Art. 64 und Vollzug
1 Das Gericht ordnet die Verwahrung an, wenn der Täter einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine schwere Körperverletzung, eine Vergewaltigung, einen Raub, eine Geiselnahme, eine Brandstiftung, eine Gefährdung des Lebens oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat begangen hat, durch die er die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer andern Person schwer beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen wollte, und wenn: (1)
2 Der Vollzug der Freiheitsstrafe geht der Verwahrung voraus. Die Bestimmungen über die bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe (Art. 86–88) sind nicht anwendbar. (4)
3 Ist schon während des Vollzugs der Freiheitsstrafe zu erwarten, dass der Täter sich in Freiheit bewährt, so verfügt das Gericht die bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe frühestens auf den Zeitpunkt hin, an welchem der Täter zwei Drittel der Freiheitsstrafe oder 15 Jahre der lebenslänglichen Freiheitsstrafe verbüsst hat. Zuständig ist das Gericht, das die Verwahrung angeordnet hat. Im Übrigen ist Artikel 64a anwendbar. (4)
4 Die Verwahrung wird in einer Massnahmevollzugseinrichtung oder in einer Strafanstalt nach Artikel 76 Absatz 2 vollzogen. Die öffentliche Sicherheit ist zu gewährleisten. Der Täter wird psychiatrisch betreut, wenn dies notwendig ist.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 24. März 2006 (Korrekturen am Sanktions- und Strafregisterrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3539; BBl 2005 4689).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF230009 | Verlängerung der Sicherheitshaft | Antrag; Antragsgegner; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Verwahrung; Vollzug; Antragsgegners; Kantons; Verfügung; Urteil; Bundesgericht; Obergericht; Kammer; Bezirksgericht; Einschätzung; Therapie; Verfahren; Verlängerung; Bundesgerichts; Beschluss; Kinder; Massnahmen; Verfahren; Sexualdelikte; Kindern; Anordnung; ängert |
ZH | SB200437 | Versuchte schwere Körperverletzung etc. | Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Gutachten; Freiheit; Sinne; Privatkläger; Urteil; Gericht; Freiheitsstrafe; Berufung; Recht; Anordnung; Kokain; Delikt; Verteidigung; Gutachter; Berufungsverfahren; Täter; Staatsanwalt; Fahrzeug |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2009.00436 | Zuständigkeit zur Überprüfung der bedingten Entlassung eines altrechtlich verwahrten Täters aus dem Justizvollzug. | Recht; Verwahrung; Vollzug; Justiz; Entlassung; Beschwerde; Justizvollzug; Massnahme; Recht; Freiheitsstrafe; Sonderdienst; Obergericht; Verwaltungsgericht; Entscheid; Zuständigkeit; Massnahmen; Beurteilung; Rechtsverzögerung; Prüfung; Gericht; Kantons; Voraussetzungen; Vollzug; Kompetenz; Täter; Rechts; Beschwerdeführers; Direktion; Innern |
ZH | VB.2009.00101 | Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und Vollzugslockerungen | Verwahrung; Justiz; Recht; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Entscheid; Kanton; Gericht; Anspruch; Freiheit; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand; Täter; Kantons; Obergerichts; Rekurs; Überprüfung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 471 (6B_536/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4). | Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber |
147 IV 218 (6B_82/2021) | Regeste Art. 14 Abs. 1 und 2 StPO ; Auslegung und Zulässigkeit von kantonalen Bestimmungen über die Zuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft zum Entscheid über die Einlegung von Rechtsmitteln. Die Kantone können im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 und 2 StPO insbesondere regeln, welche Staatsanwälte zur Erhebung von Rechtsmitteln befugt sind (E. 2.3.1; Bestätigung der Rechtsprechung). Der Entscheid über die Einlegung von Rechtsmitteln liegt im Kanton Basel-Stadt gemäss der kantonalen Regelung von § 6 Abs. 4 Ziff. 2 der Verordnung vom 28. Juni 2016 über die Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Staatsanwaltschaft beim Leitenden Staatsanwalt. Die basel-städtische Verordnung verlangt lediglich, dass der Grundsatzentscheid, ob ein Rechtsmittel einzulegen ist, vom Leitenden Staatsanwalt ausgeht. Die Bestimmung verpflichtet die Leitenden Staatsanwälte folglich nicht, das Rechtsmittel persönlich zu ergreifen. Eine solche Regelung betrifft die Behördenorganisation der Staatsanwaltschaft und erscheint mit Bundesrecht ebenfalls vereinbar (E. 2.4.2). Die Vorinstanz verstiess nicht gegen das Willkürverbot, indem sie die erwähnte Bestimmung auch auf den Rückzug von Rechtsmitteln anwandte und als Gültigkeitsvorschrift auslegte (E. 2.4.5). | Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Recht; Rechtsmittel; Kanton; Berufung; Verordnung; Organisation; Leitende; Kantons; Rückzug; Basel-Stadt; Leitenden; Vorinstanz; Urteil; Rechtsmitteln; Einlegung; Weisung; Gericht; Staatsanwälte; Regelung; Staatsanwältin; Entscheid; Freiheitsstrafe; Massnahme; Vollzug |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-3026/2020 | Asyl und Wegweisung | ünde; Schweiz; Vorinstanz; Lanka; Asylgesuch; Quot;; Beschwerdeführers; Behörde; Verfügung; Person; Sachverhalt; Beweis; Behörden; Bundes; -lankische; Mitglied; Aktivitäten; Facebook; Wegweisung; Sinne; -lankischen; Vorbringen; Recht; ührt |
D-4660/2019 | Asyl und Wegweisung | Recht; Onkel; Lanka; Bundes; Beschwerdeführers; Wegweisung; Vorinstanz; Verfügung; Onkels; Person; Schweiz; Verfahren; Akten; Behörde; Urteil; Vollzug; Vollzug; Beweis; Gesundheitszustand; Familie; Verfolgung; Migration |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RP.2015.30 | Überstellung an Deutschland (Art. 3 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG). | Überstellung; Gericht; Massnahme; Vollzug; Basel; Entscheid; Urteil; Basel-Landschaft; Gerichts; Bundesstrafgericht; Person; Verfahren; Deutschland; UvPUe; Sanktion; Vollzugs; Bundesstrafgerichts; Überstellungsentscheid; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Parteien; Justiz; Personen; Verfügung; Aufhebung; Gericht; Zeitpunkt; Vollzugsbehörde |
Autor | Kommentar | Jahr |
Trechsel, Pieth | Praxis, 4. Auflage | 2021 |
- | Basler Kommentar StGB | 2019 |