Art. 6 Gemäss staatsvertraglicher Verpflichtung verfolgte Auslandtaten
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2 Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als diejenigen nach dem Recht des Begehungsortes.
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4 Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, dort aber nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
(1) SR 0.101Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220585 | Schändung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Sinne; Recht; Diebstahl; Vorinstanz; Berufung; Schändung; Beweis; Person; Dossier; Landes; Staat; Diebstahls; Landesverweisung; Alkohol; Busse; Staatsanwaltschaft; Missbrauch; Zusammenhang |
ZH | UE180337 | Nichtanhandnahme | Schweiz; Urkunde; Versicherung; Verfahren; Notar; Schriftstück; Schweizer; Urkunden; Recht; Staat; Wahrheit; Staatsanwaltschaft; Arrest; Recht; Tatsache; Beweis; Glaubwürdigkeit; Gericht; Ausland; Person; Nichtanhandnahme; Falschbeurkundung; Täter; Wahrheitsgehalt; Aussteller; Zürich-Sihl; Gebrauch; Beweiskraft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2018.175 (AG.2019.761) | Nichtanhandnahme | Staat; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Recht; Konkurs; Schweiz; Vermögens; Insolvenz; Gläubiger; Basel; Geldwäsche; Beschwerdeschrift; Stadt; Basel-Stadt; Beschwerdegegner; Privatkläger; Darlehen; Person; Sinne; Geldwäscherei; Verfahren; Betrug; Bundesgericht; Anzeige; Entscheid; Erwägungen; ührt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 IV 38 (7B_843/2023) | Regeste a Art. 78 ff. BGG ; Art. 222 und 429-431 StPO ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen. Gegen kantonal letztinstanzliche Entscheide über die Anordnung von Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren betreffend die nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme steht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht offen. Über Haftentschädigungs- und Genugtuungsbegehren ist indes nicht im Haftprüfungsverfahren zu entscheiden, sondern im gesetzlich dafür vorgesehenen Haftentschädigungsverfahren (E. 1). | Massnahme; Anordnung; Sachen; Verfahren; Urteil; Sicherheitshaft; Tatsache; Tatsachen; Beschwerdeführers; Beweismittel; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Vollzug; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Verfahren; Befehl; Kantons; Gericht; Voraussetzung; Luzern; Bundesgericht; Sanktion; Voraussetzungen |
148 IV 89 (6B_1397/2019) | Regeste Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4). | Massnahme; Urteil; Anordnung; Verschlechterungsverbot; Berufung; Kantons; Therapie; Lebenspartner; Raubes; Hinweisen; Opfer; Geschäftsinhaberin; Freiheitsstrafe; Umwandlung; Sachen; Klebeband; Kabelbinder; Kantonsgericht; Luzern; Anschlussberufung; Sachverhalt; Ehefrau; Wohnung; Kriminalgericht; Freiheitsberaubung; Punkt; Gutachten |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.2 | Sicherheit; Bundes; Flucht; Sicherheitshaft; Massnahme; Fluchtgefahr; Sinne; Person; Kammer; Urteil; Gericht; Massnahmen; Schweiz; Taten; Untersuchungs; Bundesgericht; Wiederholungsgefahr; Verfahren; Briefe; Bundesanwaltschaft; Entscheid; Sicherung; Behandlung; Haftgr; Bundesgerichts; ücksichtigen | |
RR.2021.178 | Apos;; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Person; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anklage; Hinsicht; Kontrollschilder; Weiterschaffen; Sprengstoffen; Gericht; Personen; Geldstrafe; Verkehr; Täter; Bankomaten |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar zum Strafgesetzbuch | 2021 |
Schweizer, Vest, Trechsel | Praxis, Zürich, St. Gallen | 2009 |