Art. 61 KG vom 2023
Art. 61 Aufhebung bisherigen Rechts
Das Kartellgesetz vom 20. Dezember 1985 (1) wird aufgehoben.
(1) [[AS 1986 874]; [1992 288 ]Anhang Ziff. 12]
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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