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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 61 ZPO vom 2024

Art. 61 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 61 Schiedsvereinbarung

Haben die Parteien über eine schiedsfähige Streitsache eine Schiedsvereinbarung getroffen, so lehnt das angerufene staatliche Gericht seine Zuständigkeit ab, es sei denn:

  • a. die beklagte Partei habe sich vorbehaltlos auf das Verfahren eingelassen;
  • b. das Gericht stelle fest, dass die Schiedsvereinbarung offensichtlich ungültig oder nicht erfüllbar sei; oder
  • c. das Schiedsgericht könne nicht bestellt werden aus Gründen, für welche die im Schiedsverfahren beklagte Partei offensichtlich einzustehen hat.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 61 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLA160017Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vertrag; Beklagten; Parteien; Kunden; Arbeitsvertrag; Berufung; Recht; Vorinstanz; Sinne; Klage; Verfahren; Vertrages; Behauptung; Zuständigkeit; Arbeitnehmer; Beweis; Auftrag; Schiedsvereinbarung; Arbeitsgericht; Gericht; Tatsachen; Quartal; Lohnausweis; Entscheid; Arbeitsleistung; Behauptungen; Hinweis
    ZHLF140025BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Berufung; Nebenintervenientin; Gericht; Recht; Entscheid; Gesuchsgegner; Winterthur; Sicherheit; Bankgarantie; Vorinstanz; Bezirksgericht; Verfügung; Verfahren; Pfandrecht; Kanton; Versicherungskasse; Sicherheitsleistung; Unzuständigkeit; Handelsgericht; Grundbuch; Parteien; Handelsregister; Gesuchsteller; Bauhandwerkerpfandrecht; Bezirksgerichtes; Streit
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGHG.2007.87Entscheid Art. 5 Abs. 1 lit. a HZÜ (SR 0.274.131), Art. 73 Abs. 2 GerG (sGS 941.1), Art. 61 Vertrag; Vertrags; Schaden; Klage; Gericht; Beweis; Beklagten; Gerichtsstand; Produkte; Parteien; Schadenersatz; Gewinn; Handels; Umsatz; Geschäft; Einreichung; Klageantwort; Handelsgericht; Konkurrenzprodukte; Menge; Verfahren; Klageschrift; Pflicht; Marge; LugÜ; Gallen; Indiz
    SGHG.2003.10Entscheid Art. 116 IPRG. Die in einem Vertrag betreffend Transfer eines Fussballspielers vereinbarte, kumulative Rechtswahl des schweizerischen Rechts und des FIFA-Regelwerks ist gültig, mithin kann das FIFA-Regelwerk als anotionales Recht Gegenstand einer Rechtswahl sein (Handelsgericht, 12. November 2004, HG.2003.10). Recht; Quot; Gericht; Verein; Spielervermittler; Regelwerk; Vertrag; Streitigkeit; FIFA-Regelwerk; Vereinbarung; Gallen; Streitigkeiten; Rechtswahl; Klage; Beschwerden; Handelsgericht; Spielers; Frist; Beklagten; Säumnis; Beweis; Zuständigkeit; Reglement; Verwirkung; Kantons; Behauptungen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Recht; Schiedsgericht; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schweiz; Schiedsgerichtsbarkeit; Ansprüche; Rechtsprechung; Bundesgericht; Forderungen; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Zuständigkeit; Anspruch; Schiedsvereinbarung; Schiedsverfahren; Arbeitsverhältnis; Hinweis; Verfahren; Arbeitnehmer; Schutz; FRÖHLICH; Vertrag
    140 III 367 (4A_560/2013)Art. 61 ZPO; Schiedseinrede im internen Verhältnis. Prüfung einer Schiedseinrede nach Art. 61 ZPO (E. 2); Anwendung im konkreten Fall (E. 3). Gericht; Schiedsgericht; Schiedsvereinbarung; Parteien; Konsortialvertrag; Vorinstanz; Recht; Wille; Möglichkeit; Gerichte; Entscheid; Schiedsgerichts; Vertrag; Streitigkeiten; Ausschluss; Einzelschiedsrichter; Zuständigkeit; Ingress; Ziffer; Urteil; Schiedseinrede; Prüfung; Klausel; Meilen; Gerichtsbarkeit; Konsortialvertrages

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    - Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999