DO Art. 624 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 624 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 624 Import d’emissiun

1 Las aczias dastgan vegnir emessas mo per la valur nominala u per in import pli aut che la valur nominala. Resalvada resta l’emissiun da novas aczias ch’èn destinadas a remplazzar aczias annulladas.

2–3 ... (1)

(1) Abolì tras la cifra I da la LF dals 4 d’oct. 1991, cun effect dapi il 1. da fan. 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 668Aktienrecht; Eintragung einer ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister (Art. 634, 650, 652e, 681 f. und 940 OR). Die Eintragung ist zu verweigern, wenn die Sacheinlage, mittels welcher liberiert werden sollte, nicht den Wert erreicht, den sie gemäss Sacheinlagevertrag haben muss. Dieser Mangel konnte im beurteilten Fall nicht durch ein vom Verwaltungsrat durchgeführtes Kaduzierungsverfahren behoben werden (E. 3). Aktie; Kapital; Aktien; Eintrag; Kapitalerhöhung; Handelsregister; Verfügung; Eintragung; Sacheinlage; Verwaltungsrat; Generalversammlung; Kaduzierung; Ausgabe; Aktienkapital; Namenaktien; Recht; Verfahren; Einlage; Gesellschaft; Einlagen; Beschlüsse; Sacheinlagen; Ausgabebetrag; Aktionär; Handelsregisteramt; Genehmigung; Vorinstanz; Aktienrecht; Aktienkapitals
99 II 55Anfechtung von Beschlüssen einer Generalversammlung. 1. Art. 706 Abs. 1 OR. Recht des Aktionärs zur Anfechtung (Erw. 1). 2. Art. 646, 652, 660 und 703 OR. Beschlüsse einer Generalversammlung, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Namenaktien um das Mehrfache zu erhöhen und die neuen Aktien den bisherigen in allen Teilen gleichzustellen; Erhöhungsgründe und Emissionsbedingungen, die weder den Anspruch des Aktionärs auf Gleichbehandlung, noch seine Rechte auf Beteiligung am Reingewinn und auf Anteil am Liquidationsergebnis verletzen, noch gegen Art. 2 ZGB und die Statuten verstossen (Erw. 2-5). Aktionär; Aktien; Gesellschaft; Recht; Aktionäre; Beschlüsse; Kapital; Beklagten; Generalversammlung; Grundkapital; Statuten; Millionen; Reingewinn; Liquidationsergebnis; Datenverarbeitung; Mehrheit; Franken; Kapitalerhöhung; Handelsgericht; Bezug; Datenverarbeitungsanlage; Mehrheitsaktionäre; Bezugsrecht; Minderheit; Weltwoche; Aktionärs