Art. 64 Kostenbeteiligung
1 Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen.
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3 Der Bundesrat bestimmt die Franchise und setzt für den Selbstbehalt einen jährlichen Höchstbetrag fest.
4 Für Kinder wird keine Franchise erhoben, und es gilt die Hälfte des Höchstbetrages des Selbstbehaltes. Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer versichert, so sind für sie zusammen höchstens die Franchise und der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für eine erwachsene Person zu entrichten.
5 Die Versicherten leisten zudem einen nach der finanziellen Belastung der Familie abgestuften Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital. Der Bundesrat setzt den Beitrag fest.
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8 Kostenbeteiligungen dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungseinrichtung versichert werden. Ebenso ist es Vereinen, Stiftungen oder anderen Institutionen verboten, die Übernahme dieser Kosten vorzusehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Übernahme von Kostenbeteiligungen auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften des Bundes oder der Kantone. (4)
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. März 2022 (Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht), in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 678; BBl 2021 745, 1058). Siehe auch die UeB dieser Änd. am Schluss des Textes.Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY190009 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Klägers; Lebenspartnerin; Unterhalt; Unterhalts; Recht; Kinder; Einkommen; Ziffer; Parteien; Liegenschaft; Phase; Schulden; Bezug; Scheidung; Betrag; Höhe; Betreuung; Unterhaltsbeiträge; Wohnkosten; Verfahren; Überschuss; Barunterhalt; Verfügung; Kindes |
ZH | LY170030 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Vorinstanz; Beruf; Berufung; Beklagten; Parteien; Unterhalt; Kläger; Klägers; Fahrzeug; Unterhalts; Porsche; Betrag; Scheidungsverfahren; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Höhe; Recht; Berufungsverfahren; Massnahmen; Scheidungsverfahrens; Dispositivziffer; Lebensstandard; Entscheid; Wohnung; Liegenschaft; Zusammenleben; Gericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2022.36 | - | Spital; Behandlung; Leistung; Apos; Aufenthalt; Person; Atupri; Rechnung; Kanton; Beschwerdeführers; Entscheid; Klinik; Pflege; Verwaltungsgericht; Krankheit; Akutspital; Versicherungsgericht; Kantons; Solothurn; Unterbringung; Selbstbehalt; Leistungen; Recht; Akten; Verfahren; Betrag; Spitalbeitrag; ärztlich |
SO | VSBES.2021.195 | - | Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Einspracheentscheid; Krankheits; Kanton; Versicherungsgericht; Solothurn; Brief; Grundversicherung; Behinderungs; Leistungen; Medizin; Therapie; Behinderungskosten; Präsident; Kantons; Vergütung; Behandlung; Ärztin; Weiterbildung; Fähigkeitsprogramm; Ausgleichskasse; Sendung; Krankenpflegeversicherung; Kostenbeteiligung; Akupunktur; Apos; Verfahrens; Empfang |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 V 354 (9C_160/2019) | Art. 64a Abs. 5 KVG; Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen; Rückerstattung an die Kantone. Die vollumfängliche Bezahlung rückständiger Forderungen durch die versicherte Person im Sinne von Art. 64a Abs. 5 KVG bezieht sich auf den Gesamtbetrag der in einem Verlustschein oder in einem gleichwertigen Rechtstitel festgestellten Forderung, dies ohne Kürzung um den Anteil von 85 %, der gegebenenfalls gemäss Art. 64a Abs. 4 KVG vom Kanton übernommen wird (E. 5). | Assureur; LAMal; Assuré; éfaut; éance; éances; égral; éré; Mutuel; Assurance; étation; érée; -maladie; érées; équivalent; Assurance; Tribunal; édéral; égral; Assureur-maladie; érieur; Lassureur; ément; ébiteur; était; érés; écision; équivalents; Interprétation |
144 V 380 | Art. 64a Abs. 6 KVG; Wechsel des Krankenversicherers. Die in Art. 64a Abs. 6 KVG für einen Versichererwechsel vorausgesetzte vollständige Begleichung sämtlicher Ausstände einer versicherten Person (Prämien, Kostenbeteiligungen) bezieht sich, auch wenn der Kanton gemäss Art. 64a Abs. 3 und 4 KVG einen Anteil von 85 % übernommen hat, auf den Gesamtbetrag der in einem Verlustschein oder in einem gleichwertigen Rechtstitel verurkundeten Forderung (E. 5.2, 6.2 und 6.3). | Versicherer; Recht; Prämie; Prämien; Kanton; Person; Verlustschein; Forderung; Urteil; Versicherung; Betreibung; Krankenversicherer; Zahlung; Versichererwechsel; Rechtstitel; Ausstände; Bundesgericht; Sinne; Hinweis; Betrag; Entscheid; Kostenbeteiligung; Krankenversicherers; Begleichung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3093/2018 | Befreiung Versicherungspflicht | Schweiz; Versicherung; Quot;; Beschwerdeführen; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Versicherungspflicht; Befreiung; Krankenversicherung; B-act; Recht; Rente; Mitgliedstaat; Frankreich; Formular; Gesuch; Beilage; Person; Wohnsitz; Vorinstanz; Einsprache; Rentner; Personen; Krankenversicherungspflicht |
C-2283/2013 | Tarife der Leistungserbringer | Tarif; Spitäler; Leistung; Vorinstanz; Kosten; Spital; Preis; Benchmark; Tarifs; Betrieb; Basis; Stadt; Leistungen; Leistungs; Patient; Swiss; Tarifstruktur; SwissDRG; Benchmarking; Spitälern; Basisfallwert; Kranken; Fälle; Genehmigung; Recht; Betriebsvergleich; Behandlung |