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Kartellgesetz (KG)

Art. 61 KG vom 2023

Art. 61 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 61 Aufhebung bisherigen Rechts

Das Kartellgesetz vom 20. Dezember 1985 (1) wird aufgehoben.

(1) [AS 1986 874; 1992 288 Anhang Ziff. 12]

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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