Art. 6 II. Parteien
Als Parteien gelten Personen, deren Rechte oder Pflichten die Verfügung berühren soll, und andere Personen, Organisationen oder Behörden, denen ein Rechtsmittel gegen die Verfügung zusteht.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT210173 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Gesuchs; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Prozessfähigkeit; Verfahren; Gericht; Beschwerdeverfahren; Fragepflicht; Beweis; Frist; Bezirksgericht; Entscheid; SchKG; Parteien; Betreibung; Rechtsöffnungsverfahren; Beweismittel; Prozessvoraussetzung; Sinne; Frist; Belege; Besserung; Vorbringen |
ZH | RT210175 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Gesuchs; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Prozessfähigkeit; Verfahren; Gericht; Beschwerdeverfahren; Fragepflicht; Beweis; Frist; Bezirksgericht; Entscheid; SchKG; Parteien; Betreibung; Rechtsöffnungsverfahren; Beweismittel; Prozessvoraussetzung; Sinne; Frist; Belege; Besserung; Vorbringen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.323 | Baubewilligung / Rückbau Laufstall | Recht; Erben; Verwaltungsgericht; Erbengemeinschaft; Beistand; Rückbau; Laufstall; Frist; Verfügung; Entscheid; Mitglied; Mitglieder; Unterschrift; Rechtsmittel; Interesse; Justizdepartement; Interessen; Urteil; Baugesuch; Beistands; Streitgenossen; Verfahrens; Bundesgericht; Präsidentin; Scherrer; Reber; Oberrichter |
SG | B 2015/308 | Entscheid Bau- und Planungsrecht, Überbauungsplan, Art. 22 BauG (sGS 731.1).Voraussetzungen, unter denen mittels Überbauungsplan von den Regelbauvorschriften (Geschosszahl, Gebäudehöhe) abgewichen werden darf und eine Mehrausnützung zu gewähren ist. Im konkreten Fall stellte sich zudem die Frage, ob der Planerlass zu einer unzulässigen Gefahrenumlagerung (Hochwasser) auf die Nachbargrundstücke führe und ob durch das Grundstück ein öffentliches Gewässer fliesse. Beide Fragen hat das Gericht verneint (Verwaltungsgericht, B 2015/308). | Überbauung; Quot; Überbauungsplan; Recht; Entscheid; Gewässer; Vorinstanz; Grundstück; Hochwasser; Verwaltungsgericht; Rekurs; Verfahren; Planung; Planungs; Gebäude; Gefahr; Einsprache; Regel; Baubewilligung; Gemeinde; Baubereich; Hochwassers; Bauten; Gefährdung; önnen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 II 144 (2C_383/2020) | Regeste a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7). | Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Zeuge; Verfahren; Personen; Zeugen; -Grundsatz; Untersuchung; Organe; -tenetur-Grundsatz; Recht; Verfahrens; Urteil; Vorinstanz; Sanktion; Unternehmens; Aussageverweigerungsrecht; Organs; Kartellsanktionsverfahren; Organstellung; Aussagen; Schutz; Betroffenen |
143 V 105 (8C_721/2016) | Art. 53 Abs. 1 ATSG; Art. 67 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 55 Abs. 1 ATSG. Beginn der 90-tägigen Frist für die Geltendmachung des prozessualen Revisionsgrundes: Zeitpunkt der fristauslösenden Kenntnis vom Revisionsgrund (E. 2-2.4). | Revision; Urteil; Tatsache; Gerichts; Beweis; Entscheid; Verwaltung; Hinweis; Tatsachen; Frist; Beweismittel; -tägige; Bundesgericht; Zeitpunkt; Bundesgerichts; Hinweisen; Sachverhalt; Verwaltungsgericht; Revisionsfrist; Revisionsgr; Verfügung; Gericht; Sachverhalts; Beschwerde; Beginn; Beschwerden; Invalidenversicherung; Verwaltungsgerichts; Kantons |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2022.115 | Auslieferung; Recht; Auslieferungshaft; Beschwerdekammer; Rechtshilfe; Entscheid; Auslieferungshaftbefehl; Schengen; Rechtsanwalt; Boris; Banga; Justiz; Rechtspflege; Bundesstrafgerichts; EAUe;; Übereinkommen; CELEX-Nr; Abkommen; Verfolgte; Verzug; Tatort; Zwischenentscheid; Verfahren; Tribunal; énal; Untersuchungshaft | |
BH.2023.1 | Kostenvorschuss; Beschwerdekammer; Kostenvorschusses; Frist; Rechtshilfe; Bundesstrafgerichts; Apos;; Leistung; StBOG; Tribunal; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Kantons; Sachen; Rechtspflege; Eingabe; Eingang; Zwischenentscheid; Schweiz; Verfahren; Gerichtsschreiberin; Herausgabe; Verwaltungsratspräsidenten; Schlussverfügung; Gerichtskosten; Schweizerischen; Verfahrens; Gerichtsgebühr; Gebiet |
Autor | Kommentar | Jahr |
Krauskopf, Waldmann, Streit | Praxis VwVG | 2023 |
Isabelle Häner, Müller, Schindler, Auer | Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG] | 2018 |