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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 60 ATSG vom 2024

Art. 60 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 60 Beschwerdefrist

1 Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung des Einspracheentscheides oder der Verfügung, gegen welche eine Einsprache ausgeschlossen ist, einzureichen.

2 Die Artikel 38–41 sind sinngemäss anwendbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 60 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS140079Pfändungsankündigung / Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Recht; Betreibung; Rechtsvorschlag; Verfügung; Vorinstanz; Entscheid; SchKG; Urteil; Betreibungsamt; Einsprache; Verfahren; Bestreitung; Fortsetzung; Zusammenhang; Verfügungen; Vermögens; Mitteilung; Pfändung; Pfändungsankündigung; Entscheide; Urteile; Einsprechers; Gericht; Frist; ültig
SOVSBES.2017.227Ergänzungsleistungen IVVerfügung; Verfahren; Ergänzungsleistung; Solothurn; Ergänzungsleistungen; Sistierung; Versicherungsgericht; Beschwerdeverfahren; Urteil; Kantons; Anspruch; Leistungen; Bundesgericht; Rechtsverzögerung; Rente; Berechnung; Präsident; Zwischenverfügung; Hinweisen; Verfahrens; Frist; IV-Rente; Krankenversicherung; Beschwerdeführer; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2022.54-Frist; Einsprache; Gesuch; Wiederherstellung; Verfügung; Versicherung; Krankenversicherung; Rechtsmittel; Versicherungsgericht; Krankenversicherungspflicht; Solothurn; Schweiz; AD-Nr; Bundesgericht; Befreiung; Urteil; Departement; Einspracheentscheid; Kantons; Hindernis; Verfahren; Akten; Rechtsmittelbelehrung; Fristwiederherstellung; Bundesgerichts; Verfahrens; Innern; Sicherheit; Tochter
SOVSBES.2019.256-ähig; Arbeit; Beigeladene; Verfügung; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; IV-Nr; Schmerz; Beigeladenen; Bericht; Rente; Beurteilung; Leistungsfähigkeit; Sicht; Gutachter; Abklärung; Diagnose; Stellung; Pause; Beschwerde; Rezidiv; Wurzel; ätten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 70 (9C_531/2020)
Regeste
Art. 39 Abs. 3 AHVG ; Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV ; Rentenaufschub. Die in Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV statuierte Frist zur Erklärung des Rentenaufschubs ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 3.2.3).
Rente; Rentenaufschub; Frist; Altersrente; Aufschub; Rentenaufschubs; Recht; Urteil; Ausgleichskasse; Kantons; Hinterlassenenversicherung; Leistung; Verfahrens; Bundesrat; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Rentenalter; Verfügung; Gesuch; Aufschubszuschlag; Einspracheentscheid; Sodann; Vollendung; Entscheid; Erwägungen; Wortlaut; Gesetzgeber; Zusammenhang; Bundesgesetzes; Vorinstanz
143 I 187 (8C_455/2016)Art. 9 und 29 Abs. 1 BV; elektronische Beschwerde. Eine elektronisch signierte Beschwerdeschrift kann beim kantonalen Gericht nur dann gültig eingereicht werden, wenn dafür eine spezifische gesetzliche Regelung besteht. Daran fehlt es im hier betroffenen Bereich der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit im Kanton Wallis (E. 2 und 3). Bundes; Recht; Gericht; Eingabe; Kanton; Regelung; Vorinstanz; Beschwerde; Verfahren; Kantons; Entscheid; Bestimmungen; Arbeit; Wallis; Eingaben; Verkehr; Bundesgericht; Schweizerische; Signatur; Bundesrecht; Lücke; Angelegenheiten; Kantonsgericht; Rechtspflege; Zivil; Verwaltungsverfahren; Gesetzes

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2760/2024RenteBundesverwaltungsgericht; Frist; BVGer-act; Vorinstanz; Einsprache; Einspracheentscheid; Zwischenverfügung; Schweizerische; Eingabe; Beilage; Verfahren; Unterschrift; Parteien; Verfügung; Begründung; Einschreiben; Deutschland; Bundesverwaltungsgerichts; Beweismittel; Frist; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdeführers; Dispositivs; Rückschein; Zustellung; Rechtzeitigkeit; Schweizerischen; Verfahrens; Einzelrichterin
B-1143/2024ArbeitslosenversicherungArbeit; Mitarbeitende; Vorinstanz; Arbeitszeit; Kasse; Mitarbeitenden; Kassen; Quot;; Arbeitszeitkontrolle; Kurzarbeit; Beweis; Urteil; Kassenauswertung; Verkauf; Kurzarbeitsentschädigung; Kassenauswertungen; Namenstaste; System; Arbeitslosenversicherung; Recht; Verkaufsmitarbeitende; Einsprache; Verfahren; Arbeitsausfall; Bundesverwaltungsgericht; Zeiterfassung; Arbeitnehmende; Anspruch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli KieserATSG- 2. Aufl. Zürich2009
Ueli KieserATSG- Zürich2003