E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 60 ZPO vom 2024

Art. 60 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 60 Prüfung der Prozessvoraussetzungen

Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 60 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA240004ZwangsmedikationZwang; Vorinstanz; Zwangsmedikation; Bezirk; Klinik; Medikament; Uster; Xeplion; Bezirksgericht; Verfahren; Medikaments; Einzelgericht; Akten; Entscheid; Oberrichter; Unterbringung; Eingabe; Beschwerdeführers; Person; Gericht; Kanton; Pflegeheim; Zuständigkeit; Zwangsbehandlung; Recht; Bundesgericht; Obergericht; Kantons
ZHRU240004Forderung (Kostenvorschuss)Gericht; Bundesgericht; Oberrichter; Forderung; Kostenvorschuss; Verfügung; Entscheid; Parteien; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Hengartner; Beklagter; Vorinstanz; Frist; Beschwerdeverfahren; Verbindung; Streitwert; Parteientschädigungen; Beklagten; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Huizinga; Vorsitzender; Oberrichterin; Scherrer; Spahn; Beschluss
Dieser Artikel erzielt 1090 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190001Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 20. Dezember 2018 (CB180184-L)Bezirksgericht; Verfahren; Aufsicht; Obergericht; Gericht; Verwaltungskommission; Beschluss; Kantons; Friedensrichteramt; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Obergerichts; Oberrichter; Beschwerdegegner; Eingabe; Beschwerdeführers; Akten; Oberrichterin; Unterschrift; Aufsichtsbehörde; Parteien; Klagebewilligung; Parteifähigkeit; Person; Vertretung; Verfahrens; önlich
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Schiedsgerichts; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Statuten; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Verfahren; Parteien; Schiedsgerichtswesen; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; FINMA; Sekretär; Aufgabe; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Vorstand; Liste; Aufgaben; Entscheid; Bundes
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 290 (5A_1018/2019)
Regeste
Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3).
Streitverkündungsklage; Zulassung; Entscheid; Bezifferung; Urteil; Bezirksgericht; Berufung; Zivilprozessordnung; Kantonsgericht; Schweizerische; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Klage; Schriftenwechsel; Rechtsbegehren; Verfügung; Begehren; Zwischenentscheid; Kommentar; Schaden; Bundesgericht; Verfahren; Zulassungsgesuch; Sinne; Beweisverfahren; Hauptklage
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Zivil; Urteil; Zuständigkeit; Miete; Prozess; Nichteintretensentscheid; Schlichtungsverfahren; Schweizerische; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Kommentar; Pacht; Geschäftsräumen; Entscheid; Streit; Recht; Klage; Gericht; Streitigkeit; édure; Prozessvoraussetzung; Streitigkeiten; Unzuständigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Haas, Oberhammer zur Zivilprozessordnung2021
SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017