SG | B 2015/308 | Entscheid Bau- und Planungsrecht, Überbauungsplan, Art. 22 BauG (sGS 731.1).Voraussetzungen, unter denen mittels Überbauungsplan von den Regelbauvorschriften (Geschosszahl, Gebäudehöhe) abgewichen werden darf und eine Mehrausnützung zu gewähren ist. Im konkreten Fall stellte sich zudem die Frage, ob der Planerlass zu einer unzulässigen Gefahrenumlagerung (Hochwasser) auf die Nachbargrundstücke führe und ob durch das Grundstück ein öffentliches Gewässer fliesse. Beide Fragen hat das Gericht verneint (Verwaltungsgericht, B 2015/308). | Überbauung; Quot; Überbauungsplan; Recht; Entscheid; Gewässer; Vorinstanz; Grundstück; Hochwasser; Verwaltungsgericht; Rekurs; Verfahren; Planung; Planungs; Gebäude; Gefahr; Einsprache; Regel; Baubewilligung; Gemeinde; Baubereich; Hochwassers; Bauten; Gefährdung; önnen |