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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 65 BV vom 2024

Art. 65 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 65 Statistik

1 Der Bund erhebt die notwendigen statistischen Daten über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt in der Schweiz. (1)

2 Er kann Vorschriften über die Harmonisierung und Führung amtlicher Register erlassen, um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten.

(1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, in Kraft seit 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 – AS 2006 3033; BBl 2005 5479, 5547 7273; 2006 6725).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 65 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 61/2003/1 Art. 8, Art. 9 und Art. 26 BV; Art. 36 und Art. 91 BVG; § 43 Abs. 1 PKD. Einschränkung der Teuerungsanpassung auf den laufenden Renten der Kantonalen Pensionskasse; abstrakte Normenkontrolle Teuerung; Rente; Renten; Recht; Pensions; Pensionskasse; Kanton; Teuerungsausgleich; Kantons; Teuerungsanpassung; Indexzulage; Rechte; Rentenbezüger; Gesuch; Gesuchsteller; Vertrauen; Schaffhausen; Indexzulagen; Kasse; Zusicherung; Regel; Leistung; Deckung; Vertrauens; Teuerungsausgleichs; Rechtsänderung; Deckungsgrad
SGBV 2006/16Entscheid Art. 52 BVG. Art. 53 Abs. 2 BVG. Verantwortlichkeitsklage gegenüber einer Expertin für berufliche Vorsorge (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. April 2009, BV 2006/16). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_421/2009. Stiftung; Teilliquidation; Beklagte; Stiftungsrat; Beklagten; Renten; Recht; Vorsorge; Verteilung; Schaden; Mitteln; Rentner; Pensionskasse; Klage; Aufsichtsbehörde; Rentenerhöhung; Vorsorgeeinrichtung; Wohlfahrtsfonds; Person; Quot; Bericht; Beschluss; Rentenbezüger; Hinweis; Deckungsgrad; Gallen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2006/16Entscheid Art. 52 BVG. Art. 53 Abs. 2 BVG. Verantwortlichkeitsklage gegenüber einer Expertin für berufliche Vorsorge (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. April 2009, BV 2006/16). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_421/2009. Stiftung; Teilliquidation; Beklagte; Stiftungsrat; Beklagten; Renten; Recht; Vorsorge; Verteilung; Schaden; Mitteln; Rentner; Pensionskasse; Klage; Aufsichtsbehörde; Rentenerhöhung; Vorsorgeeinrichtung; Wohlfahrtsfonds; Person; Quot; Bericht; Beschluss; Rentenbezüger; Hinweis; Deckungsgrad; Gallen
LUS 98 954Art. 56a BVG. Beim Rückgriffsrecht des Sicherheitsfonds handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung für die sichergestellten Leistungen, welche umfassend als eine Leistung zu betrachten sind (Erw. 2). Diese Rückgriffsforderung unterliegt einer Verwirkungsfrist von fünf Jahren. Der Fristenlauf setzt das Bestehen eines Anspruches (Leistungen des Sicherheitsfonds) und das Bekanntsein eines Ersatzpflichtigen voraus und beginnt in diesem Fall mit der letzten Zahlung zu laufen (Erw. 4). Mehrere Ersatzpflichtige haften dem Sicherheitsfond solidarisch (Erw. 7a).

Verjährung; Anspruch; Leistung; Stiftung; Vorsorge; Recht; Sicherheitsfond; Klage; Sicherheitsfonds; Leistungen; Vorsorgeeinrichtung; Frist; Schaden; Zahlung; öffentlich-rechtliche; Rückgriff; Verantwortlichkeits; Verwirkung; Rückforderung; Verjährungsfrist; Verfügung; Rückgriffsrecht; Forderung; Bezug; Regel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 V 26 (9C_244/2021)
Regeste
Art. 62 Abs. 1 und Art. 73 BVG ; Zuständigkeiten im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es keine Kompetenzattraktion des kantonalen Berufsvorsorgegerichts in Bezug auf rein aufsichtsrechtliche (Vor-)Fragen gibt. Im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung (resp. eines Vorsorgewerks) ist zu unterscheiden, ob die Rechtmässigkeit von Sanierungsmassnahmen an sich in Frage steht - was in die alleinige Beurteilungskompetenz der Aufsichtsbehörde fällt -, oder ob auch resp. nur die konkrete Umsetzung der Sanierung auf der Basis des Anschlussvertrags zu beurteilen ist (E. 4.1).
Sanierung; Vorsorge; Sanierungsmassnahmen; Aufsichtsbehörde; Vorsorgewerk; Recht; Stiftung; Unterdeckung; Streit; Klage; Zuständigkeit; Vorsorgeeinrichtung; Verfahren; Urteil; Rechtmässigkeit; Pensionskasse; Basel; Arbeitgeberin; Ausfinanzierung; Berufsvorsorgegericht; Basel-Stadt; Vorsorgewerks; Sanierungsbeitrag; Renten; Berufsvorsorgegerichts; Bezug; Umsetzung; Bundesgericht
147 V 86 (9C_264/2020)
Regeste
 a Art. 53d Abs. 3 BVG ; Zuweisung des Fehlbetrags bei (Teil-)Liquidation. Bei einer (Teil-)Liquidation darf das Altersguthaben gemäss Art. 15 BVG nicht geschmälert werden. I.c. keine rechtsmissbräuchliche Berufung auf diese Vorgabe (E. 2.1 und 2.2).
Vorsorge; Entscheid; Vorsorgewerk; Austritt; Liquidation; Altersguthaben; Entscheids; Teil-; Austrittsleistung; Anschlussvertrag; Vorsorgeeinrichtung; BSABB; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Teilliquidation; Recht; Verzinsung; Gesellschaft; Deckungsgrad; Arbeitgeber; Fehlbetrag; Sicherheit; Urteil; Vorgabe; Gesellschafter; Einzelunterschrift; Aufsichtsbehörde; Vorsorgewerks; Austrittsleistungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5858/2019(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenTeilliquidation; Vorsorge; Anspruch; Rückstellungen; Vorsorgeeinrichtung; Wertschwankungsreserve; Wertschwankungsreserven; Austritt; Anschluss; Arbeitgeber; Pensionskasse; Recht; Gruppe; Teilliquidationsreglement; Gleichbehandlung; Urteil; Vorinstanz; Anschlussvertrag; Teilliquidationsreglements; Verfahren; BVGer; Hinweis; BBSA-act; Verordnung; Voraussetzung; Arbeitgeberin
C-4387/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVorinstanz; Tilgung; Tilgungsplan; Betreibung; B-act; Beitrags; Zahlung; Beilage; Recht; Schuld; Verfügung; Höhe; Bundes; Beiträge; Auffangeinrichtung; Betrag; Beitragsverfügung; Forderung; Verzug; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Rechnung; Kosten; Rechtsvorschlag; Arbeitgeber; Urteil; Verfahren; Zahlungen; Zusammenhang

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Jacques-André Schneider Hand zum BVG und FZG2010
Geiser, Schneider, Gächter Hand zum BVG und FZG2010