Einzelgericht; Auflage; Obergerichts; Medienvertreter; Parteien; Verfügungen; Urteil; Bundesgericht; Schweiz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 Ia 135Art. 4 BV; kantonales Strafprozessrecht, Fristenlauf. Massgebend für den Beginn der Berufungsfrist nach Art. 142 StPO ist die tatsächliche Inempfangnahme des durch eingeschriebene Sendung zugestellten Urteils. Recht; Urteil; Sendung; Berufung; Zustellung; Entscheid; Frist; Urteils; Rechtsmittel; Kanton; Kantons; Anspruch; Vorschrift; Rechtsmittelfrist; Bundesgericht; Prozessordnung; Zustellversuch; Gehör; Adressat; Urteil; Kantonsgerichtsausschuss; Graubünden; Berufungsfrist; Inempfangnahme; Entscheides; Sendungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.18Kammer; Beschluss; Zustellung; Beschwerde; Verfahren; Abholung; Verfahrens; Abholungseinladung; Bundesanwaltschaft; Postfach; Entscheid; Recht; Bundesstrafgericht; Briefkasten; Beschwerdekammer; Parteien; Vorinstanz; Sendung; Frist; Empfänger; Urteils; Bundesstrafgerichts; Apos;; Gesuch; Beschlusses; Abholfrist; Sinne
BB.2021.110Kammer; Filter; Beschwerdekammer; Verfahren; Bundesstrafgericht; Entscheide; Gericht; Urteil; FINMA; Verfahrens; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Stellungnahme; Sàrl; Handelsregister; Urteile; Bundesgericht; Verdachts; Verfahren; Aufhebung; Interesse; Tribunal; BStGer; Rechtsanwälte; Andrea; Taormina; Hans-Jürg; Zatti