E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 60 VwVG vom 2022

Art. 60 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 60 VI. Verfahrensdisziplin (1)

1 Die Beschwerdeinstanz kann Parteien oder deren Vertreter, die den Anstand verletzen oder den Geschäftsgang stören, mit Verweis oder mit Ordnungsbusse bis zu 500 Franken bestrafen.

2 Im Falle böswilliger oder mutwilliger Prozessführung können die Partei und ihr Vertreter mit einer Ordnungsbusse bis zu 1000 Franken und bei Rückfall bis zu 3000 Franken bestraft werden.

3 Der Vorsitzende einer Verhandlung kann Personen, die sich seinen Anweisungen nicht unterziehen, aus dem Sitzungssaal wegweisen und mit einer Ordnungsbusse bis zu 500 Franken bestrafen.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 60 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2022/245’en; Enfant; Appel; ’appel; ’enfant; Entretien; ’appelant; ’entretien; ’intimé; ’il; était; ’au; ’intimée; également; ériode; ’elle; L’appel; ’est; écembre; ’appelante; L’appelant; évrier; étant; élargi; éduction
VDHC/2021/108Appel; ’appel; ’il; ’appelant; était; Enfant; ’intimée; ’elle; égal; ’au; Aient; érêt; école; égale; éparation; ’enfant; étant; ’école; ’est; Suisse; éter; également; écembre; érant
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-281/2019Rentenrevisionähig; Arbeit; Gutachten; Untersuchung; Explorand; Beurteilung; Quot;; Rente; Begutachtung; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Leistung; Verfügung; Urteil; Recht; Sicht; Bericht; B-act; Stellung; Vorinstanz; Belastungsstörung; Hinweis; Einschränkung
C-1645/2021Rückvergütung von BeiträgenVorinstanz; Schweiz; Einkommen; Bundesverwaltungsgericht; Schweizerische; Ausgleichskasse; Überweisung; Einsprache; Hinterlassenen; Parteien; Türkei; Hinterlassenenversicherung; Akten; Beiträge; Überweisungsbetrag; BVGer; Ex-Ehefrau; Sozialversicherung; Einspracheentscheid; Verfügung; Überweisungsbetrags; Einkommensteilung; Bundesgesetzes; Invalidenrente; Berechnung; Verfahren; Einzelrichter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren2019
Waldmann, WeissenbergerPraxis VwVG2016