Art. 586 II. Betreibung, Prozesse, Verjährung
1 Die Betreibung für die Schulden des Erblassers ist während der Dauer des Inventars ausgeschlossen.
2 … (1)
3 Prozesse können mit Ausnahme von dringenden Fällen weder fortgesetzt noch angehoben werden.
(1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210619 | Mord etc. | Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht |
ZH | LB160008 | Erbteilung / Auskunftserteilung / Absetzung Willensvollstrecker (vorsorgliche Massnahme bzw. vorsorgliches Verfügungsverbot) | Beklagten; Berufung; Recht; Beschluss; Verfahren; Dispositivziffer; Bezirksgericht; Willens; Willensvollstrecker; Massnahme; Verfügung; Beschlusses; Rechtsmittel; Interesse; Interessen; Entscheid; Massnahmen; Tresorfach; Anträge; Schliessfach; Julius; Meilen; Todestag; Parteien; Anordnung; Antrag; Dispositivziffern; Verfahrens; Sistierung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 III 241 | Art. 585 f. ZGB, Art. 297 Abs. 4 SchKG; Einleitung eines neuen Prozesses und Verrechnung während eines Verfahrens des öffentlichen Inventars, das zur konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft führt. Die Frage betreffend das Erfordernis der Dringlichkeit - wie von Art. 586 Abs. 3 ZGB für die Anstrengung eines neuen Prozesses während der Dauer des Inventars verlangt - wird mit Beendigung des Letzteren während des hängigen Prozesses gegenstandslos (E. 2). Für die Verrechnung, die von einem Gläubiger des Erblassers im Laufe des Verfahrens eines öffentlichen Inventars vorgenommenen wurde, welches der konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft vorausging, ist die im SchKG für die Nachlassstundung vorgesehene Regelung analog anwendbar (E. 3). | Inventario; Eredità; Azione; Corte; Erede; Ambito; Banca; Pretore; Urgenza; WISSMANN; Infatti; Prozesses; Inventars; Tribunale; ESCHER; Commento; TUOR/PICENONI; Accettazione; Istituto; Applicazione; SchKG; Verrechnung; Verfahrens; Liquidation; Erbschaft; Accertamento; Appello; Secondo; Esistenza |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-1206/2024 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Arbeitgeber; Vorinstanz; Urteil; Quot;; Recht; Kurzarbeit; Arbeitgeberkontrolle; Termin; Beweis; Betrieb; Kurzarbeitsentschädigung; Treuhandstelle; Frist; Verfahren; Leistung; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkung; E-Mail; Einzelunternehmen; Mitwirkungspflicht; Inhaber; Rückforderung; Einsprache |