DO Art. 599 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 599 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 599 Gestiun

La gestiun da la societad vegn procurada dal societari u dals societaris cun responsabladad illimitada.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLVG.2015.00054Direkte Bundessteuer: Qualifikation von zedierten Forderungen als GeschäftsvermögenForderung; Gesellschaft; Geschäft; Forderungen; Geschäftsvermögen; Vermögens; Kantons; Apos; Bundessteuer; Veranlagung; Verwaltung; Recht; Rekurs; Steuerperiode; Vermögenswert; Glarus; Inkasso; Steuerverwaltung; Zweck; Höhe; Vermögenswerte; Privatvermögen; Erwerbs; Gemeinde; Verlust; Umqualifizierung
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