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Obligationenrecht (OR)

Art. 62 OR vom 2024

Art. 62 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 62 Im
Allgemeinen

1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.

2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen Grund oder aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Grund eine Zuwendung erhalten hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB230037ForderungGewinn; Folgevereinbarung; Beklagten; Gewinnbeteiligung; Ziffer; Aktien; Vertrag; Vorinstanz; Recht; Parteien; Vertrags; Berufung; Arbeit; Kläger; Klägers; Schaden; Geschäft; Anspruch; Vereinbarung; Geschäftsjahr; Schadenersatz; Partner; Kündigung; Dividende; Basis; Patient
ZHRT230172RechtsöffnungRecht; Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Forderung; Entscheid; Urteil; Bundesgericht; Betreibung; Gericht; Vorinstanz; Parteien; Verfahren; Parteientschädigung; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Mietgericht; Betrag; Gesuchsgegners; SchKG; Mietgerichts; Rechtsöffnungstitel; Rechtsmittel; Forderung; Erwägungen; Verzug; Begründung; Forderungsbetrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2022.00188Rückerstattung unrechtmässig bezogener Sozialhilfe im Betrag nachträglich ausgerichteter ArbeitslosengelderSozialhilfe; Person; Unterstützung; Hilfe; Rückerstattung; Meldepflicht; Einnahme; Entscheid; Einnahmen; Hinweis; Lebensunterhalt; Bezirksrat; Anspruch; Richtlinien; Einkünfte; Deckung; Gehör; Behörde; Stadt; Betrag; Sozialbehörde; Einzelrichter
ZHVO110047Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Einkommen; Obergericht; Verfahren; Obergerichts; Gericht; Einkommens; Obergerichtspräsident; Schlichtungsverfahren; Entscheid; Kantons; Friedensrichteramt; Hinsicht; Schweiz; Zivilprozessordnung; Beurteilung; Mittellosigkeit; Mitwirkungspflicht; Akten; Prozessführung; Übereinkommen; Instanz; Einreichung; Anspruch; Bedürftigkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 10 (9C_63/2020)
Regeste
Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Schadenszins. Zur Regressforderung gehört ein Regress- resp. Schadenszins (E. 4). Dessen Höhe richtet sich nach dem BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (E. 5).
Vorleistung; Vorsorge; Vorsorgeeinrichtung; Regress; Stadt; Schaden; Leistung; Auffangeinrichtung; Rückgriff; Vorleistungen; Vorleistungspflicht; Rückgriffs; Anspruch; Schadenszins; Verzinsung; Verzugszins; Vorleistungspflichten; Person; Urteil; Klage; HÜRZELER; Rückgriffsrecht; Intrasystemische; Recht; Pensionskasse; Ausrichtung; Invalidenleistungen; Sinne; ückzuerstatten
145 III 351 (4A_623/2018)Art. 685a und Art. 685b OR; Vinkulierung von nicht kotierten Namenaktien; Aktivlegitimation; escape clause; Erstreckung einer vertraglichen Verpflichtung; umgekehrter Durchgriff. Zur Klage gegen die AG auf Zustimmung zur Übertragung und Eintragung ins Aktienbuch ist auch der durch die AG abgelehnte Erwerber der Aktien aktivlegitimiert (E. 2). Wird die Übernahme der Aktien zum wirklichen Wert angeboten (escape clause), muss der Entscheid dennoch das Gleichbehandlungsgebot achten und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein; Verneinung von Rechtsmissbrauch im konkreten Fall (E. 3.2). Voraussetzungen eines umgekehrten Durchgriffs; Verneinung der Voraussetzungen im konkreten Fall (E. 4). Verwaltungsrat; Aktien; Gesellschaft; Aktionär; Durchgriff; Urteil; Verwaltungsrats; Beklagten; Recht; Entscheid; Verpflichtung; Vorinstanz; Namenaktien; Mehrheit; Übertragung; Bundesgericht; Interesse; Verwaltungsratsausschuss; Klage; Mehrheitsaktionär; Zustimmung; Vorkaufsrecht; Interessen; Vinkulierung; Erwerber; Kaufvertrag; Hinweis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5824/2020BundespersonalLohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Rückforderung; Urteil; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Anspruch; Verfügung; Sinne; Ausgaben; Umstände; Härtefall; Auskunft; Krankheit
C-5160/2019Prévention des accidents et des maladies professionnelsécurité; ’un; édure; écision; être; édé; érieur; édéral; ègle; écution; Tribunal; érieure; ’au; ’avertissement; ;employeur; ésent; été; ’intéressé; érale; ’intéressée; ègles; ;exécution; OTConst; ’entreprise; ’une; égal; élai; ’autorité; ;autorité; ètres

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.16Consultation des dossiers (art. 101 s. en lien avec l'art. 107 al. 1 let. a CPP); actes de procédure du Ministère public de la Confédération (art. 20 al. 1 let. b en lien avec l'art. 393 al. 1 let. a CPP).Apos;; Apos;a; édure; écision; édéral; Tribunal; énal; èces; Apos;au; Apos;art; été; être; égale; Apos;un; énale; érêt; Apos;en; épens; Apos;autorité; écembre; Apos;il; ésente; Confédération; écessaire; Apos;une; Apos;obligation; étruire; évrier; Ministère; Genève

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schnyder, Furrer, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Spescha, Thür, Zünd, Bolzli Kommentar Migrationsrecht2012