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Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)

Art. 62 DSG vom 2023

Art. 62 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) drucken

Art. 62 Verletzung der beruflichen Schweigepflicht

1 Wer geheime Personendaten vorsätzlich offenbart, von denen sie oder er bei der Ausübung ihres oder seines Berufes, der die Kenntnis solcher Daten erfordert, Kenntnis erlangt hat, wird auf Antrag mit Busse bis zu 250 000 Franken bestraft.

2 Gleich wird bestraft, wer vorsätzlich geheime Personendaten offenbart, von denen sie oder er bei der Tätigkeit für eine geheimhaltungspflichtige Person oder während der Ausbildung bei dieser Kenntnis erlangt hat.

3 Das Offenbaren geheimer Personendaten ist auch nach Beendigung der Berufsausübung oder der Ausbildung strafbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB230014Auskunft etc. / VorschussRecht; Gericht; Daten; Vorinstanz; Auskunft; Klage; Kostenvorschuss; Verfahren; Entscheid; Rechtsmittel; Auskunftsrecht; Gerichtskosten; Kostenvorschusses; Person; Verfügung; Gesuch; Beschluss; Streitwert; Anspruch; Klagen; Kanton; Obergericht; Akten; Entschädigung; Schadenersatz; Parteien; Datensammlung; Durchsetzung; Oberrichter

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2023.99-Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Basel; Basel-Stadt; Verfahren; Anzeige; Verfahrens; Prozessvoraussetzung; Beschwerde; Antrag; Nichtanhandnahmeverfügung; Frist; Appellationsgericht; Verletzung; Schweigepflicht; Verfahren; Prozessvoraussetzungen; Beschuldigten; Entscheid; Erwägung; Arbeitgeber; Referenzauskünfte; Verbindung; Person; Täter; Recht; Polizei; Schweiz
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